Richard Seelmaecker
Ja, Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Wir haben hier heute schon viel Richtiges gehört, insbesondere auf die Schutzlücken, die wir haben. Und dazu muss man sagen: Unser Strafgesetzbuch stammt aus dem Jahr 1872. Die letzte große Reform hatten wir 1975. Das Leben entwickelt sich, die Gesellschaft entwickelt sich, die Technik entwickelt sich. Und insofern sind wir als Gesetzgeber auch immer wieder aufgerufen und gefragt, neu zu bewerten. Und ich glaube, wir sollten das hier ohne Schaum vor den Mund tun, ohne auf den konkreten Fall abzustellen, Collien Fernandes, das kann ich gar nicht tun. Es ist eben schon einmal angeklungen: Ich bin nicht Teil dieses Prozesses, ich kann dazu nichts sagen. Aber in der Tat ist der Fokus auf die Problematik gelegt worden öffentlich. Und dann sind wir auch gehalten, uns damit öffentlich auseinanderzusetzen. Das finde ich, gehört sich schon. Und ich sehe tatsächlich auch einige Schutzlücken. Ich sehe aber auch die große juristisch schwierige Frage bei der Bewältigung dieses Problems, meine Damen und Herren. Denn wir müssen ja nicht nur die Frage des Tatbestandes an der Stelle beurteilen, sondern wir müssen insbesondere vor dem Hintergrund, dass es hier ja um eine wirklich schwerwiegende, eigentlich strafbar sein sollende Tat geht, wie ich finde, weil es hier um die Menschenwürde geht und nicht mehr und nicht weniger, sollten wir darauf auch abzielen in unserer Diskussion, was denn praktisch gemacht werden kann. Also strafrechtlich ist das eine, zivilrechtlich ist das andere. Wir haben ja heute gehört: Unterlassung, die Plattformbetreiber müssen in die Verantwortung genommen werden. Das ist alles richtig, aber es muss ja auch juristisch durchgeführt werden, meine Damen und Herren. Und das bedeutet, dass wir beispielsweise auf einem guten Weg sind im Bund mit der Koalition von SPD und CDU und wo Frau Hubig, die schon angesprochen wurde, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der nicht einfach ist. Das wird schwierig, weil auch viele technische Aspekte dort zu regeln sind. Und, meine Damen und Herren, mein ausdrücklicher Dank an die SPD an der Stelle, dass die SPD auch einverstanden ist mit dem, was die CDU seit Langem fordert an der Stelle: Dass wir nämlich unter anderem – ganz praktisch gesehen – eine Speicherung der IP-Adressen auf Zeit brauchen. Ohne diese IP-Speicherung, auf die wir uns da geeinigt haben, können wir Täter gar nicht dingfest machen. Das geht nicht. Und wir haben doch dasselbe Problem analog bei einem noch schwereren Fall, wie ich finde: der Kinderpornografie. 2025: 17.000 Verdachtsfälle aus Deutschland. In Deutschland kann nur ermittelt werden, weil die Amerikaner, die Australier und die Niederländer uns sagen, wo die Server stehen und wer das eigentlich tut. Meine Damen und Herren, da verstehe ich die GRÜNEN nicht. Da müssen Sie doch mal über Ihren Schatten springen und mitmachen, dass wir dann auf der Vollzugsebene das Ganze auch in den Griff bekommen. Und das Nächste, was ich nicht verstehe, meine Damen und Herren: Ganz konkret heißt es doch bei allen anderen digitalen Straftaten, die wir hier in Hamburg, wo wir unsere Hausaufgaben hier im Land machen müssen, da müssen wir doch auch angreifen. Das kann doch nicht sein: Wir haben von 60.000 Ermittlungsverfahren 23.400 im letzten Jahr eine Einstellung nach Paragraf 153 und 8.874 nach Paragraf 154. 10 Prozent der Stellen bei der Staatsanwaltschaft sind nach wie vor unbesetzt. Die Fehlzeitenquote im Servicepersonal: 13,7 Prozent. Die können noch nicht mal das Vorhandene ordentlich ermitteln momentan, meine Damen und Herren. Da müssen wir auch ansetzen und unsere Hausaufgaben machen! Vielen Dank!
