David Stoop
Also erst mal ist es selbstverständlich so, dass ganz unterschiedliche Fluchtgründe in Syrien in einer solchen Situation anfallen. Aber selbstverständlich ist auch, dass sich das, was sich dort abzeichnet, dass, wenn dort dschihadistische Milizen vorgehen gegen alle, die eine demokratische Selbstverwaltung verteidigen wollen, dass das eine politische Motivation ist. Von daher macht Ihr diesbezüglicher Kommentar in diesem Zusammenhang keinen Sinn. Und... Lieber Kollege Ilkhanipour, die Problematik, die Sie hier dargestellt haben, die nehmen wir durchaus wahr und die ist auch real. Wir glauben nur nicht, dass das ausgehebelt wird mit einer Regelung, wo Islamisten und Regimebefürworter – im Falle des Irans – dann deportiert würden. Erstens fände ich es gut, wenn Sie dann Stellung nehmen würden zu der Problematik, dass, wenn man Agenten des iranischen Regimes ausweist, die dann wieder im Iran agieren können. Zweitens ist natürlich die Frage zu stellen nach der Nachweisbarkeitsschwelle, weil für ihre sozusagen unterschwelligen Vergehen, dass, wenn ich Leute aufschreibe, die auf Demonstrationen sind, wenn ich die dann einem iranischen Regime zuliefere, vielleicht sogar einer Terrororganisation, dann sind wir sehr wohl im Bereich der Strafbarkeit. Wenn das nicht geschieht, dann ist die Frage, wie Sie das eigentlich nachweisen wollen und eine Abschiebung initiieren wollen in einem solchen Falle. Das heißt, Sie kommen auch mit Ihrem Vorschlag gar nicht aus der grundsätzlichen Problematik heraus.
