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Lena Zagst

GRÜNE 1:25 min Sitzungen 23/13

Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kolleg:innen! Ich schließe mich meinen Vorredner:innen an, denn mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Hamburgischen Verfassungsgerichtsgesetz nehmen wir drei Klarstellungen vor, die auf eine rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der Ämter am Landesverfassungsgericht zielen. Der Antrag stärkt die personelle Kontinuität am Verfassungsgericht und stellt sicher, dass erworbene Erfahrung dem Gericht erhalten bleibt. Deswegen stellen wir ausdrücklich klar, dass Berufsrichter:innen auch dann ihr Ehrenamt am Landesverfassungsgericht fortsetzen können, wenn sie in den Ruhestand treten. Ein automatisches Ausscheiden ist also nicht erforderlich und die reguläre Amtszeit kann fortgeführt werden. Zweitens werden die bestehenden Regelungen zur Anrechnung von Amtszeiten auch auf die Präsidentin oder vielleicht auch mal wieder einen Präsidenten des Verfassungsgerichts erstreckt. Und damit ist wie bei den anderen Mitgliedern eine einmalige Wiederwahl auch für das Präsidium möglich. Drittens stellen wir klar, dass die Tätigkeit am Verfassungsgericht nicht anzeige- oder genehmigungspflichtig ist, was die besondere Bedeutung dieses Engagements, dieses ehrenamtlichen Engagements noch mal besonders unterstreicht. Damit erhöhen wir die Klarheit, sichern die Kontinuität in der Besetzung des Gerichts und stärken insgesamt die Funktionsfähigkeit dieser wichtigen Institution. Vielen Dank.

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