Dr. Gudrun Schittek
Ja, vielen Dank an die CDU für die Anmeldung dieses Antrags. Wenn man den Antrag liest, verstehe ich das aber eher als einen gesundheitspolitischen Antrag und nicht als einen schulpolitischen. Sie haben jetzt ein ganz anderes Ziel genannt. Und die Gesundheit der Hamburger Kinder liegt uns natürlich sehr am Herzen. Und es ist uns klar, wir können und müssen politisch mehr tun, gerade in den ersten Lebensjahren der Kinder. Wir haben in Hamburg eine hohe Teilnahme bei den etablierten Untersuchungsreihen. Dazu gehören die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die Vorstellung der Viereinhalbjährigen in den Grundschulen und die Schuleingangsuntersuchungen. Und in allen Untersuchungsreihen werden über 90 Prozent der Kinder in Hamburg erreicht. Und das ist ein Ergebnis, was sich wirklich sehen lassen kann. Und trotzdem lassen wir nicht nach. Die Teilnahme an den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen soll noch verbindlicher werden. Unser Ziel ist eine lückenlose Vorsorge und Behandlung für alle Hamburger Kinder. Und so haben wir es im Koalitionsvertrag vereinbart und so setzen wir es jetzt Schritt für Schritt um. Im ersten Schritt wird das Einladungsverfahren für die U6 und U7, also im Alter von ein und zwei Jahren, modernisiert und digitalisiert. Das ist gut und dringend notwendig, damit das System besser funktioniert. Und dafür nutzen wir die Telematikinfrastruktur in den Kinderarztpraxen und im Öffentlichen Gesundheitsdienst, also in den Gesundheitsämtern. Wir werden die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, damit das neue digitale Verfahren Anfang 2027 starten kann. Nach der erfolgreichen Einführung für die U6 und U7 soll das System auch auf weitere U-Untersuchungen ausgeweitet werden. Das wird die Teilnahmequoten über das zweite Lebensjahr hinaus bis zur Einschulung der Kinder nochmals erhöhen und stabilisieren. Wenn alle Voraussetzungen stimmen, werden wir auch über eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an den U-Untersuchungen diskutieren. Deshalb fordern wir den Senat jetzt schon auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu prüfen. Das ist in Bundesländern wie beispielsweise Schleswig-Holstein, Hessen und im Saarland schon lange bewährte Praxis. Bei fehlenden U-Untersuchungen wird dort von den Gesundheitsämtern nachgefragt. Jedes Kind hat das Recht auf gesundes Aufwachsen und auf eine gute Gesundheitsversorgung. Denn es geht darum, wichtige Zeitfenster für die Entwicklung der Kinder nicht zu verpassen. Es geht um die rechtzeitige Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn das Hören oder Sehen beeinträchtigt ist. Es geht um frühzeitige Förderung der Motorik, der Wahrnehmung und der Sprache, wenn dort Auffälligkeiten oder Verzögerungen gesehen werden. Und es geht auch um Kinderschutz, den Schutz vor Vernachlässigung und den Schutz vor Gewalt und vor Missbrauch. Was sich bewährt hat, ist die Abfrage der Untersuchungsteilnahme bei der Vorstellung der Viereinhalbjährigen in den Grundschulen. Und wenn sich dann zeigt, dass ein Kind nicht bei der U8 oder U9 war oder wenn gesundheitlich bedingte Entwicklungsauffälligkeiten gesehen werden, erfolgt eine Untersuchung durch den schulärztlichen Dienst und die Weiterleitung in eine adäquate medizinische Behandlung. Wenn bei der Sprachentwicklung Lücken festgestellt werden, erhalten Kinder in Hamburg eine verbindliche Sprachförderung im Rahmen der Vorschule oder Kita, und das ist bundesweit vorbildlich. Bei den Viereinhalbjährigen sehen wir den großen Einfluss der Kindertagesbetreuung auf die Sprachentwicklung. Und daher ist es uns ein Anliegen, Familien frühzeitig zu erreichen und für einen Kita-Besuch zu gewinnen, die vielleicht ansonsten diese wichtige Bildungseinrichtung nicht nutzen würden. Schließlich wurden mit der Schuleingangsuntersuchung die Voraussetzungen und... werden mit der Schuleingangsuntersuchung die Voraussetzungen und Kompetenzen für den bevorstehenden Schulbesuch eingeschätzt. Hier zeigte sich in den letzten Jahren, dass etwa ein Viertel der Hamburger Kinder mindestens eine Entwicklungsauffälligkeit mitbringt, wie Sie ja auch schon genannt haben. Und das ist in der Tat alarmierend. Es heißt aber nicht, dass deshalb der Schulbesuch gefährdet ist. Im vergangenen Jahr wurde bei über 90 Prozent der Kinder die Schulfähigkeit attestiert. Knapp 5 Prozent erhielten eine Empfehlung zur Rückstellung und bei 2,5 Prozent wurde ein besonderer Förderbedarf festgestellt. Wir brauchen eine kontinuierliche Ansprache der Familien, ausreichende Kapazitäten in kinderärztlichen Praxen, im schulärztlichen Dienst und bei den Heil- und Hilfsmittelerbringern, also beispielsweise Ergotherapie und Logopädie. Um ein gutes Netz für die Zukunft noch dichter zu knüpfen, erwarten wir vom Senat, für noch höhere Verbindlichkeit durch verpflichtende U-Untersuchungen zu sorgen, den schulärztlichen Dienst auszubauen und den frühen Kita-Besuch für die altersgemäße Sprachentwicklung weiter zu stärken. Wir bleiben dran. Vielen Dank.
