Kathrin Warnecke
Liebes Präsidium, liebe Kolleg:innen! In was für einer Gesellschaft wollen wir leben? Wenn Sie mich fragen, in einer, die vielfältig ist, die Menschenrechte für alle wahrt, die Unterschiede schätzt und fördert, die einen Platz für jede und jeden schafft in einer inklusiven Gesellschaft. Aber eine solche entsteht nicht allein dadurch, dass ich und viele andere Menschen in unserem demokratischen System das gerne wollen. Nicht einmal dadurch, dass wir internationale Verträge wie die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnen. "Inklusion lebt von Begegnungen, vom Mut, neue Wege zu gehen" "und von der Überzeugung, dass unsere Stadt für alle da ist." Das ist der erste Satz... Danke, der Applaus gebührt Frau Kloiber. Das ist nämlich der erste Satz des Tätigkeitsberichts von Ulrike Kloiber, unserer Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Jetzt dürfen Sie gern klatschen. Hamburg hat sich vorgenommen, eine Inklusionsmetropole zu sein, und das ist gut so. Aber dieses Ziel zu erreichen, bleibt eine große Aufgabe, an der wir stetig weiterarbeiten müssen. Inklusion muss gelebte gesellschaftliche und politische Praxis werden. Genau daran arbeitet unsere Senatskoordinatorin mit dem Inklusionsbüro jeden Tag. Sie ist mit ihrem Team die Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung. Sie kennt die Problemlagen, berät und setzt sich für politische Veränderungen ein. Zentrale Themen sind dabei Verwaltungshandeln, Mobilität, öffentlicher Raum und Wohnen. Mit erkenntnisreichen Fachtagen, Workshops und Veranstaltungen hat die Senatskoordinatorin zu verschiedenen Bereichen maßgebliche Bildungsarbeit in dieser Stadt vorangebracht. Es ist wichtig, dass beispielsweise mit Modellprojekten wie dem zum Supported Employment, welches den Zugang zur Arbeit für Menschen mit psychischen Erkrankungen erleichtern soll, ganz konkret neue Konzepte erprobt werden. Durch die unverzichtbare Vernetzungsarbeit insbesondere auch mit Institutionen und Personen, die bisher wenig Berührungspunkte mit Menschen mit Behinderung hatten, können Türen geöffnet und neue Schritte in Richtung Inklusion gegangen werden. An dieser Stelle einen großen Dank an Sie, Frau Kloiber und an Ihr Büro für Ihre überaus engagierte Arbeit, für Ihre Initiativen, Ihr vehementes Stellungbeziehen, Ihre Expertise. Wir profitieren in unserer politischen Arbeit für das Thema Inklusion in dieser Stadt immer wieder von Ihrer Arbeit. Wir sind froh, dass Sie uns jeden einzelnen Tag dabei unterstützen, unserem Ziel ein Stück näher zu kommen. Der Bericht der Senatskoordinatorin verdeutlicht uns, es gibt auf dem Weg zur Inklusionsmetropole Hamburg noch zahlreiche Herausforderungen zu meistern. Aber er zeigt eben auch, dass es viele sinnvolle Ansatzpunkte gibt, um genau das zu schaffen. Die Senatskoordinatorin berichtet beispielsweise von Prozessen zur Stärkung der schulischen Inklusion, einem besonders bedeutenden Lebensbereich. Denn wenn wir Teilhabe und Begegnungen stärken wollen, dann ist es zentral, bereits von klein auf im Bereich der Bildung anzusetzen. Den Weg hin zu einer Inklusionsmetropole müssen wir gemeinsam mit der Senatskoordinatorin konsequent weitergehen. Die Entwicklungen in Hamburg stehen aber immer auch in Abhängigkeit zu dem, was in der EU und was im Bund entschieden wird. 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz verabschiedet und bis 2023 schrittweise umgesetzt. Damit wird die UN-BRK in nationales Recht übersetzt. Das BTHG richtet den Fokus auf die individuellen Bedürfnisse und Ressourcen von Menschen mit Behinderung und zielt auf die Stärke von Selbstbestimmung. Aktuell werden die erreichten rechtlichen und gesellschaftlichen Fortschritte aber an vielen Stellen vor allem vor dem Hintergrund von Kostensteigerungen diskutiert. Das bereitet mir zunehmende Sorge. Wir können darüber sprechen, wie wir Verwaltungsprozesse effizienter und bürger:innenfreundlicher gestalten. Wir müssen das Personal in den Ämtern qualifizieren, dass Bedarfe passgenau ermittelt werden. Diesen Prozess will Hamburg mit dem neuen Zentrum für Teilhabe anstoßen und so Menschen mit Behinderungen niedrigschwelligen Zugang zu den Leistungen verschaffen, die ihnen zustehen. Auch die geplante Sozialstaatsreform bietet durch Verwaltungsvereinfachungen, Digitalisierung und Automatisierung von Antragsverfahren und die Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen wichtige Ansätze, Verwaltung zu verschlanken, Kosten zu sparen und gleichzeitig Hilfen zugänglicher zu machen. Leider sind die Eingliederungs- und die Jugendhilfe hier aktuell noch nicht mitgedacht, obwohl es sich um steuerfinanzierte Leistungen handelt. Was wir nicht infrage stellen dürfen, sind die Prinzipien der Personenzentrierung und der Wahlfreiheit. An den Rechten von Menschen mit Behinderung, an gesellschaftlicher Teilhabe können und dürfen wir nicht sparen. Dazu verpflichtet uns die UN-Behindertenrechtskonvention. Auf dem Weg zur Inklusion braucht es weitere Reformen, aber nicht im Sinne eines Zurückdrehens, sondern nach vorne gerichtet. Inklusion ist kein Nice-to-have, Inklusion ist ein Menschenrecht.
