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Dr. Carsten Brosda

Senator 4:59 min Sitzungen 23/17

Ja, Herr Präsident, meine Abgeordneten, vielen Dank für die Gelegenheit, hier zu sprechen, und vielen Dank auch für diesen, sozusagen diesen Antrag, der tatsächlich eine breite Unterstützung hier im Haus findet – und das aus meiner Sicht sehr zu Recht. Ich kann Sie auch beruhigen, Herr Wersich, man musste nicht in Schleswig-Holstein abschreiben, die Diskussion ist ja schon ein bisschen älter. Es findet sich schon im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD und – will mal sagen – ist dort schon angelegt worden. Übrigens damals noch, und das will ich einmal noch erinnern, in einer, sozusagen in der fachlichen Arbeitsgruppe, in der sozusagen ich die Freude hatte, mitzudiskutieren, in einer sozusagen Koppelung, die eigentlich auch die Lösung aus vielen der hier beschriebenen Probleme ist. Die Idee ist nämlich, dass wir einerseits sagen, wir besteuern die Umsätze der großen Plattformen, und die großen Plattformen sind die digitalen Intermediäre, die nach dem Digital Service Act eine bestimmte Reichweite von 45 Millionen Nutzenden pro Monat überschreiten. Insofern sind es auch nicht Personen, sondern ist eine juristisch definierte Größe. Dass das dann zufällig Personen sind, ist aber kein Punkt, jetzt hier reinzuschreiben: "Und wir besteuern Person xy", sondern wir besteuern Instrumente mit einer bestimmten sozusagen Marktmacht an dieser Stelle. Und die Mittel, die daraus generiert werden, die nutzen wir zur Senkung der Mehrwertsteuer für redaktionell journalistische Produkte, um an dieser Stelle auch die Möglichkeit zu haben, dort eine Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen. Das wäre der schlanke, sozusagen der unaufwendige und der vollständig von staatlicher Einflussnahme befreite Weg, den man am Ende des Tages gehen sollte aus meiner Sicht. Und... Und der Hintergrund ist ganz klar, wenn man sich das genau anguckt: Wir haben eine Situation, in der Medienprodukte ursprünglich mal zu zwei Dritteln aus Werbeerlösen finanziert worden sind. Also die erste Definition der Zeitung, die in der deutschen Wissenschaft irgendwie aus den Zwanzigerjahren stammt, heißt: Die Zeitung sei Anzeigenraum, der durch die redaktionelle Gestaltung zur Ware wird. Was damit gemeint ist, ist, du kannst die Anzeige nur verkaufen, weil die Leute den journalistischen Bericht kaufen wollen, aber die Anzeige eigentlich zu zwei Dritteln durch den Anzeigenkunden dir dein Blatt finanziert. Diese Erlöse sind fast vollständig weggebrochen, sind auf die Plattformen gewandert, auf die digitalen Intermediäre, und sozusagen werden dort nicht mehr genutzt zur Refinanzierung von journalistischer Berichterstattung, die wir brauchen als Demokratie. Um an der Stelle einen Ausgleich zu schaffen, ist tatsächlich marktwirtschaftlich-ordnungspolitisch sinnvolles Handeln an der Stelle, weil Märkte nichts sind, was vom Himmel fällt, sondern etwas, was wir politisch gestalten in den Rahmenbedingungen. Das sind Rahmenbedingungen, die wir gestalten wollen und die wir gestalten müssen an dieser Stelle, wenn wir Demokratie bleiben wollen und freien Journalismus erhalten wollen. Und... Und deswegen ist es zentral, dass das ein Punkt ist, aber mitnichten der einzige. Es geht an anderer Stelle natürlich darum, dass wir momentan den Medienstaatsvertrag überarbeiten und uns angucken, wie wir regulatorische Rahmenbedingungen für die Kommunikation auf den digitalen Intermediären setzen. Es geht auch darum – das ist aber eine andere Debatte, Herr Walczak –, dass wir uns darum kümmern, wie wir Streamingdienste und VoD-Plattformen sozusagen einbeziehen in die Refinanzierung von Filmproduktionen hier. Das ist Apple TV und das ist Netflix, was Sie angesprochen haben. In dem Beitrag hier geht es aber um die Intermediäre, die im freien Netz Dinge aufarbeiten und die als Social Media Plattform... Der andere Antrag, den hatten wir erst beim letzten Mal diskutiert, wenn ich's richtig sehe. Und in diesem Sinne haben wir jetzt hier diesmal den Antrag, der sich mit digitalen Intermediären beschäftigt, die eben nicht geschlossene Plattformen für Bewegtbild sind, sondern offene Plattformen, die davon profitieren, dass andere Inhalte generieren, die sie dann aber weiterverbreiten. Und da eine sozusagen Beteiligung an der Refinanzierung der Inhalte zu erzwingen, ist eine sinnvolle und notwendige Angelegenheit. Übrigens erst recht – das ist nur ganz kurz angesprochen worden –, weil wir vor dem nächsten Innovationssprung ja gerade stehen. Und man stelle sich vor, was passiert, wenn sozusagen jetzt nicht nur die Verbreitung von Nachrichten durch Plattformen organisiert wird, sondern von der anderen Seite die Erstellung der Inhalte über generative künstliche Intelligenz auch vollständig sozusagen über Plattformen, über Large Language Models erreicht werden kann. Dann spätestens gibt es überhaupt gar keinen Raum mehr, in dem freie journalistische Berichterstattung stattfinden könnte, weil eine Refinanzierung dieser redaktionellen Strukturen gar nicht mehr gegeben ist. Insofern sind wir jetzt an der Stelle zu handeln, um jetzt dafür zu sorgen, dass wir auch weiterhin als eine Demokratie darauf angewiesen sein können und auch sozusagen darauf vertrauen können, dass eine freie Berichterstattung über das, was politisch, gesellschaftlich, kulturell, wirtschaftlich in diesem Land passiert, gewährleistet ist. Und dafür braucht es jede Unterstützung, die es geben kann. Entscheidend ist jetzt, dass die Bundesregierung einen Vorschlag macht, wie das konkret umgesetzt werden kann. Herr Weimer hat ja angekündigt, dass er an was arbeitet. Es wird Zeit, dass das kommt, weil jeder Monat, der ins Land geht, ein Monat ist, in dem sich die Kräfte dort verschieben an dieser Stelle. Insofern danke für diesen Rückenwind. Wir werden ihn als Senat einsetzen, um tatsächlich dafür zu sorgen, dass Journalismus auch künftig in unserer Demokratie ein Garant dafür bleibt, dass so was wie Wahrheit in der Öffentlichkeit noch eine Kategorie ist. Schönen Dank.

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