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Andy Grote

Senator 10:56 min Sitzungen 23/16

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete. Die Demokratie ist die Grundvereinbarung, die Basis, die uns in dieser Gesellschaft alle miteinander verbindet. Sie sichert Freiheit, Gleichheit, politische Selbstbestimmung. Sie ist das Wertvollste, was wir haben. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde sind die tragenden Säulen, sind der Wertekern unserer Verfassungsordnung. Der Parlamentarische Rat wusste, dass diese Demokratie, diese Verfassungsordnung in Gefahr geraten kann. Und er wollte um jeden Preis verhindern, dass die Demokratie erneut scheitert, in eine Diktatur verwandelt werden kann. Er hat deshalb im Grundgesetz große Freiheiten verbunden mit starken Schutzmechanismen, bis hin eben auch zur Möglichkeit von Parteiverboten. Allerdings – natürlich, das ist ja richtig – nur als absolute Ultima Ratio, gewissermaßen als Notwehrmaßnahme der Selbstverteidigung der Demokratie. Denn, das ist ja richtig, grundsätzlich sind Verbote von Parteien einer Demokratie wesensfremd, sind ein Widerspruch in sich. Deshalb privilegiert und schützt das Grundgesetz die politischen Parteien ausdrücklich. Und es setzt sehr klar und sehr lange auf den freien politischen Meinungsstreit. Und zwar auch im Umgang mit radikalen oder extremistischen Parteien. Das Grundgesetz schützt auch diejenigen, die es ablehnen oder mit ihm unvereinbare Positionen und Werte vertreten. Extremismus ist nicht verboten. Das heißt, wenn extremistische Parteien an Zustimmung gewinnen, dann sind die demokratischen Parteien erst mal auf sich selbst verwiesen, darauf, sich politisch entgegenzustellen. Das Grundgesetz räumt gerade nicht Parteien die Möglichkeit ein, im politischen Wettbewerb andere Parteien verbieten zu lassen. Allerdings – das will ich dann auch mal sagen – ist gerade Hamburg ein gutes Beispiel dafür, wie die politische Auseinandersetzung mit der AfD auch gelingen kann. Sie haben hier keinerlei Raum bekommen. Sie haben vor zehneinhalb Monaten hier mit etwa 7 Prozent das schlechteste Wahlergebnis der AfD in ganz Deutschland eingefahren. Sie sind der schwächste und erfolgloseste Landesverband in ganz Deutschland. Vor Ihnen muss niemand Angst haben. Allerdings hat der vom Grundgesetz gesteckte sehr, sehr weite Rahmen für den politischen Wettbewerb auch Grenzen. Nämlich dort, wo eine Partei die demokratischen Freiheiten und Regeln ausnutzt, um eben diese Regeln außer Kraft zu setzen. Wenn eine Partei nicht nur extremistisch ist, sondern planvoll und mit Erfolgspotenzial darauf hinarbeitet, die Verfassungsordnung substanziell zu beschädigen oder eben auch zu beseitigen. Die Demokratie muss viel aushalten, aber nicht ihre eigene Auflösung. Dann kann die Verfassungswidrigkeit einer Partei festgestellt und die Auflösung erklärt werden. Die Entscheidung trifft nur das Bundesverfassungsgericht. Beantragen können es nur die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung. Der rechtliche Maßstab ist definiert vom Bundesverfassungsgesetz in den beiden NPD-Verbotsentscheidungen. Voraussetzungen sind sehr hoch. Erreicht die AfD jetzt oder in Zukunft diese Schwelle? Ich weiß es nicht. Ich glaube, wir können das im Moment nicht sicher und seriös beantworten. Aber eines wissen wir ganz sicher, die Geschichte der AfD als Partei ist die Geschichte einer einzigen kontinuierlichen Radikalisierung. Wenn das Verwaltungsgericht Köln die Hochstufung der AfD zu gesichert rechtsextremistischen Bestrebungen bestätigt, dann ist die nächste Stufe bundesweit erreicht. Das trägt zwar noch nicht ein Verbot, aber danach kommt auch nur noch eine Stufe, nämlich die Verbotsschwelle. Und deshalb ist es doch völlig klar, und an dieser Stelle verstehe ich die CDU nicht, ist es doch völlig klar, dass die Bestätigung der Einstufung die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern natürlich dazu auffordert, die AfD intensiv mit höchster Aufmerksamkeit weiter zu beobachten und fortlaufend im Blick zu haben, ob die Verbotsschwelle erreicht sein kann. - Und das, und genau darauf - Herr Senator... ist ja der Beschlussvorschlag, über den nachher noch abgestimmt wird, auch ausgerichtet. Sondern diese Vorgehensweise, die hat auch nichts mit einer politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zu tun. - Sie hat auch nichts mit der politischen Verfolgung der AfD zu tun. - <i>Nein!</i> Übrigens, wenn ich das mal sagen darf, das Unerträglichste an Ihrer permanenten Verfolgungsinszenierung ist die Verhöhnung, ist die Ver... Ja, nein Sie behaupten das. Sie bilden sich das ja nicht wirklich ein. Sie wissen, dass es nicht so ist. Sie behaupten das. Und das Schlimmste daran ist die Verhöhnung derjenigen, die wirklich politisch verfolgt werden. Herr Senator, der Abgeordnete Mennerich hätte dazu eine Nachfrage. Ja, der wird sich bestimmt gleich noch zu Wort melden. Das, was die Verfassungsschutzbehörden hier tun werden und womit sich natürlich dann auch die Innenressorts auf Bund- und Länderebene beschäftigen werden, ist der klare gesetzliche Auftrag, es ist ihre Aufgabe. Denn nur so haben die betreffenden Verfassungsorgane natürlich eine tragfähige Grundlage, wenn sie über einen möglichen Verbotsantrag beraten oder entscheiden sollen. Ob es so weit kommt, liegt allein in den Händen der AfD. Der rechtliche Maßstab ist objektiv, er steht fest. Ob die AfD über die Schwelle geht, entscheidet sie alleine. Gegebenenfalls hat die AfD sich aber auch schon entschieden. Das Agieren der AfD im politischen Prozess spricht hier eine relativ klare Sprache. Sie macht den demokratischen Staat und seine Institutionen und Strukturen immer wieder verächtlich. Sie arbeitet mit Herabsetzung und Diffamierung ganzer Bevölkerungsgruppen. Sie bezeichnen die anderen Parteien verächtlich als Altparteien, eine politische Altlast der Vergangenheit, die man mal entsorgen muss. Das ist ja die Sprache, die Sie damit... die Botschaft, die Sie damit senden wollen. Sie haben keine Anschlussfähigkeit an das demokratische Parteienspektrum und Sie suchen das auch gar nicht. Wenn Ihnen das Vorgehen des Rechtsstaates und von Behörden nicht passt, insbesondere, wenn es Sie selbst betrifft, dann sprechen Sie den Institutionen die Legitimität ab. Ob Verfassungsschutz, Justiz, es geht schon bis in die Polizei. Wer aber die Ergebnisse des Rechtsstaates nur akzeptiert, wenn sie ihm passen, der akzeptiert den Rechtsstaat natürlich gar nicht. Eine der prägenden Führungsfiguren, der Faschist und verurteilte Volksverhetzer Björn Höcke, findet sogar, man muss dieses Land... oder dieses Land sei es gar nicht wert, verteidigt zu werden bei einem militärischen Angriff, solange die AfD nicht regiert und der Systemwechsel stattgefunden hat. Das sind die Positionen Ihrer Partei. Dazu passt, dass alle auswärtigen Mächte, die ein Interesse daran haben, Deutschland zu destabilisieren, ob Russland, China, die MAGA-Bewegung in den USA, vor allem einen Ansprechpartner haben, ja, vor allem einen Ansprechpartner haben, und das ist die AfD. Sie vertreten mitnichten, Herr Nockemann, das deutsche Interesse. Sie sind die unpatriotischste Partei, die es gibt. Die AfD will eigentlich gar keine Alternative für Deutschland sein. Sie wollen ein alternatives Deutschland. Sie wollen ein anderes Land. Und dem werden wir mit allem entgegentreten, was wir haben, mit allen politischen Mitteln. Und wenn die AfD uns eben keine andere Wahl lässt, wenn die Voraussetzungen vorliegen, dann auch mit den im Grundgesetz vorgesehenen verfassungsrechtlichen Mitteln. Dass die Voraussetzungen hoch sind, bedeutet im Umkehrschluss aber auch, wenn sie vorliegen, mit der notwendigen hohen Sicherheit nachgewiesen werden können, dann besteht eben auch eine reale Gefahrenlage für unsere Demokratie und dann sind wir, dann sind die Verfassungsorgane auch verpflichtet zu handeln und den Antrag zu stellen, sonst hätte der Parlamentarische Rat diesen Schutzschild der Verfassung umsonst konstruiert, dann bliebe unsere Demokratie, wenn es drauf ankommt, wehrlos. Das können wir nicht zulassen mit oder ohne Verbotsantrag. Die Demokratie ist stark, sie ist wehrhaft, und wir werden sie verteidigen. Vielen Dank.

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