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Sina Imhof

GRÜNE 4:28 min Sitzungen 23/16

Ja, sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen. In unserer Demokratie gilt nicht: Die Mehrheit darf alles. Mehrheitsentscheidungen sind legitim, aber nur, solange sie die Menschenwürde, die Grundrechte und den Rechtsstaat respektieren. Diese Grenze ist keine historische Fußnote. Sie ist eine Schutzlinie und sie wird heute angegriffen. Ja, das Grundgesetz ist aus den Erfahrungen der Weimarer Republik entstanden. Aber die Bindung der Macht an die Menschenwürde ist kein Erinnerungsritual. Sie ist eine Antwort auf reale Gefahren der Gegenwart. Autoritäre Politik beginnt nicht mit Gewalt auf der Straße. Sie beginnt damit, dass die Gleichheit der Menschen relativiert wird, dass Zugehörigkeit infrage gestellt und Rechtssicherheit ausgehöhlt wird. Genau deshalb kennt unsere Verfassung das Instrument des Parteiverbots. Nicht als Gesinnungskontrolle, sondern zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wenn sie gezielt angegriffen wird. Wer die Rechtsgleichheit aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bestreitet, richtet sich gegen diese Ordnung. Wer über parlamentarische Mandate, öffentliche Finanzierung und breite Vernetzung verfügt, besitzt die reale Möglichkeit, diesen Angriff wirksam umzusetzen. Und wer diese Macht nutzt, um demokratische Institutionen zu delegitimieren, den Rechtsstaat verächtlich zu machen und Grundrechte systematisch infrage zu stellen, arbeitet aktiv auf ihre Beseitigung hin. Das ist keine abstrakte Gefahr. Das ist die politische Realität. Wer Menschen in "echte Deutsche" und sogenannte "Passdeutsche" unterteilt, der greift nicht nur Minderheiten an. Er zerstört die Rechtssicherheit für uns alle. Denn in dem Moment, in dem der Staat beginnt, seine eigenen Staatsbürger zu sortieren, wird Zugehörigkeit willkürlich. Und wo Zugehörigkeit willkürlich wird, ist niemand mehr sicher. Heute ist es die Abstammung, morgen die sexuelle Orientierung, übermorgen politische Überzeugungen. Ein Staat, der so verfährt, der verlässt den Boden der Freiheit. Das führt nicht zu Ordnung, sondern zu Unsicherheit, wirtschaftlichem Niedergang und gesellschaftlicher Destabilisierung. Parteiverbote schützen deshalb nicht nur den demokratischen Prozess, sie schützen die Menschenwürde. Und genau hier endet die Legitimation durch Mehrheiten, nicht aus politischer Willkür, sondern aus verfassungsrechtlicher Verantwortung. Und genau darum beraten wir heute diesen Antrag. Im Schulterschluss mit dem Landtag in Schleswig-Holstein wollen wir als Hamburgische Bürgerschaft Verantwortung für den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung übernehmen. Und wir tun das nicht leichtfertig. Wir tun es, weil die AfD Gegenstand der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist und weil mehrere Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurden. Dieser Antrag fordert kein vorschnelles Verbot. Er fordert ein gestaffeltes, rechtsstaatliches Verfahren. Zunächst sollen, abhängig von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Köln, in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundes belastbare Anhaltspunkte und Belege zusammengetragen werden. Und zwar unter der Federführung des Bundes, um belastbare Anhaltspunkte zu finden. Dabei sollen alle verfassungsrechtlich vorgesehenen Instrumente geprüft werden: ein Parteiverbot, ein mögliches Teilverbot einzelner Landesverbände ebenso wie der Entzug staatlicher Parteienfinanzierung. Und erst dann, auf der Grundlage einer sorgfältigen Prüfung unter Einbeziehung der Sicherheitsbehörden und externer wissenschaftlicher Expertise, soll sich der Senat auf Bundesebene für die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 21 Absatz 2 oder 3 des Grundgesetzes einsetzen. Das ist kein Ausdruck von Zögerlichkeit. Das ist Ausdruck einer wehrhaften Demokratie, die ihre Mittel kennt, sie abwägt und sie einsetzt, wenn es notwendig ist. Dieser Antrag ist richtig. Er schützt nicht Meinungen, sondern er schützt Rechte. Er schützt nicht Parteien, sondern er schützt Menschen. Nicht den Status quo, sondern die Stabilität unserer demokratischen Ordnung.

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