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Deniz Çelik

DIE LINKE 4:19 min Sitzungen 23/20

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Hamburger:innen. Herr Nockemann, Sie täuschen hier die Öffentlichkeit, indem Sie suggerieren, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts ein politischer Freispruch... Ja, oder der Beschluss ist kein politischer Freispruch. Das ist falsch, wie Sie das hier darstellen. Das Gericht hat ausdrücklich auch festgestellt... Das Gericht hat festgestellt, dass die AfD politische Positionen vertritt, die mit der Menschenwürde, mit dem Kern unserer Verfassung unvereinbar sind, und das können Sie nicht leugnen, Herr Nockemann. Dass im Eilverfahren dennoch die Einstufung "gesichert rechtsextrem" aufgehoben wurde, liegt allein an den juristischen Zweifeln, an der konkreten Vorgehensweise des Verfassungsschutzes und nicht an einer Entwarnung in der Sache. Und das ist entscheidend. Wir reden hier nicht über die Entlastung der AfD, sondern wir müssen über die Defizite bei der Vorbereitung sprechen. Das Gericht formuliert letztendlich Mindeststandards. Erstens müssen die Belege belastbar sein, und da sind hohe Ansprüche auch vollkommen richtig. Die Bewertungen müssen sauber und begründet sein. Pauschale oder unsauber hergeleitete Zuschreibungen reichen nicht aus. Und es braucht einen klaren Nachweis eines aktiv kämpferischen Vorgehens gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung. Und genau daraus folgt doch eine klare politische Konsequenz. Diese Anforderungen sind kein Argument gegen ein Verbotsverfahren, sind eine Aufforderung oder Handlungsanweisung, das endlich ernsthaft vorzubereiten. Und das passiert genau seit Jahren nicht. Stattdessen erleben wir, dass der Verfassungsschutz widersprüchlich, intransparent oder politisch zögerlich agiert. Hochstufungen, Rücknahmen, Teilbeobachtung oder gerichtliche Niederlagen wechseln sich ab oder Quellenschutz verhindert, dass der Schutz der Verfassung höher gestellt wird. Das ist aus unserer Sicht kein Ausdruck von Stärke. Das ist ein Ausdruck eines Staates, der im Umgang mit den extremen Rechten unsicher ist. - Herr Çelik... - Ich möchte keine Zwischenfrage. - Okay. Statt aus den vorliegenden Erkenntnissen endlich die richtigen Konsequenzen zu ziehen, vertagen SPD und GRÜNE die Verantwortung. Anstatt sich entschlossen der Bundesratsinitiative aus Bremen anzuschließen, haben Sie die Prüfung eines Verbotsverfahrens völlig unnötig an ein Eilverfahren gekoppelt. Und Herr Schumacher, im Petitum Ihres Beschlusses steht Eilverfahren und kein Hauptverfahren. Und das hat die Folge, dass jetzt Ihr eigener Antrag ins Leere läuft. Das ist kein verantwortungsvolles Abwägen, sondern politisches Wegducken, was sich ändern muss. Denn während hier zu lange gezögert wurde, zu lange nicht entschlossen gehandelt wurde, handelt die AfD längst. Sie radikalisiert sich weiter. Sie baut ihre Strukturen aus, finanziert aus öffentlichen Mitteln. Und sie verankert sich tiefer in den Parlamenten, in den Betrieben, in der Gesellschaft. In Sachsen-Anhalt steht sie kurz davor, stärkste Kraft zu werden. Das ist keine abstrakte Gefahr mehr. Das ist eine konkrete Machtperspektive für die extreme Rechte. Und wer jetzt darauf hofft, dass diese Partei sich von selbst entzaubert, verkennt die Realität oder nimmt sie billigend in Kauf. Denn die Leidtragenden sind nicht abstrakt die Demokratie, die Leidtragenden sind die konkreten Menschen: Geflüchtete, Migrant:innen, queere Menschen und all jene, die sich einer autoritären, rassistischen und sozialen Spaltung entgegenstellen. Sie sind es, die als Erste angegriffen werden. Sie sind es, deren Rechte und Sicherheit auf dem Spiel stehen. Die AfD ist keine normale Partei. Sie ist eine organisierte Kraft der Menschenfeindlichkeit. Und daraus folgt für uns eine klare Konsequenz: Ein Parteiverbotsverfahren ist kein Tabubruch. Es ist ein notwendiges Mittel zum Schutz der Demokratie. Wer diese Verantwortung nicht wahrnimmt, macht sich nicht neutral, er macht sich mitverantwortlich.

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