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Melanie Nerlich

GRÜNE 1:50 min Sitzungen 23/23

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Hamburg hat den Entwurf seiner kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Und Herr Kranig, da steht sehr wohl drin, welche Gebiete bis wann an die Fernwärme angeschlossen werden und welche eben nicht. Die kommunale Wärmeplanung setzt nämlich auf zwei sich ergänzende Säulen: Wärmepumpen in den dezentralen, eher äußeren Gebieten und Fernwärme in den zentralen, dichter besiedelten Gebieten. Also: Fernwärme ist ein sehr wichtiger Teil der Wärmewende hin zur erneuerbaren Wärmeversorgung in unserer Stadt. Bei der Versorgung mit Fernwärme gibt es gezwungenermaßen immer nur einen lokalen Anbieter, nämlich den, der das Netz vor Ort besitzt und betreibt. Man hat also immer lokale Monopolstrukturen. Umso wichtiger sind durchsetzbare Verbraucherrechte und öffentliche Kontrollmöglichkeiten. Bei den Hamburger Energiewerken, das hat meine Kollegin Frau Koeppen schon gesagt, kann der Senat über den Aufsichtsrat direkt Einfluss nehmen und Kontrolle ausüben. Das ist ja unser städtischer und hauptsächlicher Fernwärmeanbieter hier in Hamburg. Bei privaten Anbietern fehlt häufig eine vergleichbare öffentliche Kontrolle. Deshalb wollen wir unserem Senat mit diesem Antrag ein paar Punkte mitgeben für die anstehende Novellierung der Fernwärmeverordnung auf Bundesebene. Wir wollen die bundesweite staatliche Preisaufsicht stärken, um Transparenz und Fairness bei der Preisgestaltung zu schaffen. Anbieter sollen verpflichtet werden, ihre Preise sowie deren Bestandteile und Änderungsklauseln bundesweit einheitlich und vergleichbar zu veröffentlichen. Außerdem braucht es leicht verständliche, auch bundesweit einheitliche Musterrechnungen und Standardinformationen für verschiedene Kundengruppen. Wir wollen, dass alle Verbraucher:innen in Deutschland sich zukünftig einfach und nachvollziehbar ein Bild davon verschaffen können, wie sich ihr Fernwärmepreis zusammensetzt. Vielen Dank.

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