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Peggy Heitmann

AfD 4:04 min Sitzungen 23/16

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Sie beantragen hier eine grundlegende schrittweise Verschiebung unseres Haushaltsrechts. Nicht offen, nicht auf einen Schlag, sondern über Ausnahmen, Dehnung und neue Definitionen. Kern ist die Normalisierung des Ausnahmezustandes. Hier sind vier Punkte zu nennen: erstens die Ausweitung der sogenannten Verteidigungsausnahme. Diese Ausnahme ist im Grundgesetz bewusst eng gesetzt. Sie ist für echte Verteidigungsaufgaben gedacht, und zwar für Verteidigungsausgaben des Bundes, nicht als allgemeines Finanzierungsinstrument! Zivilschutz ist im Verteidigungsfall Bundesaufgabe. Der allgemeine Katastrophenschutz ist – wir wissen es alle – Sache der Länder. Diese Trennung ist eindeutig. Der Antrag verwischt sie bewusst, indem Zivil- und Katastrophenschutz unter dem Verteidigungsbegriff gefasst werden. Damit sollen klassische Landesaufgaben künftig über eine Bundesausnahme kreditfinanziert werden. Die Länder verschulden sich, die Schuldenbremse wird umgangen. Zweitens, die bewusste Normalisierung höherer Dauerschulden: Der Antrag erklärt den bestehenden jährlichen Verschuldungsspielraum von rund 400 Millionen Euro für unzureichend und fordert eine zusätzliche Erhöhung um weitere 100 Millionen Euro. Ausdrücklich auch für laufende Ausgaben – siehe Antragspunkt 1c. Es geht hier nicht um klassische Investitionen, meine Damen und Herren. Vielmehr soll die strukturelle Neuverschuldung dauerhaft auf rund 500 Millionen Euro pro Jahr angehoben werden. Damit schaffen Sie dauerhafte Kreditspielräume für konsumtive strukturelle Dauerverschwendung, ach nee: Dauerverwendung. In Verbindung mit weitgefassten Zweckbindungen entsteht so ein kreditfinanzierter Ausgabenblock außerhalb der normalen Haushaltsdisziplin – faktisch ein Schattenhaushalt. Drittens, die Veränderung der Tilgungslogik: Notlagenkredite sollen künftig nicht mehr zügig zurückgeführt werden, sondern über lange Zeiträume gestreckt werden. Gleichzeitig sollen die Grundsätze der Jährlichkeit und Jährigkeit flexibilisiert werden. Schon bisher war problematisch, dass Notlagenkredite keine betragsmäßige Obergrenze hatten. Dieses Risiko war nur deshalb beherrschbar, weil die Notlage selbst eng und zeitlich begrenzt war. Genau diese zeitliche Begrenzung soll nun aufgehoben werden. Viertens, die inhaltliche Ausweitung des Notlagenbegriffs: Künftig sollen auch lang andauernde schleichende Entwicklungen als außergewöhnliche Notsituation gelten können. Die sogenannte Klimakrise ruft hier. So können dauerhafte Notsituationen entstehen. Damit wird aus der Ausnahme ein permanentes Finanzierungsmodell. Meine Damen und Herren, der Antrag ist ein Systembruch. Wenn Ausnahmen dauerhaft werden, verliert die Schuldenbremse ihre Steuerungswirkung. Sie schaffen einen dauerhaften Kreditspielraum ohne jede rechtliche Bindung an Investitionen und öffnen damit die Tür für kreditfinanzierte konsumtive Strukturen. Der Antrag entkernt die Schuldenbremse und schwächt sie in ihrer Wirkung, weil er Ausnahmen verstetigt, Kreditaufnahmen zeitlich entgrenzt und sie für laufende Daueraufgaben öffnet. Der Antrag ist ein politischer Angriff auf die Schuldenbremse – ein Lehrstück finanzpolitischer Trickserei. Aus Verantwortung gegenüber den Steuerzahlern und vor allem gegenüber künftigen Generationen, deren Zukunft Sie mit diesem Antrag direkt angreifen, lehnen wir den Antrag ab. Danke schön!

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