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Melanie Nerlich

GRÜNE 2:46 min Sitzungen 23/21

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, Hamburg hat letztes Jahr seine Photovoltaik-Strategie veröffentlicht. Da stehen sieben Grundsätze drin. Einer dieser Grundsätze ist die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende, beispielsweise durch Mieterstrom oder Quartierslösungen. Genau da setzen wir mit unserem heutigen Antrag an. Heute sprechen wir über lokale Energiegemeinschaften, auch als Energy Sharing bekannt. Was das genau ist, hat mein Kollege Herr Mohrenberg schon erläutert. Es geht darum, dass sich vor Ort in den Nachbarschaften Anwohner, kleine und mittlere Gewerbebetriebe oder auch Bürger-Energiegenossenschaften zusammentun, um gemeinsam erneuerbaren Strom zu erzeugen, vielleicht zu speichern und zu verbrauchen. Meistens wird also auf einem größeren Dach eine PV-Anlage installiert, vielleicht noch ein Speicher dazu, und der erzeugte Strom wird mit der Nachbarschaft geteilt, weil man eben im eigenen Gebäude nicht alles selber verbraucht. Auch Mieterstrommodelle können Teil davon sein. Mieterstrom, das Thema hatten wir hier letztes Jahr im Plenum, heißt, dass die Mietenden mit Solarstrom vom Dach des Mietshauses versorgt werden, wobei der Betreiber der Solaranlage entweder die gesamte Stromversorgung übernimmt – das heißt, wenn der Strom nicht vom Dach kommt, kommt er aus dem Netz, das ist dann der klassische Mieterstrom – oder der Betreiber nur den Solarstrom liefert und die Mietenden schließen noch einen separaten Vertrag für die restliche Zeit ab. Das ist dann die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Energy Sharing ist, auch das hatte mein Kollege schon erläutert, seit letztem Jahr in Deutschland rechtlich möglich. Wegen der Netzentgelte lohnt es sich allerdings oft finanziell nicht, auch das wurde schon angesprochen. Wir wollen daher prüfen, ob die bereits bestehenden Hamburger Fördermodule für individuelle Solarlösungen und für nachbarschaftliche Wärmelösungen auch fürs Energy Sharing geöffnet werden können. Außerdem wollen wir uns dafür einsetzen, bundesrechtliche Hemmnisse beim Energy Sharing abzubauen. Das Energy Sharing ist nämlich genau wie der Mieterstrom von der bestehenden Rechtsunsicherheit bei den Kundenanlagen betroffen. Als Kundenanlagen sind diese Art von Quartierslösungen bisher definiert. Und das ermöglicht es, netzentgeltfrei den Strom an die Menschen direkt vor Ort zu liefern. Seitdem der Europäische Gerichtshof dieser juristischen Einstufung vorletztes Jahr widersprochen hat, herrscht nun Verfahrensunsicherheit, ab welcher Größe eine Anlage denn nun als Verteilnetz einzustufen ist und damit den umfangreichen Pflichten eines Netzbetreibers nachkommen muss. Die Bundesregierung hat zwar letztes Jahr bestehenden Kundenanlagen eine dreijährige Karenzzeit eingeräumt, aber das löst das Problem noch nicht auf Dauer und vor allem nicht für neue Anlagen. Genau da wollen wir also mit unserem Antrag ran, denn wir sind davon überzeugt, dass die Menschen vor Ort von den erneuerbaren Energien profitieren sollten, damit die Energiewende langfristig gelingt. Vielen Dank.

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