Richard Seelmaecker
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Alle wieder wach? Ausgezeichnet. Kommen wir zum Schlusspunkt des heutigen Tages, zumindest in Bezug – genau – auf die Frage der Debatten. Allerdings ein ernstes Thema. Wir haben das hier ja alle Jahre wieder: die Überlastung der Staatsanwaltschaft, meine Damen und Herren. Viele unbesetzte Stellen haben wir in der Vergangenheit immer wieder beklagen müssen. Wir haben Verfahrenseinstellungen, die immer mehr werden. Wir haben eine hohe Fehlzeitenquote. Wir haben hohe Fluktuation. Und, meine Damen und Herren, was macht die Justizbehörde in der letzten Woche? Die haut eine Pressemitteilung raus und sagt: "Oh, die offenen Ermittlungsverfahren sind im ersten Quartal 2026" "um 14 Prozent auf 66.000 zurückgegangen." Meine Damen und Herren, das klingt ja schön, allerdings verschweigt die Justizbehörde dabei, dass 28.000 Verfahren noch nicht einmal mehr eingetragen werden konnten. Es also mindestens 28.000 Verfahren bei der Eintragung auf der Geschäftsstelle liegen. Die Situation ist also nicht besser geworden, sondern sie ist inhaltlich wesentlich schlechter geworden. Und das hier so verkaufen zu wollen, meine Damen und Herren, damit werden wir den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten nicht gerecht. Ja, das ist unehrlich, das ist ein Taschenspielertrick. Und das sorgt für hohen Frust bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Deswegen, meine Damen und Herren, die Staatsanwälte klagen zurecht. Seit Jahren warten sie auf ihre Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche, die dort nicht mehr geführt werden. Es gibt keine Gefährdungsbeurteilung. Und die Arbeitsumstände im Michaelis-Quartier sind nach wie vor desolat in einigen Teilen. Es gibt zwar auch erfreuliche Dinge wie die Bewerberlage, meine Damen und Herren, aber was nützt es uns, wenn die Bewerber jetzt mehrheitlich da sind, aber dann wieder die Staatsanwaltschaft verlassen, weil die Arbeitsbedingungen nicht stimmen? Das heißt, an der Stelle setzt unser Antrag an, meine Damen und Herren. Bei den Sitzungsdiensten können wir Abhilfe schaffen. Da können wir Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die pensioniert sind, in der Zukunft als etwas erleichternde Maßnahme gewinnen, diese Sitzungsdienste zu übernehmen und dabei einzusparen. Es sind 28.000 Stunden, meine Damen und Herren, im letzten Jahr darauf verwendet worden. Da geht sehr viel Zeit drauf. Da können die aktiven Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Zeit die Ermittlungsverfahren in Ruhe in der Behörde bearbeiten. Das wäre eine Teilmaßnahme. Wir schlagen ja immer wieder Entlastungsmaßnahmen vor. Und das ist jetzt eine, wo wir sagen, da können wir Gutes tun. In anderen Bereichen tun wir das in ähnlicher Weise, muss man dazu sagen. Wir haben auch bei den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern ein ähnliches Modell, was momentan funktioniert. Und deswegen hoffen wir auf Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
