Carola Veit
und die Ergebnisse zu Protokoll gegeben, meine Damen und Herren. Dann kommen wir zu dem Wahlgang aus TOP 11 unserer Tagesordnung, den wir eben übersprungen haben, nämlich die Wiederwahl der Präsidentin unseres Hamburgischen Verfassungsgerichtes. Es gibt einen Vorschlag des Senats, Drucksache 23/2458. Da das Gesetz über das Verfassungsgericht in seinem Paragraf 4 eine geheime Wahl vorschreibt, findet die Wahl in Wahlkabinen statt. Und wir verfahren so, wie Sie es kennen, nämlich dass Frau Dr. Steffens und Herr Özdemir abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Sie gehen dann bitte zur Kanzleibank, nehmen Ihren Stimmzettel entgegen und anschließend in einer der Wahlkabinen Ihre Entscheidung und Wahlhandlung vor und begeben sich dann zur Wahlurne. Auch hier den Stimmzettel mit nur einem Kreuz versehen. Unausgefüllte Stimmzettel gelten ebenso als ungültig wie alle, die Ihre Entscheidung nicht eindeutig erkennen lassen. Ich bitte die Schriftführung, mit dem Namensaufruf zu beginnen. <i>"Der Namensaufruf und die Wahlhandlung</i> <i>werden vorgenommen."</i> Meine Damen und Herren, ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden oder benötigt noch Gelegenheit zur Abstimmung? Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass alle aufgerufen worden sind, die Gelegenheit zur Abstimmung hatten, die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Ich erkläre die Wahlhandlung für geschlossen. Wir zählen jetzt die Stimmen aus, und solange ist unsere Sitzung unterbrochen.
