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Anna Gallina

Senatorin 7:09 min Sitzungen 23/20

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! Auch ich werde in den letzten Tagen immer wieder gefragt, warum die Politik in Sachen Gewaltschutz von Frauen – im digitalen Raum insbesondere – jetzt so schnell auf den Fall Collien Fernandes reagiert, Reformen diskutiert, in Rekordzeit auch Gesetzentwürfe vorlegt und warum diese Reformen nicht schon längst gemacht wurden. Die Situation von vielen Frauen in diesem Land und unsere strukturellen Defizite als Gesellschaft stehen eben jetzt im Licht der Öffentlichkeit und bekommen die Aufmerksamkeit, die angemessen ist. Manche Frauen, die ebenfalls Opfer von Gewalt geworden sind, berichten jetzt, dass sie sich zum ersten Mal gesehen fühlen. Die Gewalt, die Isolation, der Missbrauch, Überwachung, Kontrolle, Einsamkeit, Ohnmacht und ja, auch strukturelle Gewalt: All das wird jetzt ins Licht der Öffentlichkeit gezogen, raus aus dem privaten Raum. Aus dem privaten Raum, der noch nie ein Raum für Straftaten sein durfte und es leider dennoch täglich ist – auch weil sich Männer in dieser Gesellschaft so eingerichtet haben, weil sie entsprechende Entscheidungen treffen, weil sie damit kalkulieren, dass sie mit einem Verhalten, von dem sie sehr wohl wissen, dass es weder rechtlich noch moralisch in Ordnung ist, irgendwie durchkommen. Sie haben viel zu lange... - Frau Gallina, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung? - Nein! Sie haben viel zu lange, die Täter haben viel zu lange die Sicherheit dieses privaten Raums genießen können, und Frauen mussten die Isolation und auch vielfach das Alleingelassenwerden ertragen. Gewalt gegen Frauen digital und im häuslichen Umfeld in dieser Dimension, wie wir sie seit Jahren und Jahrzehnten jetzt sehen, ist aber – und das ist, finde ich, die bittere Erkenntnis, und da knüpfe ich auch noch mal an Frau Timmann an – auch eine Entscheidung dieser Gesellschaft, dass wir es so weit haben kommen lassen – zumindest die Entscheidung einer Mehrheit dieser Gesellschaft. Das Gute an Entscheidungen ist aber, anders als bei Schicksal, dass man sich neu entscheiden kann. Und ich bin der Auffassung, jetzt ist der Punkt gekommen, an dem wir uns neu entscheiden müssen. Und das ist sogar ganz einfach, weil nämlich viele Menschen – anders als jetzt vielleicht der Eindruck besteht – schon seit sehr vielen Jahren und teilweise Jahrzehnten an entsprechenden Reformen arbeiten. Und das Gute an dieser Debatte ist doch jetzt, dass alle mal den Blick darauf richten, dass auch diese Reformvorschläge jetzt so im Zentrum der Debatte sind, dass wir daraus auch wirklich was machen können. Und ich habe einen Wunsch in diesem Zusammenhang: Ich möchte nämlich, wenn wir an Silvester – ich weiß nicht, wo Sie feiern – auf das Jahr 2026 zurückgucken, dass wir uns nicht nur auf das Feuerwerk an diesem Abend freuen – manche vielleicht auch weniger, sind nicht alle Feuerwerkfans –, aber dass wir uns auf jeden Fall erinnern gemeinsam an ein Feuerwerk von Reformen in 2026, mit dem wir tatsächlich dann auch mal den Knoten in Sachen Gewaltschutz durchschlagen haben. Und weil es eine ganze Liste von Dingen gibt, die zu tun sind, und die sich nicht nur auf Digitalisierungseffekte sozusagen beziehen, möchte ich ein paar Themen noch mal konkret ansprechen, zu denen ich auch mit meinem Kollegen Benjamin Limbach aus Nordrhein-Westfalen schon vor vielen Wochen Vorschläge gemacht habe, weil ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir uns auch die Dimension des Reformbedarfs jetzt noch einmal vor Augen führen: Die nicht-einvernehmliche Erstellung von Deepfake-Pornos muss strafbar sein – und natürlich auch ihre Verbreitung! Der Besitz von realen Vergewaltigungsvideos – das ist hier heute noch gar nicht Thema gewesen – muss strafbar sein, so wie er das in Fällen des Besitzes der "sogenannten" Kinderpornografie auch ist! Das Erstellen und Verbreiten von Anleitungen, wie man Frauen unter Drogen setzt und betäubt, um sie zu vergewaltigen, muss strafbar werden! Und wir brauchen ein digitales Gewaltschutzgesetz! Das ist hier viel besprochen worden heute, auch in den Details. Und da habe ich, Frau Müller-Möller, tatsächlich auch eine Bitte an die CDU: Wir kommen nämlich bei den Fragen des Strafrechts ganz gut miteinander in die Debatte und auch zu gemeinsamen Vorschlägen, die wir tragen und durchsetzen können. Aber wenn es um die Frage geht, wie sehr wir die Plattformanbieter in die Haftung nehmen – und es sind nicht nur Plattformen, es sind auch Apps ehrlicherweise, über die wir inzwischen sprechen müssen –, dann ist es noch eine schwierige Debatte miteinander. Und ich glaube, wir brauchen auch die Verständigung darauf, dass wir keine Nudification-Anwendung und Face Swap-Anwendung irgendwie brauchen in diesem Land. Ich glaube nicht, dass dahinter legitime Geschäftszwecke stecken, wenn es im Kern darum geht, damit eigentlich Persönlichkeitsrechte zu verletzen und Straftaten zu begehen. Und genauso bin ich der Auffassung, dass es, wenn sich die Plattformanbieter nicht vernünftig am Opferschutz beteiligen, wenn sie nicht löschen, obwohl sie es könnten, ja, und die Opfer da jahrelang irgendwie hinterher sein müssen, dann muss es auch möglich sein für die Opfer, eine relevante Schadensersatzforderung zu stellen an die entsprechenden Plattformen. Da brauchen wir die CDU auch im Bund an unserer Seite, und da sind sie im Moment noch nicht. Vielleicht können Sie uns da unterstützen. Und ich finde, den Punkt, den Sie gemacht haben, diese Verbindung noch mal, ja, zwischen dem, was im digitalen Raum stattfindet und was wir als – ich sage immer – "klassische" häusliche Gewalt kennen, das finde ich total zentral, dass Sie diesen Punkt gemacht haben. Und deswegen möchte ich daran auch noch mal anknüpfen und sagen: Ja, wir brauchen jetzt auch ein Gewaltschutzgesetz! Wir brauchen die elektronische Fußfessel im spanischen Modell! Ich gehe sogar so weit, dass ich sage, wir brauchen auch eine Form von Präventivhaft für Hochrisikotäter. Weil wir müssen das Problem mit den Femiziden ja nun auch mal irgendwann in den Griff kriegen, genauso wie wir sie endlich im Strafgesetzbuch als eigenes Mordmerkmal regeln müssen. Und wir brauchen natürlich die Reform, die Hamburg in den Bundesrat eingebracht hat erfolgreich, dass die Frauen aus den Mietverträgen mit den Tätern rauskommen. Wir brauchen aber auch – weil das nämlich sehr häufig zusammenwirkt in diesen Fällen – eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts. Wir müssen regeln, dass Täter, Gewalttäter, ob nun über psychische Gewalt oder über körperliche Gewalt, nicht mehr damit rechnen können, einfach das gemeinsame Sorge- und Umgangsrecht zu kriegen. Und ich halte das für eine der am längsten verschleppten und notwendigen Reformen in diesem Land. Und zum Abschluss möchte ich sagen: Selbstverständlich brauchen wir auch eine Reform des Sexualstrafrechts. Nur "ja" heißt "ja". Einfacher geht's eigentlich nicht. Denn ich möchte nicht, dass so etwas wie die Schockstarre künftig auch noch Täter vor Strafe schützt. Leider ist das nicht mal alles, was wir tun müssen, aber es sind die allerwichtigsten Punkte aus meiner Sicht. Und wir können all diese Reformen in diesem Jahr machen. Das können wir schaffen, das ist überhaupt gar kein Problem. Und ich hoffe, alle wirken gemeinsam daran mit. Es gibt keine sichere Gesellschaft, solange Frauen in einer Gesellschaft nicht sicher sind. Und all diese Reformen, über die ich eben gesprochen habe, schützen natürlich alle Geschlechter. Vielen Dank!

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