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Hansjörg Schmidt

SPD 1:27 min Sitzungen 23/25

Ja, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Frau Kleinert, Sie haben ja schon viel dazu auch gesagt, dass das meiste eigentlich schon geregelt ist. Und das ist auch der Grund, weshalb wir hier Ihren Antrag abgelehnt haben. Nicht, weil uns das Thema nicht wichtig ist, sondern wir haben im EU AI Act im Artikel 50 das gut geregelt. Diese Regelung gilt. Sie ist auch für Deutschland verbindlich, und sie ist eben auch für die Medienunternehmen, auch für die privaten Medienunternehmen mittlerweile geltendes Recht. Das heißt, es ist kein Wunsch, sondern es ist eine verbindliche Vorgabe. Und sie regelt eben auch die klare technische Regelung, dass das eben auch erkennbar ist. Und wenn Sie dann eben sagen, bei bestimmten Fällen ist es jetzt ja vorgekommen, beim ZDF, da ist es dann eben Aufgabe der zuständigen Gremien, das zu klären. Das ist nicht Aufgabe jetzt von uns im Parlament, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk dort an der Stelle Vorgaben zu machen, wie sie es machen, sondern das ist das Gebot der Staatsferne. Das machen dort im ZDF der Fernsehrat, bei den anderen Anstalten machen es die Rundfunkräte. Dort ist da auch schon intensiv drüber diskutiert worden. Und das andere, das haben Sie eben hier ja auch schon gesagt: Mit der nächsten Stufe des Digitale-Medien-Staatsvertrags... Die Rundfunkkommission der Länder hat da schon klare Regelungen belegt. Dort wird es klargemacht, dass eben die Aufsichtspflicht dann auf die Rundfunk-Landesmedienanstalten übertragen wird. Und ich glaube, dass das auch der richtige Weg ist. Vielen Dank.

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