Benjamin Mennerich
Verehrtes Präsidium, meine Damen und Herren. Ich wurde in den letzten Wochen von verschiedenen Lehrern aus Hamburg darauf angewiesen, dass wir ein Problem bei der Qualitätssicherung unseres Abiturs haben. Das mag zum einen an solchen Geisteshaltungen sein, wie sie auch hier im Parlament immer wieder gerne demonstriert werden, aber das Argument bezog sich tatsächlich auf die Art und Weise unserer Abiturzweitkontrolle. Wie verbessern wir also unsere Abiturergebnisse? Derzeit haben wir dazu einen Ansatz, der da lautet, die Zweitkontrolle wird im Regelfall innerhalb der gleichen Schule durchgeführt. Das bringt einige Vorteile, allerdings auch einige wesentliche Nachteile mit sich. Vorteile sind, dass, ich sage mal, häufig oder häufiger aufgrund von persönlichen Befindlichkeiten und persönlichen Beziehungen zwischen Erst- und Zweitkorrektur oder zwischen den Korrekteuren und den Schülern, die dort geprüft werden, eher milde walten gelassen wird und dadurch tendenziell die Noten verbessert werden. Das ist natürlich für den Schnitt in Gänze nicht verkehrt. Das Problem, das wir dabei haben, ist, dass die Vergleichbarkeit der Abiturnoten zwischen verschiedenen Schulen tendenziell dadurch leidet. Deswegen gab es auch bis vor einigen Jahren in Hamburg einen anderen Ansatz. Dieser zweite Ansatz sah nun vor, dass die Abiturklausuren anonym, ohne dass Schule, Lehrer oder Prüfling dort bekannt gemacht wurden, durch einen Zweitkorrektur einer anderen Schule geprüft wurden. Das hatte nun zur Folge, dass a) ohne irgendwelche emotionalen Befindlichkeiten geprüft wurde und b), dass natürlich als Maßstab an die Zweitkontrolle der jeweiligen Klausuren immer der angelegt wurde, den man auch an die eigenen Klausuren angelegt hat. Sollte es also einmal Qualitätsunterschiede zwischen verschiedenen Schulen gegeben haben, wurden die dann hierdurch ausgeglichen. Und im Umkehrschluss haben natürlich die Erstkorrektoren dann auch selber mehr darauf geachtet, möglichst objektiv zu benoten, damit dort keine großen Differenzen entstehen. Bei der Abschaffung dieser zweiten Variante, die wir bis vor wenigen Jahren, wie gesagt, in Hamburg noch durchgeführt haben und die von den Lehrern, die mich angesprochen haben, auch durchaus favorisiert wurde, gab es ein Argument, warum das nun gut gewesen sei, diese abzuschaffen, nämlich dass bei der Evaluation nach dem letzten Wechsel rausgekommen wäre, der Unterschied zwischen Erst- und Zweitkontrolle wäre ja nach dem Umstieg sogar noch größer gewesen, als er zuvor gewesen ist. Warum das nun ausgerechnet eine bessere Vergleichbarkeit der Abiturnoten verschiedener Schulen begründen soll, wird wohl ein Geheimnis des Urhebers dieses Argumentes bleiben. Vermutlich wurde dessen Abitur auch schon nach der derzeitigen Art korrigiert. Das alte System steigert also die Notengerechtigkeit. Es verbessert die Vergleichbarkeit und senkt den Bedarf an unsäglichen Studienvorbereitungskursen und somit in Gänze vermutlich auch den bürokratischen Aufwand. Von daher bitte ich, diesem Antrag zuzustimmen. Unabhängig davon wünsche ich Ihnen allen aber ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
