Astrid Hennies
Ja, vielen Dank. Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren. Gleichstellung ist kein nice to have, Gleichstellung ist Verfassungsauftrag. In unserer Hamburger Verfassung haben wir in Artikel 3 Absatz 2 festgeschrieben: "Die Staatsgewalt hat die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung" "von Frauen und Männern zu fördern." Das haben wir mehrheitlich hier in diesem Hause bestimmt. Aber was heißt das genau? Mit dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen wird geregelt, dass die Geschlechter gleichgestellt sind und Nachteile beseitigt und verhindert werden müssen. Daraus ergibt sich ein Auftrag an alle Dienststellen der Stadt und den ihr gegenüber abhängigen Stellen wie Anstalten des öffentlichen Rechts. Hierfür hat jede Dienststelle mindestens eine Gleichstellungsbeauftragte oder -beauftragten zu bestellen. Gleichstellungsbeauftragte beraten Beschäftigte in allen Angelegenheiten, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf betreffen. Ihre Berichte zeigen uns jedes Jahr, wo Fortschritte erzielt werden und wo noch Nachholbedarf besteht. Als die SPD 2011 die absolute Mehrheit erhielt in dieser Stadt, machte sie sich gleich auf den Weg und novellierte dieses Gesetz. Denn es war nach über zwei Jahrzehnten in die Jahre gekommen und nicht mehr zeitgemäß. 2014 wurde die Neuerung verabschiedet und trat mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Mit dem aktuellen Gesetz wurde viel geschafft. Ziel war es, das unterrepräsentierte Geschlecht zu fördern. Heute liegt der Frauenanteil in Führungspositionen bei 49,28 Prozent, also nahezu Parität. Das ist ein richtig toller Erfolg. Ebenso das zweite große Ziel dieses Gesetzes, die konsequente Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist mit unserer sozialdemokratischen Politik geglückt. Denn mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, einer verlässlichen Infrastruktur mit Kitas und Ganztagsschulen müssen sich Eltern in Hamburg nicht mehr zwischen Karriere und Familie entscheiden. Das führt zu einer hohen Lebenszufriedenheit und sichert viele Frauen vor Altersarmut ab. Das ist ein Danke. Doch Erfolge reichen allein nicht. Die entscheidende Frage lautet, erfüllt das Gesetz heute noch seinen Auftrag? Gibt es Antworten auf die Herausforderungen, denen wir uns 2026 stellen müssen? Gleichstellung ist kein statischer Zustand, sondern eine dauernde Aufgabe. Und wir sehen uns in der Verantwortung, das regelmäßig zu überprüfen, meine Damen und Herren. Mit unserer Großen Anfrage haben wir genau hingeschaut. Und wir sehen, die Themen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen sind sehr unterschiedlich gefächert. Sie zielen über die im Gesetz priorisierten Themen hinaus, denn Gleichstellungsbeauftragte kümmern sich heute längst nicht mehr nur um klassische Gleichstellungsfragen. Sie unterstützen Beschäftigte auch bei Altersdiskriminierung, sexueller Belästigung, Langzeiterkrankungen, religionsbezogene Diskriminierungen, Diversität und vieles mehr. Und Gleichstellungsbeauftragte geben Infoveranstaltungen für Beschäftigte, nutzen selbst Fortbildungen und vernetzen sich mit Kollegen aus anderen Dienststellen. Das alles braucht Zeit, um diesen umfänglichen Aufgaben angemessen nachkommen zu können. An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei allen Gleichstellungsbeauftragten bedanken, die sich immer wieder engagiert und mit großem Einsatz um die verschiedensten Themen ihrer Kollegen und Kolleginnen kümmern. Mit unserer Großen Anfrage können wir ebenso erkennen, dass die Gleichstellungsbeauftragten von ihren Dienststellen in Form-, Zeit- und Sachmitteln unterschiedlich entlastet und unterstützt werden. Das Gesetz regelt zwar, dass die Dienststellen über Umfang und Entlastung entscheiden, damit die Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen werden können. Auch werden in der Gesetzesbegründung die Parameter genannt, an denen sich die Größe der Entlastung messen soll. Dies passiert aber tatsächlich sehr unterschiedlich. Sehr große Dienststellen haben beispielsweise nicht mehrere Gleichstellungsbeauftragte bestellt. Auch wäre es sinnvoll zu überlegen, die Entlastung verbindlicher ins Verhältnis zu den Beschäftigten zu stellen. Hier müssen wir genauer hinschauen, damit die Gleichstellung überall gleichermaßen funktioniert. Als SPD werden wir bei der Novellierung des Gesetzes darauf achten, dass wir ein zeitgemäßes und modernes Gesetz auf den Weg bringen und allen Beteiligten diesem Prozess rechtzeitig Gehör verschaffen. Denn wir wissen, Gleichstellung ist wichtig und mit unserem Bundespräsidenten zu enden... - Frau Hennies, Ihre Redezeit ist zu Ende. - Okay. - Ein letzter Satz. - Okay. Wenn unsere Demokratie ein Frauenproblem hat, dann hat unser Land ein Demokratieproblem, und das wollen wir nicht.
