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Leon Dewan Alam

GRÜNE 5:33 min Sitzungen 23/28

Ja, verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die steigenden Mieten erhitzen mal wieder die Gemüter, nicht nur hier in der Bürgerschaft, sondern vor allem natürlich bei den Hamburgerinnen und Hamburgern. Denn es ist schon richtig, die hohen Angebotsmieten in den Großstädten dieses Landes verhindern zunehmend freie Entscheidungen und Lebenswege für junge Menschen, die nicht von zu Hause ausziehen können, für wachsende Familien, die beengt leben, oder auch für ältere Menschen, die kleinere und bezahlbare Wohnungen nicht finden. Und ein großes Problem dabei ist, auch wenn die CDU das vehement leugnet, dass das Mietrecht im Bund nicht ausreicht und dass wir als Bundesländer nicht die scharfen Schwerter in der Hand haben, die es bräuchte, um vor allem in den Großstädten die Mieten in ausreichendem Maße zu begrenzen. Und... Es ist ja so ein bisschen eine hypothetische Debatte, die Die Linke heute aufmacht, aber ich halte eine Länderöffnungsklausel für richtig, die es Ländern ermöglichen würde, strengere Regelungen regional zu beschließen, wie zum Beispiel eine Absenkung der Kappungsgrenze, wie einen Mietenstopp, wie auch eine strengere Berechnung der Durchschnittsmiete. Also im Grunde die Instrumente, die die Linke unter ihrem Mietendeckel auch subsumiert, zumindest soweit das verfassungsrechtlich zulässig ist. Und Frau Dr. Frieling, es ist nicht so, dass Sie schon mit Sicherheit sagen können, dass solche Instrumente nicht verfassungsrechtlich zulässig wären. Der Mietendeckel in Berlin wurde gekippt, weil er sozusagen auf Landesebene nicht die Kompetenz hatte. Ihr könntet... Sie könnten aber schon sich auf Bundesebene anschauen, was können wir hier machen? Bis zu welchem Grad können wir das Mietrecht weiter verschärfen? Und was ist im Rahmen des Verfassungsmäßigen zulässig? Fakt ist, das fordern immer mehr Städte, denn die bisherigen Spielräume, die Mietpreisbremse reicht an vielen Stellen nicht aus. Und die Bundesregierung muss sich schon die Frage stellen: Warum lässt sie an dieser Stelle die Großstädte im Stich? Warum verweigert sie eine solche Öffnung? Und deshalb kann man hier nur appellieren, besonders an die Kanzlerpartei, und sagen: Geben Sie uns endlich diese Spielräume an die Hand. Blockieren Sie nicht weiter, sondern ermöglichen Sie uns, dass wir vor Ort effektiver für bezahlbare Mieten für die Menschen sorgen können. Und ich will das gerne auch noch mal konkretisieren: Eine solche Länderöffnungsklausel könnten wir... Damit könnten wir ganz konkret uns dann eben in Hamburg anschauen, welche weiteren Begrenzungen für den Hamburger Mietenmarkt passend und zielführend wären, das heißt, die zum einen den Mietanstieg begrenzen, effektiver noch begrenzen, und die aber natürlich gleichzeitig den Neubau von bezahlbarem Wohnraum, den wir weiterhin dringend brauchen, nicht im Wege stehen. Und ich bin davon überzeugt, anders als meine Vorrednerin, dass man genau diesen Zweiklang auch hinbekommen kann. Und dafür streitet auch meine GRÜNE Fraktion. Die Linke hat ja jetzt heute aber dieses Konzept zur Debatte gestellt, geht damit noch mal ein Stück weit einen anderen Weg. Ich habe mir dieses Konzept sehr genau angeschaut. Ich habe ehrlicherweise nicht ganz genau verstanden, wie diese Berechnungen jetzt zustande kommen, wie Sie auf diese 2.000 Euro kommen. Vielleicht können Sie das noch mal erläutern gleich. Vor allem aber scheint mir, dass die Auswirkungen dieses Konzeptes auf den Wohnungsneubau nicht angemessen berücksichtigt sind und dass Sie letztendlich ja eine deutschlandweite Lösung wollen, die nur in drei Gebietstypen unterscheidet. Aber die Mietmarktsituation ist deutschlandweit viel differenzierter. Man kann nicht nur zwischen zum Beispiel Stadt und Land unterscheiden, sondern es gibt auch signifikante Unterschiede zwischen Berlin, zwischen Hamburg, zwischen München. Und das heißt nicht, Frau Sudmann, dass wir sagen, dass in Hamburg alles gut ist, aber auch Sie erkennen ja in Ihrem Konzept, wenn Sie zum Beispiel darauf hinweisen, dass der Abstand zwischen Bestands- und Angebotsmieten in Berlin bei 127 Prozent liegt und in Hamburg bei 63 Prozent, dass wir da sehr deutlich Unterschiede haben. Und wir sind uns einig darin, dass im Bund mehr passieren muss, dass auch die CDU sich bewegen muss. Aber man kann nicht die gleichen Regelungen für Berlin wie für Hamburg machen, sondern wir müssen schon ganz genau auf die Bedingungen hier vor Ort in Hamburg schauen, liebe Kolleginnen und Kollegen. So, ich möchte zum Abschluss noch mal sagen, wir tun natürlich in Hamburg weiterhin das, was wir auf Landesebene tun können. Wir werden die bestehenden Spielräume im Mietrecht konsequent ausschöpfen. Wir bringen den Neubau voran. Wir fördern weiterhin viele Tausend Sozialwohnungen jedes Jahr. Und wir werden auch das geltende Mietrecht noch konsequenter durchsetzen. Das ist eine klare Priorität. Niemand darf in Hamburg den Eindruck bekommen, dass man mit unsauberen Geschäften auf dem Mietmarkt durchkommt. Das ist der ganz klare Anspruch, liebe Kolleginnen und Kollegen. Also, in Hamburg machen wir unsere Hausaufgaben. Im Bund setzen wir uns für weitere Spielräume ein. Und vielleicht überrascht uns die Bundesregierung an der Stelle ja auch und wir bekommen da noch mal das ein oder andere Instrument an die Hand. Vielen Dank.

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