Marco Schulz
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen. Vielen Dank. Mit der vorliegenden Drucksache, das muss uns allen klar sein, wird ein weiterer Schritt hin zu einer schleichenden Aushöhlung der bezirklichen Autonomie unternommen. Künftig soll ja jetzt der Senat eine Bezirksamtsleitung einsetzen können, wenn eine Bezirksversammlung innerhalb von neun Monaten keine Einigung erzielt. Und genau hier liegt aus unserer Sicht das Problem und eben nicht die Lösung. Die Bezirksversammlungen sind unmittelbar demokratisch legitimiert – zum Glück. Sie repräsentieren den Wählerwillen vor Ort. Wenn der Senat diese Entscheidung an sich zieht, wird dieses Prinzip zumindest teilweise ausgehebelt. Eine Stellungnahme der Bezirksversammlung ersetzt kein echtes Mitspracherecht und schon gar kein Vetorecht. Die Regelung ermöglicht die Möglichkeit strategischer Blockaden. Man stelle sich vor, eine senatstragende Fraktion könne bewusst eine Einigung verhindern, um nach Ablauf der Frist ihren Wunschkandidaten durch den Senat einsetzen zu lassen. Damit entsteht zumindest demokratietheoretisch ein problematischer Hebel, der Misstrauen schafft und politisches Taktieren belohnt. Neun Monate sind zudem keineswegs ein sonderlich ungewöhnlich langer Zeitraum für komplexe Personalentscheidungen. Auswahlverfahren, Beteiligung von Gremien, politische Mehrheitsfindungen benötigen nun mal Zeit. Und gerade weil Bezirksversammlungen plural zusammengesetzt sind, ist es ein Ausdruck demokratischer Realität, dass Entscheidungen nicht immer sofort getroffen werden können. Die Befürchtung eines Missbrauchs liegt daher auf der Hand. Und selbst der Ausschussbericht zeigt ja, dass die Motivation für diese Gesetzesänderung rein politisch begründet ist, wenn etwa der Senat als Begründung auf die schwierigen Mehrheitsverhältnisse in anderen – ich nehme an, er meint ostdeutsche – Bundesländer verweist. Gesetzgebung sollte jedoch nicht darauf abzielen, mögliche Wahlergebnisse zu umgehen, sondern demokratische Verfahren zu respektieren. Demokratie braucht eben auch unterschiedliche Auffassungen, diese gilt es auszuhalten. Und Kompromisse gilt es zu erarbeiten. Wer den Wählerwillen ernst nimmt, darf ihn nicht durch eine zentrale Ernennung relativieren. Schwierige Mehrheiten sind eben keine Probleme der Demokratie, sondern ihr Wesen. Vielen Dank.
