Mareike Engels
Herr Präsident, verehrte Kolleg:innen! Ich möchte meine Rede mit einem entscheidenden Fakt beginnen: Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs grundsätzlich rechtswidrig, er bleibt lediglich unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dieses Relikt aus alten Zeiten ist immer noch Realität. Das heißt: Wer ungewollt schwanger ist und sich nach Beratung für einen Abbruch entscheidet, bewegt sich juristisch weiterhin im Bereich des Strafrechts. Das ist keine Nebensächlichkeit, im Gegenteil: Diese Konstruktion sendet ein gesellschaftliches Signal. Sie stellt nicht die medizinische Versorgung in den Vordergrund, sondern die strafrechtliche Ausnahme. Verehrte Kolleg:innen! Wir wollen, dass Schwangerschaftsabbrüche endlich entkriminalisiert werden. Raus aus dem Strafgesetzbuch, rein in die medizinische Regelversorgung! Und, verehrte Kolleg:innen, das ist keine radikale Forderung. Das ist einfach eine grundlegende Frage der reproduktiven Selbstbestimmung, der Menschenwürde und der gesundheitlichen Versorgung. So sah es im Übrigen auch die von der Bundesregierung eingesetzte Expert:innenkommission. Die Hamburgische Bürgerschaft hat daher vor einem Jahr mit großer Mehrheit und nur gegen die Stimmen der AfD ein klares Signal gesetzt und den Senat gebeten, sich im Bund für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen einzusetzen und für eine Fristenregelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Dieses Ersuchen war richtig – politisch wie gesellschaftlich! Denn wir wissen: Eine große Mehrheit der Bevölkerung unterstützt diese Reform. Seit Jahren zeigen Umfragen stabile Mehrheiten für eine Legalisierung. Die gesellschaftliche Realität ist längst weiter als die Gesetzeslage. Und ich lasse keine Zwischenfrage von rechts außen zu. Auch medizinisch... Auch medizinisch ist die Sache eindeutig: Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein sicherer, häufig durchgeführter medizinischer Eingriff und wichtiger Bestandteil einer guten Gesundheitsversorgung. Da Herr Mennerich, immer noch dasteht, fühlt er sich vielleicht nicht angesprochen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Mennerich? Nein. Die Weltgesundheitsorganisation... Da sollte Herr Mennerich vielleicht mal hinhören! Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt ausdrücklich eine Entkriminalisierung. Deutschland ist da also echt hinterher. Strafrechtliche... Strafrechtliche Regelungen führen nicht zu weniger Abbrüchen, sie führen zu Stigmatisierung, zu Versorgungsengpässen und gefährden die Gesundheit von Frauen. Es gibt konkrete Hürden: Die Zahl der Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sinkt. Die Versorgung ist regional ungleich verteilt, Beratungskapazitäten stehen unter Druck. Aber wenn Angebote ausdünnen, Wege länger werden und Termine schwer zu bekommen sind, entsteht faktische Ungleichheit. Wer Zeit, Geld und ein stabiles Umfeld hat, kann Hürden abfedern. Wer diese Ressourcen nicht hat, spürt sie umso stärker. Unser Anspruch ist daher, in Hamburg eine verlässliche, flächendeckende und diskriminierungsfreie Versorgung und Beratung sicherzustellen; eine Versorgung, die niedrigschwellig erreichbar ist und die die Lebensrealitäten ungewollt Schwangerer anerkennt und ernst nimmt. Das ist eine Frage sozialer Gerechtigkeit! Und zwar nicht, weil Abbrüche nur bestimmte Gruppen betreffen. Im Gegenteil: Die Betroffenen bilden einen Querschnitt der Gesellschaft; unterschiedliches Alter, unterschiedliche Lebenssituationen und sehr häufig bereits mit Kindern. Soziale Gerechtigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang gleiche reale Zugänge zu einer legalen medizinischen Leistung, nicht nur theoretisch, sondern ganz praktisch. Deshalb gehört zu der politischen Forderung nach Entkriminalisierung auch immer die Aufgabe, die Versorgung konkret zu verbessern. Rechtliche Reform und gesundheitspolitische Verantwortung sind hier zwei Seiten derselben Medaille. Der Bundestag hat leider im letzten Jahr die historische Chance verpasst, dieses Strafrecht endlich zu ändern. Doch der Druck wächst längst über nationale Grenzen hinaus. Die europäische Bürgerinitiative "My Voice, My Choice" hat europaweit über 1 Million Unterschriften gesammelt, und das europäische Parlament unterstützt nun diese Forderung. Diese Woche liegt es an der EU-Kommission, darüber zu entscheiden. Für uns ist dabei klar: Reproduktive Rechte sind keine nationale Randdebatte, sondern eine Frage europäischer Grundrechte. Hamburg kann das Bundesrecht nicht ändern. Aber wir können Haltung zeigen und Strukturen verbessern. Wir können Versorgung sichern, Beratungsangebote stärken und deutlich machen, dass reproduktive Selbstbestimmung für uns keine Grauzone ist, sondern ein Grundprinzip einer modernen Gesellschaft. Und genau das werden wir weiter tun: uns dafür einsetzen, entschlossen und solidarisch. Vielen Dank!
