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Deniz Çelik

DIE LINKE 5:27 min Sitzungen 23/16

Ja, sehr geehrte Präsidentin, liebe Hamburger:innen, lieber Herr Wersich. Es geht nicht darum, hier jetzt parteipolitisch Profit zu schlagen aus dieser Debatte, sondern darum, die existenzielle Gefahr für die Demokratie und für die Sicherheit der Menschen hier in diesem Land abzuwehren. Darum geht es heute in der Debatte! Jeden Tag werden im Schnitt vier Menschen Opfer rechter Gewalt. Allein in Hamburg hat sich die Anzahl der rechtsextremistischen Gewaltdelikte innerhalb eines Jahres von 55 auf 116 mehr als verdoppelt. Rechte Gewalt erreicht Rekordstände, und sie zeigt nachweislich mit dem politischen... sie steigt nachweislich zusammen mit dem politischen Aufstieg der AfD. Und das muss uns alle Demokrat:innen alarmieren. Denn wenn wir schauen: In nahezu allen Ermittlungen zu rechtsterroristischen Strukturen spielt die AfD eine zentrale Rolle. Drei Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppe "Sächsische Separatisten" waren AfD-Mitglieder. Einer davon war sogar Mandatsträger und Funktionär auf kommunaler Ebene. Diese Gruppe plante nichts Geringeres als einen neuen Holocaust. Auch im Gerichtsverfahren gegen die Reichsbürgergruppe um Prinz Reuß, die einen gewaltsamen Umsturz der Regierung plante, sitzen AfD-Politiker:innen und -Mitarbeiter:innen auf der Anklagebank. Wer heute noch behauptet, die AfD sei nur eine rechtspopulistische Partei, der ignoriert die Realität oder er verharmlost sie bewusst. Beides ist unverantwortlich. Seit 2016 waren Mitglieder der AfD an mindestens 13 rechtsterroristischen Anschlägen oder Anschlagsplanungen beteiligt. All diese Beispiele zeigen: Die AfD ist nicht nur ideologischer Brandstifter, sie ist parlamentarischer Arm und Rekrutierungsfeld für Rechtsterroristen. Gegenüber den Opfern rechter Gewalt haben wir eine klare Verpflichtung: Wir müssen die Gefahr, die von der AfD ausgeht, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln stoppen. Deshalb ist es auch Pflicht aller Demokrat:innen, ein Parteiverbotsverfahren ernsthaft zu prüfen und auf den Weg zu bringen. Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative der SPD und der GRÜNEN, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, um ein Verbotsverfahren zu prüfen. Und wir sagen klar: Auch jeder Schritt zum Schutz der Demokratie und der Grundrechte verdient unsere Unterstützung. Denn eines ist ebenso klar: Es wurde viel zu lange gezögert, wertvolle Zeit ist verloren gegangen. Wir warnen deshalb auch eindringlich davor, ein Verbotsverfahren auf die lange Bank zu schieben. Jeder verlorene Tag erhöht die Gefahr, dass die AfD ihre gesellschaftliche Verankerung, ihren institutionellen Einfluss und auch ihre politische Gestaltungsmacht weiter ausbaut, auch im Hinblick auf mögliche Regierungsbeteiligungen nach den Landtagswahlen in diesem Jahr. Und irgendwann könnte es, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch einfach zu spät sein. Ähnlich wie in der Weimarer Republik, als vorhandene Instrumente zur Verhinderung der Machtergreifung der NSDAP nicht genutzt wurden. Es wurde zu lange gewartet. Wir dürfen nicht dieselben Fehler machen! Und dabei haben wir kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem. Wir wissen längst, womit wir es zu tun haben. Was fehlt, ist der politische Wille. Bereits 2023 stellte das Deutsche Institut für Menschenrechte fest, dass der AfD ein national-völkischer Volksbegriff zugrunde liegt, der Menschen nach rassistischen Kategorien bewertet, und das mit der Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot seien erfüllt. Und ein Jahr später bestätigten 18 Verfassungsrechtler:innen in einer gemeinsamen Stellungnahme: Die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren sind ausreichend belegt. Deshalb frage ich: Warum, wenn nicht jetzt? Wann dann muss ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden? Es ist allerhöchste Zeit. Spätestens nach den Enthüllungen über millionenfache Deportationspläne hätte eine Bund-Länder-Kommission eingesetzt werden müssen. Spätestens dann war doch klar: Wegschauen ist doch keine Option mehr! Es ist nicht unsere Aufgabe, die Verfassungswidrigkeit einer Partei abschließend festzustellen. Aber es ist sehr wohl unsere parlamentarische Pflicht, eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen. Und die liegen bereits seit Jahren vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb erwarten wir vom Senat, sich der Bundesratsinitiative aus Bremen anzuschließen und den Weg dieser Prüfung freizumachen – zum Schutz der Demokratie und der Menschenwürde und zum Schutz aller Menschen in diesem Land. Vielen Dank.

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