Linus Görg
Ja, Herr Präsident, liebe Kolleg:innen. Wir sprechen heute über einen Antrag, der Unsicherheiten schürt, wo Klarheit geboten wäre. Es geht um die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften, den IGV. Die antragstellende Fraktion behauptet, diese Änderungen würden neue verbindliche Verpflichtungen erschaffen, die unsere Entscheidungsfreiheit einschränken und sogar unsere Souveränität bedrohen. Diesem Narrativ müssen wir klar widersprechen. Und ich möchte es einmal beispielhaft hier sagen, weil die Kollegin es gesagt hatte: Wenn man sich angeguckt hat, wie auch in diesem Parlament, aber auch beispielsweise im Deutschen Bundestag in den Jahren der Pandemie wirklich gerungen wurde, wo Einzelfallentscheidungen zu unterschiedlichen Maßnahmen getroffen wurde, wo es... Es sind Entscheidungen getroffen worden, ja, aber ja auch mit einer parlamentarischen Befassung in unterschiedlichsten, zahlreichsten Ausschusssitzungen. Und dann hier davon zu sprechen, es wären einfach irgendwelche Entscheidungen der WHO durchgedrückt worden, das ist wirklich ein Hohn auch gegenüber diesem Parlament. Kommen wir einmal zu den Fakten. Ja, der Generaldirektor der WHO kann im Fall einer pandemischen Notlage zeitlich befristete Empfehlungen aussprechen. Doch Empfehlungen bleiben Empfehlungen. Und darauf bin ich eben grade eingegangen. Es entsteht keinerlei neue Verpflichtung, diesen zu folgen. Und auch die geänderten Rechte oder Regelungen zur pandemischen Notlage ändern daran nichts. Die Rechtsfolgen bleiben identisch mit denen, die schon heute gelten. Auch dass die AfD versucht, den Eindruck zu erwecken, Österreich – jetzt mal als Beispiel herausgegriffen – habe aus inhaltlichen Gründen Einspruch eingelegt, ist eine bewusste Irreführung. Dieses Vorgehen stellt ausdrücklich keine inhaltliche Ablehnung der Änderungen dar, sondern dient ausschließlich der Sicherstellung einer parlamentarischen Befassung. Diese hat im Deutschen Bundestag bereits stattgefunden, inklusive einer Anhörung, in der die AfD-Fraktion auch dort ebenfalls mehr mit dem Schüren unberechtigter Ängste und Verbreiten von Falschmeldungen beschäftigt war, anstatt konstruktive Lösungen zur Stärkung der globalen Gesundheitssicherheit zu präsentieren. Wir sollten uns vergegenwärtigen, warum es diese IGV überhaupt gibt: Weil Krankheiten nicht an Grenzen Halt machen, weil Frühwarnsysteme Leben retten und weil internationale Abstimmung die Voraussetzung dafür ist, dass nationale Maßnahmen wirken können. Daher lehnen wir diesen Antrag ab.
