Julian Herrmann
Ja, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren. Vielen Dank auch Hansjörg Schmidt für die Rede eben. Was mir direkt aufgefallen ist: Sie haben gesagt, Hamburg ist Top-Start-up-Standort. Wenn man sich gerade anguckt... Oder einer der Top-Start-up-Standorte, ich korrigiere mich gerne. Wenn ich mir das letzte Ranking des Start-up-Verbands, was letzte Woche veröffentlicht wurde, für das Jahr 2025 ansehe, dann ist Hamburg als erste, als einzige Millionenstadt aus den Top Ten herausgefallen. Wir sind nur noch auf Platz 11. Ich weiß nicht, ob man, wenn man nicht mal mehr zu dieser Spitzengruppe Top Ten gehört, wirklich behaupten mag, man gehört irgendwie zum Spitzenfeld. Sie schlagen nun standardisierte Ausgründungs- und IP-Transfer-Verträge vor. Das unterstützen wir auch grundsätzlich und das ist ein gutes Ziel, aber es ist halt ein Detail. Aber Textbausteine alleine lösen das Problem, das wir haben, nicht. Musterverträge gibt es deutschlandweit eigentlich auch genug. Die echten Herausforderungen beim IP-Transfer liegen in der Umsetzung, in zu langen Verfahren, in fehlender Entscheidungsfähigkeit an Hochschulen und in den Konditionen der Verträge ganz konkret. Deshalb haben wir einen Zusatzantrag vorgelegt, der entscheidende Punkte ergänzt. Deshalb fordern wir eben die Aufnahme in das Hochschulgesetz, dass Ausgründungen als Ziel explizit aufgenommen werden, damit man überhaupt über Zielvereinbarungen wirklich auch gezielt steuern kann. Außerdem braucht es für einen erfolgreichen IP-Transfer auch eine verbindliche Governance, klare Strukturen, klare Fristen, im Idealfall einen Fast Track für Standardverfahren und dann ein Regelverfahren, wie individuelle Verträge auch zustande kommen können. Und natürlich müssen die Konditionen investorenverträglich sein. Sie nennen zu Recht virtuelle Beteiligungen in Ihrem Antrag. Das ist ein wichtiger Punkt. Doch wenn die geforderte Beteiligung zu hoch ist, bringt's halt auch nichts, wenn ich sie virtuell ausgestalte. Es braucht daher auch eine Staffelung, je nachdem, nach der Bedeutung der IP, mit einer klaren Obergrenze am Ende, die bei 10 Prozent liegen sollte, und alternativ exklusive Lizenzen und Kaufoptionen für Vollrechtsübertragungen. Doch neben dieser Detaildiskussion um IP-Transfer braucht's auch größere Würfe, um den Start-up-Standort Hamburg voranzubringen. Daher haben wir diese Sitzung auch einen Antrag eingebracht, der vorsieht, mithilfe eines neuen, hochschulübergreifenden Instituts Entrepreneurship an Hamburgs Hochschulen neu aufzustellen. Kurz zusammengefasst: Der Ansatz Ihres Antrags ist ein kleiner Anfang, aber es reicht nicht, ein paar Textbausteine zu entwickeln. Dadurch kommt Hamburg 2026 sicher nicht zurück in die Spitzengruppe der Top Ten in Deutschland, sondern rutscht weiter wie bisher als Start-up-Standort weiter in die Bedeutungslosigkeit ab. Danke.
