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Krzysztof Walczak

AfD 2:53 min Sitzungen 23/25

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich muss meinen Vorrednern gleichermaßen widersprechen. Ich beginne zunächst mit den Linken. Sie haben in der Tat hier einen Antrag zu einem wichtigen Thema vorgelegt. Der geht aber in zweierlei Hinsicht falsch. Zum einen wollen Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk genauso behandeln wie private Medienunternehmen. Das halten wir allein schon deswegen für falsch, weil private Medienunternehmen anders als der öffentlich-rechtliche Rundfunk dem freien Wettbewerb unterliegen und sich so gesehen auch vor ihren Zuschauern bewähren müssen. Sollten private Medienunternehmen KI verwenden in einer manipulativen Art und Weise, müssten sie im Zweifel mit den entsprechenden wirtschaftlichen Konsequenzen leben, wenn sie durch das Publikum abgelehnt werden. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk hingegen gibt es diesen Umstand nicht, denn der wird ja bekanntermaßen aus Zwangsbeiträgen finanziert. Und deswegen kann er auch nicht pleitegehen. Insofern ist das schon mal die erste Differenzierung, die ich hier einbauen würde. Dann ist interessanterweise aber auch der Anknüpfungspunkt, den die Linken hier wählen, völlig überschießend. Sie möchten sozusagen eine KI-Kennzeichnungspflicht für sämtliche journalistischen Inhalte haben. Das finde ich interessant, auch unter Aspekten der Presse- und der Medienfreiheit, weil Sie dadurch ja letzten Endes eine Kennzeichnungspflicht einführen für eine bestimmte journalistische Arbeitsweise. Und das halte ich nun auch vor dem Hintergrund dessen, dass die angesprochene EU-Verordnung da eine Ausnahme vorsieht, nämlich eine Ausnahme dergestalt, dass, wenn jemand die redaktionelle Verantwortung sozusagen als Mensch für einen Inhalt übernimmt und dieser auch überprüft ist, dass dann eine entsprechende Kennzeichnung nicht zu erfolgen hat. Das halte ich im Jahr 2026, wo KI sozusagen zum Beispiel bei Texten ja – zum Beispiel auch in diesem Parlament – ja zum Einsatz kommt – ja, zum Glück könnte man schon fast sagen, ja, falls man einen Mangel an natürlicher Intelligenz befürchtet –, halte ich für nicht zeitgemäß tatsächlich, hier in dieser schwerwiegenden Art und Weise einfach generell zu sagen, KI muss gekennzeichnet werden. Was sinnvoll wäre, dazu haben wir einen entsprechenden Zusatzantrag vorgelegt, ist, dass gegen Manipulation vorgegangen werden muss. Wir schlagen vor, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Bild, Ton und Video, soweit er KI-generiert ist, kennzeichnen soll. Der entsprechende Vorfall, den es im ZDF gab von den KI-generierten Fakes, die zur Illustration der US-Einwanderungs- und Migrationspolitik verwendet wurden, wurde ja auch schon hier erwähnt. Und wir halten es für sinnvoll, hier tatsächlich nicht nur auf EU-Ebene, auf EU-Ebene kann sich das Recht ja auch ändern, sondern hier eine eigene Regelung in unserem eigenen Medienrecht zu schaffen. Und daher kann ich nur Ihnen empfehlen, dem AfD-Antrag zuzustimmen.

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