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Michael Gwosdz

GRÜNE 4:48 min Sitzungen 23/20

Herr Präsident, liebe Kolleg:innen, ich will noch einmal ein paar Punkte kurz klarstellen. Also zum einen mal die verfügbaren Kapazitäten, das ist durchaus ein korrekter Hinweis des Kollegen Nockemann. Es geht bei dem Anspruch hier um im Rahmen verfügbare Kapazitäten. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat allerdings erst in seiner Bereinigungssitzung Ende 2025 die Mittel für die Integrationskurse noch mal aufgestockt, ausdrücklich, um diese Kapazitäten auch bereitzustellen. Dass die jetzt am 9. Februar schon alle erschöpft sein sollen, vom 9. Februar stammt ja das entsprechende Trägerrundschreiben, das erschließt sich nicht. Ich verstehe, dass man in die Bewirtschaftung geht, wenn man vielleicht im zweiten Halbjahr ist, aber nicht bereits am 9. Februar. Das mal vorweg, also die Mittel sind bewilligt. Das Bundesinnenministerium unter Führung von Herr Dobrindt, der ja auch die eine oder andere merkwürdige Sache macht, hat sich entschieden, diesen Weg zu gehen. Und das passt letzten Endes in eine Abfolge von schrägen Entscheidungen des Bundesinnenministeriums. Zuletzt wurden ja sogar bereits bewilligte Förderbescheide, wurde angewiesen, dass die Auszahlung der Fördersumme gestoppt werden soll, obwohl der Förderbescheid bewilligt ist. Das gehört alles mit rein in das Gesamtbild, das sich hier gerade ergibt. Und lieber Dietrich Wersich, ich wollte noch einmal auf einen Punkt hin, weil die Betonung immer so ist, es ginge um Leute ohne Bleibeperspektive. Das haben auch Sie mehrfach gesagt. Um wen geht es denn? Es geht um Menschen aus der Ukraine. Wir wissen nicht, wie lange dieser Krieg noch dauert und wie lange das Aufenthaltsrecht ist und wie lange das Aufenthaltsrecht und Bleiberecht auch für diese Menschen ist aus der Ukraine. Und da ist es doch völlig logisch, weiter zu sagen: Hab auch einen Zugang zu einem Integrationskurs, um die deutsche Sprache zu lernen. Es geht um EU-Bürger:innen, die eigentlich sowieso einen Sonderstatus haben. Die können im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit natürlich hier immer auch bleiben und arbeiten, aber brauchen möglicherweise ja auch noch mal einen Zugang zu einem Sprachkurs. Und es geht auch insbesondere noch mal um die Asylsuchenden. Da wissen wir noch nicht: Wie ist die Bleibeperspektive? Wir wissen, sie haben einen Asylantrag gestellt. Wir wissen, die Verfahren dauern mal länger, mal kürzer, leider meistens länger. Viele Asylsuchende bekommen einen Aufenthaltsstatus am Ende des Verfahrens. Und warum wir nicht in der Phase des Asylverfahrens bereits sagen: Hab einen Zugang zum Integrationskurs, lerne Deutsch. Insbesondere – den Hinweis gab es ja auch – wenn wir gleichzeitig sagen, möglichst viele Asylsuchende sollen auch bereits arbeiten, dann ist das ein Widerspruch in sich selbst tatsächlich, das ist nicht zu verstehen, einerseits zu sagen: "Geh auf den Arbeitsmarkt, such dir einen Job." Und andererseits zu sagen: "Nein, in den Deutschkurs sollst du nicht." Und die besondere Pointe ist ja vor allem, weil wir immer sagen, in den Debatten fällt ja oft das Stichwort "Integrationsverweigerer". Es geht hier ausdrücklich um die Gruppe derjenigen, die sich freiwillig, obwohl sie nicht verpflichtet sind vom Jobcenter oder von der Ausländerbehörde, sondern es geht um die Menschen, die sagen: "Ich möchte freiwillig Deutsch lernen, möglichst schnell, möglichst zügig." Und diesen Menschen, die das von sich aus, aus innerem Antrieb sagen: "Ich bin hier in Deutschland, die deutsche Sprache ist wichtig, ich möchte sie lernen", den Zugang zu Deutschkursen zu verwehren und zu verschließen, das finde ich integrationspolitisch tatsächlich das komplett falsche Signal. Und das ist vor allem auch, weil jetzt argumentiert wurde: "Wir sparen an der Stelle Geld", wir alle wissen, je später die Menschen Deutsch lernen, je länger sie außerhalb des Zugangs zu Deutschkursen bleiben, je länger bleiben diese Menschen auch im Leistungsbezug. Und das ist das, was eigentlich teuer ist für den deutschen Staat, das ist der Leistungsbezug, und das ist nicht der Zuschuss für einen Integrationskurs. Das ist Sparen an der falschen Stelle und Produzieren von Kosten an einem anderen Ende. Eine Pointe will ich mir zum Schluss nicht verkneifen, weil gerade ja auch im Bundesrat jetzt die GEAS-Reform und die Umsetzung beschlossen wird. Zur GEAS-Reform gehört es auch, dass Deutschland auf Grundlage der neuen EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet ist, Asylsuchenden einen kostenlosen Zugang zu Deutschkursen zu gewähren. Und das BAMF macht mit diesem Trägerrundschreiben genau das Gegenteil. Das ist nicht die Umsetzung der GEAS-Reform. Wer einerseits die harten Maßnahmen der GEAS-Reform umsetzen möchte, was man wollen kann, ich habe da immer noch Kritikpunkte, aber ich finde, das ist EU-Recht, das setzen wir um, so wie es beschlossen ist, der muss aber auch die anderen Elemente der GEAS-Reform umsetzen und kann nicht nach Gutdünken entscheiden, was ihm passt und was nicht. Vielen Dank.

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