Richard Seelmaecker
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen. Geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen sind keine Randerscheinungen und sie sind auch keine Einzelfälle. Sie sind eine traurige Realität in unserem Land. Wir haben die Zahlen heute schon gehört, aber ich will sie noch mal zusammen nennen. 2023 360 vollendete Tötungsdelikte und 2024 308 vollendete Tötungsdelikte. Daneben gab es 938 Tötungsversuche. Und, meine Damen und Herren, das gehört zum Thema ja auch dazu, daneben gibt es Tausende von Frauen in Deutschland, die, ohne Opfer eines versuchten Tötungsdeliktes zu werden, massiven Bedrohungen, Stalking und anderer Gewalt ausgesetzt sind durch ihre Partner. Vieles, was hier heute gesagt wurde, ist richtig und kann unterschrieben werden, meine Damen und Herren. Aber ich kann Ihnen auch nicht ersparen, dass etwas Kritik auch angebracht ist. Denn wenn ich jetzt Ihren Koalitionsvertrag aus dem Jahre 2015 bemühe, Seite 75, dann stehen all die Sachen, die hier heute erwähnt wurden, alle darin. Da frage ich mich, was ist denn in den letzten Jahren konkret geschehen, meine Damen und Herren? Und da muss ich sagen, da haben Sie große Defizite. Da haben wir nämlich eine Überlastung der Dienststellen des LKA an der Stelle, bei der Staatsanwaltschaft die Überlastung. Wir haben die Problematik, dass wir offene Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft zum 30. Juni Stichtag haben von 64.404. Unsere Justizvollzugsanstalten sind zu 97 Prozent ausgelastet mit einer Überbelegung von 60. Und wir haben beim allgemeinen Vollzugsdienst 83.500 Überstunden. Und, meine Damen und Herren, wir debattieren heute hier im Parlament ein so wichtiges Thema, und ich frage mich, wo ist eigentlich die zuständige Ressortchefin, wenn wir dieses Thema hier debattieren? Wozu führt das, meine Damen und Herren? Das führt dazu, dass die Verfahren überlange dauern, das ist den Opfern überhaupt nicht zuzumuten. Das bedeutet, dass es Strafrabatt am Ende gibt, meine Damen und Herren. Auch das kann nicht sein. Und aus den Haftstrafen werden Bewährungsstrafen, aus den Bewährungsstrafen werden Geldstrafen, aus den Geldstrafen werden Ersatzfreiheitsstrafen und die werden in Hamburg teilweise nicht vollstreckt. Das kann es nicht sein. Die Fußfessel ist angesprochen worden, ein gutes präventives Mittel. Wie häufig haben Sie's hier angewendet in Hamburg? Ein einziges Mal 2019. Ein einziges Mal! Das kann doch nicht sein! Das ist inakzeptabel bei der Bekämpfung. Wir werden heute eine Klarstellung mit Ihnen beschließen – das ist eine gute Initiative – bezüglich der Mordmerkmale, die die Senatorin hier auch angesprochen hat. Das gibt Rechtssicherheit, aber es ist eben nur Rechtssicherheit. Wir dürfen nicht vergessen, dass an der Stelle Mord etwas ist, wo es praktisch keine Rückfallquote gibt. Die ist so gering wie bei keinem anderen Delikt. Und es ist ja dann schon längst zu spät. Wir müssen uns also konzentrieren darauf, solche Taten zu verhindern und insofern nicht auf die Rechtssicherheit, sondern vor allem auf den echten Schutz abzustellen. Der Schutz muss vorher greifen. Wir fordern also: Wir müssen als Erstes die Dienststellen des LKA, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte wieder in die Lage versetzen, dass sie diese Taten auch schnell aburteilen, dass sie die Verfahren schnell durchführen können, damit der Rechtsstaat schlagkräftig gerade in diesen Fällen bleibt. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
