Alexander Mohrenberg
Ja, vielen Dank, meine Damen und Herren. Es freut mich, dass die Hälfte der Redner auch den Antrag gelesen hat. Ich möchte mich gerne auf Herrn Körners Beitrag beziehen, weil ich meinte eben gerade, es gibt Akteure, die haben seit zehn Jahren aufgehört, sich zu informieren. Und genau das war ein gutes Beispiel dafür. Weil es ist schon so... Es ist ja genau das, was ich gesagt habe. Es ist ja nicht mehr so, dass, wenn man eine Anlage aufbaut, man verantwortlich dafür ist, dass 24 Stunden am Tag Mieterstrom durchs Haus fließt, weil das wird ja nachts nicht funktionieren. Sondern, das hat Frau Domm vorhin technisch erklärt, man schließt einen sogenannten Gesamtstromvertrag. Das heißt, man ist dafür zuständig, dann zu liefern, wenn gerade Solarenergie entsteht, und in der Zeit, wo es nicht entsteht, wird der aus dem Netz geholt, so wie sonst auch. Das bedeutet nicht, dass dann irgendetwas ausfällt, sondern es bedeutet, dass man eine Variation hat – günstigen Strom, solange er produziert wird, und in anderen Fällen weniger. Und Petitumspunkt 2 ist ja genau, um dieses Problem zu adressieren. Petitumspunkt 2 ist ja genau, um Speicher mehr zu verbreiten, für genau diese Modelle, damit man auch nachts theoretisch seine Mieter nach sonnigen Tagen versorgen kann. Herr Mohrenberg, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung? Nein, danke. Und Herr Kappe, ich freue mich, mit Ihnen immer über öffentliche Unternehmen zu sprechen. Ich find's schwierig, dass die CDU verlernt hat, über Privatwirtschaft zu reden, sondern sich wirklich nur noch auf öffentliche Unternehmen fokussiert, in jedem Redebeitrag. Sie waren mal die Partei der Wirtschaft, aber Sie wollen immer nur noch über Öffis reden. Ich finde das schwierig. Finde ich wirklich verrückt. Aber die Sache ist ja die: Warum werden denn diese Gebäude... Sie haben richtig angesprochen, es gibt eine regulatorische Unklarheit für den Anschluss von Mieterstromgebäuden. Konkret geht es da um das EuGH-Urteil zur Kundenstromanlage. Wer ist denn aber verantwortlich dafür, da endlich mal Klarheit reinzuschaffen? Wo bitten denn alle Verbände deutschlandweit darum, das mal zu regeln? Das ist das Bundesenergieministerium von Frau Reiche. Wir müssen dringend beim EnWG eine Klarheit schaffen, eine Definition, was eine Kundenstromanlage ist. Die Justiz muss das nur am Ende umformatieren. Aber inhaltlich die Frage, die Definition des Ganzen, wann es eine Kundenstromanlage ist, die Debatte liegt beim Bundesenergieministerium. Deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie mit der gleichen Verve für mehr Mieterstromanlagen kämpfen. Und als allerersten Punkt müssen wir darüber reden, dass die Bundesregierung es mal schaffen muss, das klar zu regeln, weil sonst können wir große Anlagen einfach nicht anschließen. Da brauchen wir Klarheit, aber das wird nicht in Hamburg entschieden, sondern von Katherina Reiche. Also machen Sie da gerne auch Druck, wenn Sie wirklich fürs Thema sind. Danke schön.
