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Sina Imhof

GRÜNE 4:14 min Sitzungen 23/20

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen. Wir haben hier im Januar ausgiebig über ein Parteiverbotsverfahren diskutiert. Es ist das scharfe Schwert im Rahmen unserer wehrhaften Demokratie, und deshalb gebietet das, diese Diskussion sachlich und ernsthaft zu führen. Und dennoch muss ich jetzt bei diesem Antrag tatsächlich mal was wirklich zum Antrag an sich selbst sagen. Wir haben... Oder mir geht es zumindest so, dass ich oftmals die Situation habe, Ihre Anträge zu lesen und sie dann mehrfach lesen zu müssen, weil ich nicht so ganz folgen kann. Wenn ich jetzt Ihren heutigen Antrag lese, wird wahrscheinlich offen bleiben, ob Sie aus strategischem, politischem Kalkül diesen, unseren Antrag aus dem Januar nicht verstehen wollen oder ob Sie vielleicht zwölf Absätze eines Petitums wirklich intellektuell überfordern. Weil das, was Sie hier beschreiben am Verfahren, ist einfach nicht das, was wir beschlossen haben und diskutiert haben. Dann gibt es so Punkte... Dann gibt es so Punkte, dass Sie erneut sagen, dass wir ja darüber gar nicht sprechen dürften, das sei ja alles ganz schwierig, ein politisches Mittel. Und damit würden wir das Vertrauen in die Neutralität staatlicher Institutionen beeinträchtigen. Wenn Ihnen das wichtig ist, können Sie jeden einzelnen Tag dazu beitragen, indem Sie aufhören, regelmäßig unsere Institutionen anzugreifen und zu untergraben. Und dann schreiben Sie das: "Gelebte Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch," "gerichtliche Verfahren abzuwarten und ihre Ergebnisse nicht politisch vorwegzunehmen." Herr Trepoll hat es gerade schön gesagt: Das, was wir jetzt im Februar hatten, war eine Entscheidung im Eilverfahren. Das Hauptsacheverfahren läuft noch. Wenn Sie also den hier geschriebenen Satz ernst meinen, ziehen Sie Ihren Antrag zurück, warten das Gerichtsverfahren ab und überlegen dann, wie Sie darauf politisch reagieren. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Köln, schreiben Sie, macht deutlich, dass rechtliche Bewertungen komplett streitig sind. Eigentlich dacht ich, dass es... Also das ist grundsätzlich richtig, aber eigentlich dürfte nicht streitig sein, was das Verwaltungsgericht gesagt hat. Denn es hat ausdrücklich festgestellt, dass gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen. Das ist nicht streitig, das steht im Wortlaut so in diesem Urteil. Es steht dort drin, dass sich diese Partei an der Schwelle zur Verfassungsfeindlichkeit bewegt und damit auch in dem Bereich eines Parteiverbotsverfahrens. Das ist keine politische Zuschreibung, und es ist schon auch gar nichts, was der AfD angedichtet wird. Diese Einschätzungen sind wiederholt von Gerichten in diesem Land bestätigt worden. Gerichte, die sorgfältig prüfen, Gerichte, die hohe Beweismaßstäbe anlegen, und Gerichte, die gerade nicht politisch entscheiden. Und dieser Beschluss ist auch keine Entwarnung und ist auch kein Freifahrtschein für Sie, dass man sich mit Ihnen nicht mehr beschäftigt. Denn der Beschluss zeigt auch: Der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung verlangt Sorgfalt, aber er darf nicht an politischer Untätigkeit scheitern. Dass wir uns weiterhin mit der Frage eines möglichen Parteiverbotsverfahrens beschäftigen müssen, ist deshalb keine parteipolitische Inszenierung. Es ist Ausdruck einer ernsthaften verfassungsrechtlichen Lage. Die AfD beruft sich gerade auf den Rechtsstaat, aber dieser Rechtsstaat hat gesprochen. Er hat nicht gesagt: Es gibt kein Problem. Er hat gesagt: Es gibt ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefahr für unsere Demokratie. Das ist die Realität, mit der wir uns auseinandersetzen müssen. Der Antrag fordert angeblich Rechtsstaatlichkeit, tatsächlich aber fordert er politische Teilnahmslosigkeit gegenüber einer möglichen Gefährdung unserer demokratischen Ordnung. Er erklärt legitime parlamentarische Initiativen zu einem Angriff auf unsere Demokratie. Und er verkennt, dass der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung selbst eine demokratische Pflicht ist, der wir uns hier alle weiterhin stellen. Und deshalb streben wir weiterhin an, ein Verbotsverfahren zu prüfen. Vielen Dank.

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