Krzysztof Walczak
Als Nächstes erhält Herr Walczak für die AfD-Fraktion das Wort. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Aussagen meiner Vorredner – mit Ausnahme der CDU – verlangen eine unmissverständliche Klarstellung. Eine Abtreibung ist keine Bagatelle. Eine Abtreibung ist auch keine normale medizinische Dienstleistung. Eine Abtreibung ist die gezielte Tötung menschlichen Lebens. Um diese Tatsache anzuerkennen, bedarf es, das sage ich hier im säkular geprägten Hamburg ganz eindeutig, es bedarf dazu keines religiösen Dogmas. Sie ergibt sich zwingend aus einer säkularen Logik und objektiven biologischen Fakten. Denn erstens: Die DNA des Fötus ist zweifelsfrei menschlich. Legen Sie das Gewebe eines Fötus unters Mikroskop, können Sie zweifelsfrei sagen: Es ist ein Mensch, kein Elefant oder eine andere Spezies. Zweitens: Der Fötus erfüllt alle wissenschaftlichen Kriterien für biologisches Leben. Er bildet Organe und ein eigenes Nervensystem aus. Dass dieses Leben im Mutterleib von der Mutter abhängig ist, ändert nichts am Status als Leben. Abhängigkeit hebt Lebendigkeit nicht auf. Drittens... Drittens: Der Fötus ist ein Individuum. Denn spätestens ab der Einnistung lässt sich jedes ungeborene Kind eindeutig als eigenständiges Lebewesen abgrenzen, beispielsweise auch gegen seinen eigenen Zwillingsbruder und seine eigene Zwillingsschwester. Welches Kriterium wollen wir also anlegen, um diesem Leben den Schutz abzusprechen? Ein voll entwickeltes Bewusstsein? Dann verlören ja auch Komapatienten ihr Lebensrecht. Kognitive Reife? Dann wären selbst Neugeborene bald zur Tötung freigegeben. Oder wollen wir zwar das menschliche Leben anerkennen, also sagen: Ja, es ist ein menschliches Leben, aber unterschiedliche Abstufungen menschlichen Lebens zulassen, von lebenswertem und lebensunwertem Leben? Jedes zusätzliche Kriterium jenseits der biologischen Existenz ist ethisch vollkommen willkürlich. Unser Grundgesetz zieht daraus die einzig richtige Konsequenz. Es schützt menschliches Leben bedingungslos, auch das ungeborene. Das... Das Bundesverfassungsgericht hat gerade auch vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus in seinen Abtreibungsurteilen unmissverständlich klargestellt: Die Tötung menschlichen Lebens bleibt Unrecht, und zwar in jeder Phase. Genau dieser vom Grundgesetz vorgesehene Lebensschutz steht nun seit längerer Zeit von links unter Beschuss. Die Bestrebungen der unseligen Ampelkoalition und auch der hier im Hause vorhandenen, sehr breiten rot-grün-roten Koalition, aus diesem Unrecht Recht zu machen, sind ein Frontalangriff auf unsere Verfassung und auf das unveräußerliche Recht des Menschen auf Leben. Und nun sage ich etwas, was mir zuwider ist, was aber eine Tatsache ist. Wir haben in Deutschland mit der Fristen- und Beratungsregelung bereits eine Regelung, die den Abbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei stellt. Dies ist bereits ein in meinen Augen extremer Kompromiss. Ein Kompromiss, der den Lebensschutz an seine absolute Schmerzgrenze führt. Und ehrlich gesagt: Für viele Bürger ist das bereits über der Schmerzgrenze. Herr Walczak, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung - von Frau Barth-Dworzynski? - Bitte schön. Ich stelle mir jetzt tatsächlich selber die Frage, inwiefern Sie den Frauen in Deutschland grundsätzlich vertrauen, Entscheidungen zu treffen. Das ist aber nicht meine Frage, die ich an Sie stellen möchte, sondern ich möchte Sie fragen, wie Sie bewerten, dass die Erfahrungen aus Ländern, in denen restriktive Regelungen nicht zu weniger Abbrüchen, sondern zu unsicheren Abbrüchen geführt haben, wie Sie das bewerten. Ich trete Ihrer Behauptung, die Sie aufgestellt haben, damit entgegen, dass, wenn man etwas verbietet, die Zahl der Vorfälle sinkt grundsätzlich, und wenn man etwas erlaubt, die Zahl der Vorfälle grundsätzlich steigt. - Das legt die menschliche Logik nahe. - <i>Das ist falsch!</i> - Und, ehrlich gesagt, - <i>Absolut falsch!</i> diesen gesellschaftlichen Frieden nun ohne Not aufzukündigen... Sie haben ja auch keine konkreten Zahlen genannt, aber das nur nebenbei, ja? Also, dann hätte man ja auf die spezifische Situation eingehen können in den einzelnen Ländern, ja? Ich bin nicht so unwissend wie Sie glauben. Diesen gesellschaftlichen Frieden nun ohne Not aufzukündigen, ist ein fataler Fehler. Wer die Abtreibung zu einem Recht, ja vielleicht sogar zu einem Menschenrecht deklarieren will, und dazu bekennt sich der Senat in der Drucksache ja, dass er ein Recht auf Abtreibung haben will, der stiftet keinen gesellschaftlichen Frieden. Angesichts von jährlich über 100.000 Abtreibungen, jedes Jahr in Deutschland, agieren Sie damit nicht verantwortungsvoll, sondern Sie treiben die Spaltung dieser Gesellschaft rücksichtslos voran. Wenn dieser Senat nicht ethisch komplett verirrt wäre, müsste er Wege aufzeigen, wie wir die Zahl der Abtreibungen reduzieren können. Hierzu lesen wir aber in der Drucksache nichts. Stattdessen überschlägt sich der Senat förmlich darin, darzulegen, wie man die Tötung menschlichen Lebens besonders einfach zugänglich, ja komfortabel in Hamburg machen kann. Da ist die Rede von einer, ich zitiere, "entstigmatisierenden Beratungskultur", Zitat Ende. Was wirklich am Rande der Illegalität ist, denn Sie wissen ganz genau: Die Beratung der Schwangeren laut gesetzlichem Auftrag soll ausdrücklich dazu ermuntern, sich für das Kind zu entscheiden. Meine Damen und Herren... <i>- Das ist falsch!</i> - Das steht so im Gesetz! Meine Damen und Herren, man kann sich... Ich kann es Ihnen vorlesen, ich habe es auch mal im Ausschuss vorgelesen, das Gesetz. Es ist Ihnen offenbar nicht bekannt in Ihrem militanten Radikalismus. Meine Damen und Herren, man kann sich vor so viel Gleichgültigkeit dieses Senats, ja, vor der bedrückenden Todeslust dieses Senats nur erschrocken abwenden.
