Claudia Loss
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute stehen mehrere Anträge zum Thema geschlechterspezifische Gewalt auf unserer Tagesordnung. Das zeigt, wie wichtig dieses Thema den demokratischen Fraktionen dieses Hauses ist, meine Damen und Herren. Unser Zusatzantrag setzt genau dort an, wo die Grundlage für ein besseres Verständnis und eine wirksame Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt, insbesondere von Femiziden, geschaffen werden muss bei einer fundierten, genaueren und bundesweit vergleichbaren Datenerhebung. Femizide sind Tötungen von Frauen aus misogynen und patriarchalen Motiven, Taten, die begangen werden, weil die Betroffenen Frauen sind. Sie sind die extremste Form geschlechterspezifischer Gewalt. Die Istanbul-Konvention verpflichtet uns, diese Taten sichtbar zu machen, zu erfassen und auszuwerten. Ein Blick in das Bundeslagebild des BKA zeigt den Handlungsbedarf. 2024 wurden 859 Frauen und Mädchen Opfer von versuchten oder von vollendeten Tötungsdelikten. Doch bleibt offen unklar, ob es sich tatsächlich Femizide handelt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst zwar das Geschlecht der Opfer, nicht aber das Tatmotiv. Ohne die Erfassung der Motivlage sind Rückschlüsse auf geschlechterspezifische Beweggründe nicht möglich. Zusätzlich müsste Vorgeschichte und Tathergang untersucht werden. Auch in Hamburg zeigt sich das Ausmaß geschlechterspezifischer Gewalt. 2024 waren 290 Frauen und Mädchen Opfer schwerer sexualisierter Gewalt. In fast 80 Prozent der Fälle kannten sie den Täter. Hamburg hat bereits wichtige Schritte unternommen, um die Datenlage zu verbessern. Die Justizbehörde führt eine eigene tiefergehende Auswertung rechtskräftiger... Das ist mir hier zu unruhig auch. Da haben Sie recht, Frau Loss. Insbesondere der Bereich müsste sich etwas mehr in Ruhe... Ich finde, das Thema haben wir bis jetzt bis auf den einen Redebeitrag relativ gut über die Bühne bekommen und es war... <i>Den hab ich gehabt, ne?</i> <i>Ja, der war toll.</i> - Nee, Ihrer nicht, bestimmt nicht. - Also Frau Loss hat das Wort und sonst niemand. Die Justizbehörde führt eine eigene tiefergehende Auswertung rechtskräftiger Urteile durch, in denen Männer wegen versuchter oder vollendeter Tötung von Frauen verurteilt wurden. Anders als in der Polizeilichen Kriminalstatistik kann hier die Motivlage geprüft werden, weil die Urteile Feststellungen zur Vorgeschichte, zum Tathergang und zu den inneren Beweggründen enthalten. Seit 2023 werden die Erkenntnisse im Factsheet Opferschutz veröffentlicht, sensibel und ohne unnötige Unterkategorien, um Betroffene nicht identifizierbar zu machen. Ergänzend arbeiten Justizbehörde und LKA daran, auch Ermittlungsakten systematisch auszuwerten. Zudem wird das Factsheet kontinuierlich ausgebaut. Kinder mit Behinderungen, queere Menschen, geflüchtete Frauen und andere besonders gefährdete Gruppen werden zunehmend genauer abgebildet. So entsteht ein vollständiges Bild davon, wo geschlechterspezifische Gewalt besonders häufig auftritt und welche strukturellen Ungleichheiten adressiert werden müssen. Unser Antrag beinhaltet die Weiterentwicklung des Factsheets. Damit schaffen wir eine solide Grundlage, die nicht nur für Hamburg relevant ist, sondern auch zur Erfüllung der Verpflichtung der Istanbul-Konvention beiträgt. Unsere Maßnahmen stärken Transparenz, wissenschaftliche Fundierung politischer Entscheidungen und parlamentarische Kontrolle, meine Damen und Herren. Nun zu den Anträgen der Opposition. Die CDU fordert ein integriertes Lagebild geschlechterspezifischer Gewalt. Dass Daten wichtig sind, steht ja außer Frage. Aber Hamburg erhebt bereits umfangreiche Daten, entwickelt sie weiter und arbeitet an bundesweiten Vereinheitlichungen. Ein zusätzliches Hamburger Sonderlagebild schafft keine neuen Erkenntnisse, sondern Doppelstrukturen und liefert demnach auch keinen Mehrwert. Es beantwortet nicht die zentrale Frage: Wie verbessern wir die Datengrundlage qualifiziert und nachhaltig? Der Antrag der Linken fordert eine eigene Monitoringstelle. Auch hier gilt: Eine parallel aufgebaute Struktur würde nicht zur Präzisierung beitragen. Sie würde isoliert arbeiten und an bundesweiten Abstimmungsprozessen vorbeigehen, in denen Hamburg längst eingebunden ist. Die Auswertung der Urteile und die Weiterentwicklung des Factsheets sind bereits der richtige Weg. Eine zusätzliche Monitoringstelle würde eher Ressourcen binden als Wissen schaffen. Geschlechterspezifische Gewalt sichtbar zu machen, ist Voraussetzung für wirksame Maßnahmen. Eine belastbare Datenlage ist der Beginn politischer Verantwortung. Und unser Antrag setzt genau dort an. Vielen Dank!
