Philine Sturzenbecher
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Schutz jüdischen Lebens und der entschlossene Kampf gegen Antisemitismus an unseren Hochschulen sollten über Parteigrenzen hinweg demokratischer Konsens sein. Jüdische Studierende, Lehrende und Beschäftigte müssen sich an unseren Hochschulen sicher bewegen, lernen und arbeiten können. Und ich glaube, wir sind uns auch darin einig, dass es dafür klare und rechtssichere Regeln braucht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei diesem wichtigen Thema müssen wir sehr sorgfältig sein. Die Maßnahmen müssen Betroffene wirksam schützen, auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage stehen und in der Praxis funktionieren. Gerade an Hochschulen kommt es dabei auf klare Grenzen an. Sie sind Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen und leben vom offenen Austausch, vom Widerspruch, aber auch von kontroversen Debatten. Deshalb muss sehr klar definiert sein, wo die Grenze des zulässigen Diskurses überschritten ist und welche Maßnahmen dann greifen. Und deshalb sollten wir genau unterscheiden: Was nach geltendem Recht ist bereits möglich? Wo bestehen tatsächlich Lücken und was muss gegebenenfalls zusätzlich geregelt werden? Und an mehreren Stellen nimmt Ihr Antrag die Antwort vorweg, bevor der tatsächliche Regelungsbedarf geklärt ist. Wenn wir uns hier die bestehende Rechtslage anschauen, zeigt sich, das Hamburgische Hochschulgesetz gibt unseren Hochschulen bereits heute deutlich mehr Handlungsmöglichkeiten, als Ihr Antrag erkennen lässt. Ein erheblicher Teil der Instrumente, die Sie neu schaffen wollen, steht ihnen bereits zur Verfügung. Das heißt konkret: Die Hochschulen verfügen über Hausrecht und Ordnungsgewalt. Sie können den Zugang zu Räumen und Veranstaltungen beschränken. Auch der Ausschluss aus einzelnen Lehrveranstaltungen ist möglich, und wenn Studierende der Hochschule durch schweres, schuldhaftes Fehlverhalten erheblichen Schaden zugefügt haben, sieht das Hochschulgesetz als äußerstes Mittel die Exmatrikulation vor. Natürlich kann es sich zeigen, dass diese Möglichkeiten nicht für jede Situation ausreichen. Dann müssen wir die konkrete Lücke bestimmen, prüfen, welches zusätzliche Instrument tatsächlich gebraucht wird. - Frau Kollegin, gestatten Sie eine Frage oder Zwischenbemerkung? - Nein. Auch von mir nicht? Guter Versuch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Fragen werden derzeit auch über Hamburgs Stadtgrenzen hinaus diskutiert. Die Länder tauschen sich über entsprechende Maßnahmen und deren Umsetzung in den Landeshochschulgesetzen aus. Zugleich prüft die Wissenschaftsbehörde für Hamburg, ob und inwieweit Anpassungen des Hochschulordnungsrechts erforderlich und sachgerecht sind. Fachliche Klärung und die Erfahrung anderer Länder sollten wir miteinbeziehen, bevor wir uns auf konkrete gesetzliche Instrumente festlegen. Warum eine genauere Prüfung notwendig ist, zeigt sich auch bei den vorläufigen Schutzmaßnahmen. Was die Hochschulen auf Grundlage bestehender Befugnisse bereits jetzt tun können, braucht keine neue Rechtsgrundlage. Bei Kontakt- und Näherungsverboten muss dagegen zunächst geklärt werden, ob solche Maßnahmen überhaupt in die Zuständigkeit der Hochschulen fallen und welche Rechtsgrundlage dafür erforderlich wäre. Bei Beschäftigten, Externen und Hochschulgruppen verlangen Sie selbst zunächst eine Prüfung, welche Anpassungen erforderlich sind. Genau dieses Vorgehen wäre auch bei den weiteren Forderungen sinnvoll und notwendig gewesen. Ebenso kann ein gemeinsamer Dokumentationsstand hilfreich sein. Dafür brauchen wir gemeinsame Kriterien und müssen Datenschutz und Dunkelfeld im Blick behalten. Das Hamburger Forschungsprojekt LeAH, das antisemitische Erfahrungen jüdischer Hamburger:innen untersucht hat, zeigt, wie groß dieses Dunkelfeld ist. Gerade deshalb müssen wir Menschen darin bestärken, Vorfälle zu melden, um genauer zu verstehen, wo konkret Handlungsbedarf besteht. Dazu sollten wir auch die fachliche Perspektive unserer neuen Antisemitismusbeauftragten einbeziehen. Sie macht gerade Schulen und Hochschulen zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit. Ihre Einschätzungen können helfen, Handlungsbedarfe und geeignete Maßnahmen genauer zu bestimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die laufenden Prüfungen und den Austausch mit den Hochschulen sollten wir deshalb sorgfältig auswerten, bevor wir über weitere gesetzliche Änderungen entscheiden. Wenn sich dabei konkrete Regelungslücken zeigen, werden wir auch noch mal miteinander beraten müssen, wo und wie Hamburg hier sinnvoll nachsteuern kann. Für heute werden wir aber diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank.
