Marco Schulz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern ist ein, ja, Relikt aus einer Zeit, in der der Staat meinte oder es vielleicht auch nötig war, wirtschaftliche Interessen zentral zu organisieren und zwangsweise zu bündeln. Dieses Denken passt nicht mehr ganz in eine moderne, freiheitliche Wirtschaftsordnung. Wer ein Unternehmen gründet, trägt Verantwortung, investiert Kapital und geht Risiken ein. Gerade diesen Menschen schreibt der Staat jedoch bis heute vor, Mitglied in einer Körperschaft zu sein, unabhängig davon, ob deren Leistungen überhaupt in Anspruch genommen werden. Die Zwangsmitgliedschaft greift daher in grundlegende Freiheitsrechte ein. Sie berührt die allgemeine Handlungsfreiheit, die Berufsfreiheit und auch die negative Verneinungsfreiheit. Der Staat zwingt Unternehmen faktisch dazu, Teil einer Organisation zu sein und Beiträge zu zahlen, selbst wenn sie deren Positionen oder Aktivitäten nicht unterstützen möchten. Freiheit bedeutet aber auch die Freiheit, sich nicht zu organisieren. Hinzu kommt ein jahrelanges Legitimationsproblem, denn die Wahlbeteiligung bei den Kammerwahlen ist und bleibt traditionell sehr gering. Viele kleine und mittlere Betriebe empfinden die Pflichtbeiträge als Belastung, ohne einen erkennbaren Nutzen daraus ziehen zu können. Gleichzeitig beansprucht die Kammer, die Gesamtinteressen der Wirtschaft zu vertreten, doch die Interessen eines Großkonzerns, sagen wir jetzt mal, unterscheiden sich natürlich grundsätzlich von denen eines Kleinstunternehmers. Ein einheitliches Gesamtinteresse existiert in dieser Form schlicht nicht. Selbstverständlich übernehmen die Kammern wichtige Aufgaben, etwa im Bereich der beruflichen Bildung, bei Prüfung oder bei Sachverständigenbestellungen. Diese Aufgaben können jedoch auch ohne Zwangsmitgliedschaft verlässlich erfüllt werden. Denkbar wären hier kostendeckende Gebühren für konkrete Leistungen, freiwillige Mitgliedsbeiträge oder gezielte, staatliche Zuschüsse für Aufgaben im öffentlichen Interesse. Entscheidend ist, dass Qualität und Rechtssicherheit erhalten bleiben, ohne die unternehmerische Freiheit einzuschränken. Eine freiwillige Mitgliedschaft stärkt die Akzeptanz der Kammern, erhöht die Legitimation und zwingt sie zugleich, ihre Leistungen stärker am tatsächlichen Bedarf der Unternehmen auszurichten. Vielen Dank.
