Anja Quast
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. So heißt es in Paragraf 2 des Deutschen Tierschutzgesetzes. Die gesamten folgenden Seiten, und meine Kollegin von den GRÜNEN hat es gesagt, beschäftigen sich allerdings damit, wie die Nutzung von Tieren gestaltet werden kann und darf. Denn in Paragraf 1 des Gesetzes wird die Verantwortung für das Wohlbefinden der Tiere gravierend eingeschränkt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Und das heißt, dass alle Regelungen, die folgen, unter diesem Vorbehalt des vernünftigen Grundes stehen. Die Linke hat das in ihrem Zusatzantrag aufgegriffen. Welche Gründe, um Tieren Leid zuzufügen, nun vernünftig sind, darüber lässt sich streiten. Fakt ist, dass wir in Deutschland mit unserem Tierschutzgesetz inzwischen europaweit eher Schlusslicht als progressiv zugunsten der Tiere sind. So haben mindestens 24 Länder in der EU von 27 die Haltung von Wildtieren in fahrenden Zirkussen untersagt oder zumindest eingeschränkt, denn es ist eigentlich nicht schwer zu verstehen, dass ein fahrender Zirkus auf die Bedürfnisse von Wildtieren keine Rücksicht nehmen kann. Deutschland ist hier zu einem tierschutzpolitischen Negativbeispiel geworden. Meine Damen und Herren, die viel geschmähte Ampelkoalition hatte zum Ende der Legislaturperiode, auch das hat meine Kollegin gesagt, einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bereits in erster Lesung beschlossen war, der wirklich echte Verbesserung bringen sollte. Und mit unserem heutigen Antrag wollen wir dieses über den Bundesrat dann heilen. Loriot hat gesagt: "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos." Und abgesehen davon, dass der Spruch rhetorisch echt unschlagbar ist, muss ich zugeben, dass auch ich mich der Niedlichkeit von Möpsen schwer entziehen kann. Aber gerade deshalb bedarf es eines gesetzlichen Verbotes von Qualzuchten. Denn nicht alles, was wir als niedlich empfinden, ist mit dem Tierwohl vereinbar. Möpse zum Beispiel leiden unter massiven Atemwegseinschränkungen, unter Entzündungen und haben Augenprobleme. Und ein vermeintliches Niedlichkeitsempfinden rechtfertigt diese Leiden nicht. Und auch mit der strengen Regulierung des Onlinehandels könnten wir Qualzuchten weiter bekämpfen und wir könnten etwas für die Tiergesundheit und den Verbraucherschutz tun. Diese Themen betreffen die private Haltung von Tieren. Das weit größere Problem liegt natürlich bei den Nutztieren. Auch das hat meine Kollegin gesagt. Wir müssen dort etwas tun. Eine besonders grausame Form, auch das haben Sie schon gesagt, ist die Haltung von Rindern in Anbindehaltung. Dort werden die Rinder eben ihr Leben lang angebunden. Ich möchte nur noch einen Punkt ergänzen dazu. Dieses kleine Stück, das Platzangebot des Rindes dort, ist vergleichbar mit einer Tür – und, meine Damen und Herren, Kühe sind sehr groß. Das ist Tierquälerei und das gehört wirklich beendet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein anderer Bereich, wo wir wirklich genauer hinsehen müssen, sind unsere Schlachthöfe. Und da klar ist, dass unsere Veterinärämter das nicht wirklich flächendeckend leisten können, ist es unbedingt notwendig, dass wir dort eine Videoüberwachung einführen. Und ich kann Ihnen gar nicht sagen, liebe Kollegen von der CDU, wie enttäuscht ich darüber bin, dass die CDU sich hat abbringen lassen, dass dieser Einsatz nur geprüft werden soll im Koalitionsvertrag des Bundes. Das gehört wirklich überall hin, eine Videoüberwachung auf Schlachthöfen, damit klar ist, dass dort ordentliche Zustände herrschen. Um also die Tierschutzgesetze wirklich umzusetzen, brauchen wir eine länderübergreifende Datenbank, in der Personen mit Tierhaltungs- und Betreuungsverboten erfasst werden, und zweitens die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens für Verstöße gegen Tierschutzgesetze. Sonst laufen unsere Bemühungen alle ins Leere. Nur noch zu den Kollegen der Linken, die den Zusatzantrag gemacht haben, wo sie einige Punkte aufgegriffen haben, insbesondere das Thema des vernünftigen Grundes, welcher eben die Eingriffe in das Tierwohl dann rechtfertigt, dass der präzisiert werden soll. Ich kann das gut nachvollziehen, ich finde das richtig. Wir wollen diese Punkte auf jeden Fall alle in den Ausschuss überweisen und uns dann damit auch gebührend beschäftigen. In diesem Sinne bitte ich Sie heute, insbesondere auch die Kollegen der CDU: Beweisen Sie hier, dass Sie ein Herz für Tiere haben, und stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank.
