Marco Hosemann
Ja, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Hamburger:innen. Ja nicht mehr so viele da, aber vielleicht an den Bildschirmen. Und liebe Abgeordnete der demokratischen Fraktionen. Genau, zur Geschichte des Bau-Turbos haben wir jetzt gerade einiges von Frau Koeppen gehört. Ich möchte noch zu dieser Geschichte hinzufügen, dass es letztlich an diesem Bau-Turbo, ja, auch große Kritik gab von zahlreichen Verbänden und Initiativen, darunter Der Paritätische, der NABU, die Architects for Future und die Bundesarchitektenkammer. Sie kritisierten unter anderem die fehlende Berücksichtigung sozialer Interessen, den möglichen Verzicht auf Bürger:innenbeteiligung und Umweltprüfungen und die Gefahr zunehmender Zersiedlung der Stadtränder und der Versiegelung von noch mehr Grünflächen. Der Antrag von SPD und GRÜNEN geht bereits auf einige Kritikpunkte ein. Das finden wir gut, das begrüßen wir sehr. Aber das Problem ist, dass eben das nicht verbindlich geregelt wird. Und dazu gibt es letztlich im Baurecht Möglichkeiten. Die Stadt Potsdam hat's vorgemacht, da kann man sich das ja vielleicht mal kurz anschauen, wie es dort geregelt wurde. Denn so wie der Bau-Turbo jetzt geregelt ist und wenn er, ja, so jetzt in Hamburg angewendet wird, öffnet er Tür und Tor letztlich für noch mehr Grünfraß und überwiegend teuren Wohnungsbau. Und das wollen wir mit unserem Zusatzantrag verhindern. Also wir wollen, dass soziale und ökologische Interessen halt nicht hinten rüberfallen. Und dafür kann man letztlich sorgen, nämlich dadurch, also indem man Zustimmungsgrundsätze beschließt nach Paragraf 36 Baugesetzbuch. Und, genau, der Bau-Turbo darf eben nicht dafür genutzt werden, dass Bürger:innenbeteiligung oder Umweltprüfungen ausgehebelt werden. Der Bau-Turbo darf nicht zum Profit-Turbo von Investoren werden. Wir wollen den Bau von Sozialwohnungen bei der Anwendung letztlich dieses Bau-Turbos verbindlich festschreiben. Und deshalb freuen wir uns, wenn unserem Antrag zugestimmt wird. Wenn er nicht zugestimmt wird, dann, ja, hoffe ich, dass die Handreichung, die Frau Pein uns ja gestern im Stadtentwicklungsausschuss versprochen hat, vielleicht dann auch ohne, dass unser Antrag jetzt beschlossen wird, solche Zustimmungsgrundsätze nach Paragraf 36 Baugesetzbuch dort mit hineinschreibt. Vielen Dank.
