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Thomas Reich

AfD 1:43 min Sitzungen 23/13

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren. Niemand in diesem Haus bestreitet die Bedeutung des Tierschutzes. Das Tierschutzgesetz ist vor allem zum Zweck erlassen worden, "aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf" "dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen" – Paragraf 1 Tierschutzgesetz. Und ja, ein verbesserter und umfassender Tierschutz ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, er muss in Teilen angepasst werden. Gerade, weil wir diesen Anspruch ernst nehmen, müssen wir die heutige geforderte umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes auf Bundesebene kritisch betrachten. Es droht ein Paket aus Verbotsregulierungswünschen, das viel Bürokratie schafft, aber wenig messbare Mehrwerte im Stall, im Heimtierbereich oder im Schlachthof bringt. Sie verweisen selbst auf die politischen Ziele, die Hamburg im Bund vorantreiben will. Die rot-grüne Hamburger Landesregierung hat konkrete Ziele im Koalitionsvertrag verankert, darunter effektive Einschränkungen. Genau diese Punkte verdienen eine differenzierte Betrachtung. Wir stehen zu den Tieren... zu den Zielen des Tierschutzes. Es ist zu zu unbestimmt, zu verbotslastig und zu wenig auf wirksame Umsetzung ausgerichtet. Aus diesem Grunde werden wir eine ziffernweise Abstimmung beantragen, da der Antrag eben halt zu undifferenziert ist. Setzen wir stattdessen auf klar definierte, vollziehbare Maßnahmen, starke Kontrollen und rechtsstaatliche Prävention. So wird Tierschutz wirksam im Sinne von Paragraf 1 Tierschutzgesetz und Artikel 20 Grundgesetz. Danke.

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