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Xenija Melnik-Üzüm

DIE LINKE 5:34 min Sitzungen 23/28

Verehrtes Präsidium, liebe Hamburgerinnen und Hamburger. Wir können uns einig sein, dass jeder Mensch es verdient, diskriminierungsfrei zu studieren, zu arbeiten und zu leben. Vor allem gilt diese Freiheit für Menschen mit Behinderung, Migrant:innen und – wie im Antrag verdeutlicht – für Jüd:innen. Und es gehört zu unserer Aufgabe und zur Aufgabe der Hochschulen, Antisemitismus zu bekämpfen und eben die Opfer von Antisemitismus zu schützen. Da gehen wir auch vollkommen mit. Da gehen wir auch vollkommen mit, aber hier haben wir noch Probleme mit dem Antrag. Denn bei aller berechtigten Zielsetzung gehen uns die vorgeschlagenen Maßnahmen an mehreren Stellen zu kurz und gleichzeitig gehen sie an anderen Stellen sehr weit in Richtung Ordnungsrecht. Der Antrag kommt mit einer sehr großen Scheuklappe daher. Er schaut vor allem auf die Frage: Welche neuen Sanktionen können wir schaffen? Wir finden aber, die entscheidende Frage lautet: Warum greifen bestehende Strukturen offenbar noch nicht ausreichend? Und was müssen wir in diesen Strukturen verbessern? Genau diese Frage fehlt uns in diesem Antrag. Denn an den Hamburger Hochschulen gibt es bereits Antidiskriminierungsstellen, Beschwerdewege und Regelungen für den Umgang mit Diskriminierung. Das sind die Strukturen, an die sich Betroffene heute schon wenden können. Und genau diese Strukturen sollten wir stärken, weiterentwickeln und miteinander vernetzen, bevor wir immer neue Instrumente und neue Zuständigkeiten schaffen. Die Universität Hamburg macht hier beispielsweise bereits einiges vor. Ihre Antidiskriminierungsrichtlinien enthalten nicht nur ein Diskriminierungsverbot, sondern regelt auch Beratung, Beschwerdeverfahren, Prävention und mögliche Maßnahmen. Sie sieht unter anderem Schulungen, Beratungsangebote und einen geregelten Beschwerdeweg vor. Auch verschiedene Maßnahmen gegenüber Beschäftigten und Studierenden sind bereits vorgesehen. Das Interessante ist also, vieles von dem, was dieser Antrag neu schaffen möchte, findet sich in ähnlicher Form bereits in bestehenden Strukturen wieder. Und genau deshalb stellt sich doch die Frage: Wo liegen die konkreten Lücken? Wo haben Betroffene keine Unterstützung bekommen? Wo haben Hochschulleitungen nicht gehandelt? Und welche personellen finanziellen Ressourcen fehlen den bestehenden Beratungs- und Beschwerdestellen? Darauf gibt der Antrag keine ausreichende Antwort. Und das ist besonders bedauerlich, weil wir genau diese Kritik bereits in der vergangenen Legislaturperiode bei einem ähnlichen Antrag vorgetragen haben. Wir haben damals gesagt: Stärkt die vorhandenen Strukturen, bezieht die Beratung zu den Anlaufstellen mit ein, schaut doch, was an den Hochschulen bereits funktioniert und wo es Verbesserungsbedarf gibt. Schade, dass diese Kritik offenbar nicht aufgenommen wurde, denn sie ist heute genauso richtig wie damals. Und noch etwas fehlt mir in diesem Antrag ganz grundsätzlich: die Prävention. Antisemitismus bekämpft man nicht erst, wenn ein Vorfall passiert ist. Natürlich brauchen wir Konsequenzen, wenn Menschen bedroht, eingeschüchtert oder antisemitisch beleidigt werden. Natürlich müssen Betroffene geschützt werden, aber wenn wir wirklich jüdisches Leben an unseren Hochschulen schützen wollen, dann müssen wir früher ansetzen. Wir müssen fragen: Wie schaffen wir ein Hochschulklima, in dem Antisemitismus überhaupt weniger Raum bekommt oder gar keinen Raum sogar? Wir werden Lehrende und Beschäftigte sensibilisieren. Wie können Studierende unterstützt werden, wenn sie antisemitische Vorfälle erleben oder beobachten? Schutz bedeutet nämlich nicht nur Sanktionen, Schutz bedeutet auch Beratung, Unterstützung, Prävention und die Möglichkeit, sich frühzeitig Hilfe zu holen. Genau deshalb finde ich es falsch... Entschuldigung, ich dachte, der Satz war da zu Ende. Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Kollegen Dr. Wersich? - Nein, danke. - Dann fahren Sie bitte fort. Schutz bedeutet nämlich nicht nur Sanktionen, Schutz bedeutet auch Beratung, Unterstützung, Prävention und die Möglichkeit, sich frühzeitig Hilfe zu holen. Genau deshalb finde ich es falsch, dass dieser Antrag die vorhandenen Beratungsstrukturen kaum in den Mittelpunkt stellt. Und dann ist da noch der zweite große Punkt. Der Antrag ist sehr stark auf Sanktionierung und Ordnungsrecht ausgerichtet. Im ersten Petitum geht es um ein abgestuftes Hochschulordnungsrecht, von der Rüge bis zur Exmatrikulation. Weitere Punkte beschäftigen sich mit Hausverboten, Kontakt- und Näherungsverboten, dem Ausschluss von Veranstaltungen, Maßnahmen gegen Beschäftigte und externe Veranstalter sowie Einschränkungen gegenüber Hochschulgruppen. Und in dieser Hinsicht brauchen Hochschulen rechtssichere Möglichkeiten zum Schutz Betroffener. Aber eben weil wir von Hochschulen sprechen, müssen wir sehr genau hinschauen. Hochschulen sind Orte der Wissenschaft, sind Orte der Debatte, sind Orte der freien Entfaltung. Das bedeutet nicht, dass Antisemitismus unter diesem Deckmantel der Wissenschaftsfreiheit toleriert werden darf. Das Gegenteil ist hier der Fall. Antisemitische Bedrohungen, Einschüchterung und Diskriminierung sind keine geschützte wissenschaftliche Debatte. Aber gerade deshalb müssen die Grenzen klar nachvollziehbar und rechtssicher definiert sein. Da gehe ich auch deshalb mit Frau Storm mit. Wir dürfen nicht in eine Situation kommen, in der die Auseinandersetzung über politische Positionen dadurch erschwert wird, dass Hochschulleitungen weitreichende Eingriffsmöglichkeiten bekommen, ohne dass klar definiert ist, wo genau die Grenze verläuft. Rechtssicherheit bedeutet eben nicht nur, Hochschulen mehr Sanktionsmöglichkeiten zu geben. Rechtssicherheit bedeutet auch, Betroffene müssen wissen, an wen sie sich wenden können. Beschuldigte müssen wissen, was ihnen konkret vorgeworfen wird. Verfahren müssen nachvollziehbar sein, Entscheidungen müssen überprüfbar sein und Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein. Besonders kritisch sehen wir... Besonders kritisch sehen wir deshalb auch den Punkt zu Hochschulgruppen und studentischen Selbstverwaltungsgremien. Der Antrag möchte hier unter anderem ermöglichen, Raumvergaben einzuschränken und den Einsatz öffentlicher Mittel zu überprüfen und auch ebenfalls Konsequenzen zu ziehen. Auch hier gilt, wenn eine Hochschulgruppe antisemitische Bedrohungen oder Diskriminierung betreibt, muss eine Hochschule handeln können, keine Frage. Aber wir müssen aufpassen, dass daraus kein Instrument wird, mit dem politische Auseinandersetzungen an Hochschulen über Umwege sanktioniert werden. Wenn wir jüdisches Leben an Hochschulen wirklich schützen wollen, müssen wir mehr tun, als nach dem Vorfall über die nächste Sanktion nachzudenken. Das ist für uns der entscheidende Punkt. Deshalb können wir diesem Antrag in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Im Wissenschaftsausschuss können wir sehr gerne weiter über diese Problematik debattieren. Als Antrag ist es leider zu kurz. Denn bei diesem Ziel sollten wir uns einig sein: Jüdisches Leben muss an Hochschulen sicher sein, Antisemitismus hat dort keinen Platz. Vielen Dank.

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