Mareike Engels
Herr Präsident, verehrte Kolleg;innen. Heute sprechen wir über die Menschen, die täglich daran arbeiten, Gleichstellung voranzubringen. Wir sprechen über die Gleichstellungsbeauftragten in den städtischen Dienststellen. Sie sorgen dafür, dass Gleichstellung nicht nur auf dem Papier existiert, sondern bei Einstellungen, Beförderung, Arbeitsbedingungen und beim Umgang mit Diskriminierung tatsächlich berücksichtigt wird. Sie beraten Führungskräfte, wenn es gendergerechte Stellenausschreibungen geht. Sie stehen Beschäftigten zur Seite, wenn sie sexuelle Belästigung erleben oder es Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt. Sie benennen strukturelle Probleme und arbeiten daran, diese zu beseitigen – und das in jeder Behörde, in jedem Bezirksamt, jeder Hochschule und jedem städtischen Unternehmen. Die Gleichstellungsbeauftragten sind mehr als Beschwerdestellen. Sie sind Architekt:innen von guten Arbeitsplätzen. Sie schauen hin, wo andere wegschauen, und sie tun das oft weit über ihre formelle Entlastung hinaus aus Engagement und Überzeugung. Unsere Große Anfrage zeigt, die Arbeit der Hamburgischen Gleichstellungsbeauftragten ist lebendig, vielseitig und wird von Beschäftigten angenommen. Sie zeigt aber auch deutliche strukturelle Unterschiede: bei zeitlichen Ressourcen, bei Freistellungen, bei Beteiligungsrechten und auch bei der Wahrnehmung von Fortbildungs- und Vernetzungsangeboten sowie bei der institutionellen Unterstützung insgesamt. Kurz gesagt, die Bedeutung der Aufgabe ist vielerorts gewachsen, die strukturelle Absicherung oft noch nicht im gleichen Maße. Und genau darin liegt jetzt die politische Aufgabe und Chance. Daran wurde schon hingewiesen, die anstehende Novellierung des Gleichstellungsgesetzes ist eine großartige Chance, die wir nutzen können und müssen, um die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten verbindlicher zu regeln. Wer sich mit Gleichstellungsbeauftragten unterhält und die Erkenntnisse der Fachwelt zusammenträgt, bekommt schnell einen Eindruck, wo Handlungsbedarfe bestehen. Auch die Antworten auf die vorliegende Große Anfrage zeigen viele dieser Handlungsfelder und Punkte auf. Erstens, Gleichstellungsarbeit braucht verbindliche Entlastung. Wer neben der Vollzeitstelle irgendwie auch noch Gleichstellungsarbeit machen soll, stößt schnell an Grenzen. Deshalb brauchen wir klare und verbindliche Regelungen zur Freistellung und zeitlichen Ressourcen, je nach Größe und Struktur der jeweiligen Dienststelle. Zweitens, wer sich für Gleichstellung engagiert, darf daraus keine Nachteile bei der eigenen Karriere haben. Deshalb ist die fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs bei Beurteilungen so wichtig. Wer zeitlich für Gleichstellungsarbeit freigestellt ist, darf bei Karrierewegen und Leistungsbewertung nicht schlechter gestellt werden. Drittens, Rechte müssen im Zweifel auch durchsetzbar sein. Deshalb müssen wir Beteiligungsrechte weiterentwickeln, denn sie haben nur dann Wirkungen, wenn sie nicht folgenlos ignoriert werden können. Viertens, wir sollten ernsthaft prüfen, ob die Wahl von Gleichstellungsbeauftragten gegenüber der bloßen Bestellung, wie es aktuell der Fall ist, die stärkere und unabhängigere Lösung ist, so wie andere Bundesländer es bereits vormachen. Denn Gleichstellungsbeauftragte brauchen nicht nur Akzeptanz, sondern auch eine starke demokratische Legitimation und institutionelle Unabhängigkeit. Fünftens, Vertraulichkeit ist wichtig. Wer sich mit Erfahrung von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung an Gleichstellungsbeauftragte wendet, muss darauf vertrauen können, dass Gespräche vertraulich und geschützt stattfinden können. Dafür braucht es Räume und einen klaren Verschwiegenheitsschutz. Und schließlich wurde eines besonders deutlich: Der Bedarf an Vernetzung ist enorm. Viele Gleichstellungsbeauftragte erleben ähnliche Herausforderungen, aber oft fehlt die Zeit oder die Struktur für regelmäßigen Austausch. Dabei entsteht genau dort häufig das, was Verwaltung besser macht: Gemeinsames Lernen, gegenseitige Unterstützung und die Verbreitung guter Praxis. Auch diesen Austausch, auch unabhängig vom Personalamt, müssen wir künftig besser absichern. Verehrte Kolleg:innen, Gleichstellungsbeauftragte leisten jeden Tag einen entscheidenden Beitrag für eine gerechte und diskriminierungsfreie Verwaltung. Unsere Große Anfrage hat sichtbar gemacht, wo Hamburg bereits stark ist und wo wir noch besser werden können. Gerade in Zeiten, in denen antifeministische Kräfte lauter werden, Gleichstellungspolitik diffamiert und Errungenschaften infrage gestellt werden, braucht es starke Strukturen, die Gleichberechtigung und die Rechte von Frauen ganz konkret im Alltag absichern. Die anstehende Novellierung des Gleichstellungsgesetzes gibt uns jetzt die Chance, aus guten Einzelbeispielen verbindliche Standards zu machen. Lassen Sie uns die Chance nutzen. Vielen Dank.
