Regina-Elisabeth Jäck
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Menschen mit Behinderungen leisten jeden Tag wertvolle Arbeit. Sie haben ein Recht auf Teilhabe, auf berufliche Entwicklung und auf Anerkennung ihrer Leistung. Genau darum geht es in unserem Antrag. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind Orte der beruflichen Bildung, der Rehabilitation und der Arbeit. Sie sollen Menschen qualifizieren, ihre Fähigkeiten stärken und dort, wo es möglich ist, Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen. Hamburg zeigt, dass mehr Arbeitsmarktnähe möglich ist. Ende 2025 waren mehr als 39 Prozent der Werkstattplätze im Arbeitsbereich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verortet. Bundesweit waren es lediglich 3,9. Auch ausgelagerte Arbeitsplätze und Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, meistens im Budget für Arbeit, spielen bei uns in Hamburg eine erhebliche Rolle. Auch die Orientierung in Tätigkeitsfeldern im Dienstleistungsbereich schafft Arbeitsmarktnähe und attraktive Arbeitsplätze. Diesen erfolgreichen Hamburger Weg wollen wir weitergehen und ersuchen den Senat, sich bei der anstehenden Werkstattreform auf Bundesebene für diese Ziele einzusetzen. Teilhabe und Anerkennung haben auch eine finanzielle Seite. Das heutige System des Werkstattentgelts ist kompliziert und intransparent. Deshalb ersuchen wir den Senat, sich auf Bundesebene für ein Entgeltsystem, das einfacher, transparenter, nachvollziehbarer ist und das zu einer spürbaren Verbesserung der Einkommenssituation führt, einzusetzen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen mehr Wahlmöglichkeiten, mehr Arbeitsmarktnähe. Wir wollen bessere Übergänge. Und wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen nachvollziehen können, wie ihr Einkommen zustande kommt, und mehr Anerkennung und Wertschätzung für ihre Arbeit erfahren. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Den Antrag der CDU, dem können wir leider nicht nachgehen. Er befindet sich bereits in Umsetzung. Danke schön.
