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Thomas Reich

AfD 2:40 min Sitzungen 23/13

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren. Der vorliegende Antrag bewirbt die Einführung eines nationalen One-Stop-Shop-Prinzips, um die Datenschutzaufsicht in Deutschland zu harmonisieren. Ausgangspunkt, das hat Herr Stoberock schon gesagt, ist eine unbestrittene Lagebeschreibung: Wir haben ein föderales System mit 18 Aufsichtsbehörden. Die DSGVO setzt europaweit einheitliche Regeln, dennoch erleben Unternehmen und Bürger unterschiedliche Auslegungen im nationalen Vollzug. Und richtig ist auch, das bereits in der DSGVO verankerte One-Stop-Shop-Prinzip, Artikel 56 DSGVO, gilt bislang nur für grenzüberschreitende Vorbereitung innerhalb der EU. Ergänzend sollen verbindliche Kooperationsverfahren zwischen den Behörden nach Vorbild der DSGVO eingeführt und die Datenschutzkonferenz als Koordinationsgremium gestärkt werden. Wir teilen das Ziel größerer Einheitlichkeit und effizienter Verfahren. Aber wir lehnen die zentrale Setzung einer einzigen nationalen Hauptaufsicht als alleinigem Ansprechpartner ab. Föderale Aufsicht ist kein Selbstzweck, selbstgelebte Nähe zu Bürgern und Unternehmen, Branchenkenntnisse vor Ort und gegenseitige Kontrolle der Behörden. Wer all das einer zentralen Instanz bemüht, schafft nicht automatisch Einheitlichkeit, aber sehr wohl ein Nadelöhr mit dem Risiko von Kapazitätsengpässen, langen Durchlaufzeiten und größeren Distanzen zu den Betroffenen. Das birgt systematische Verzerrung und schafft neue Ungleichgewichte, statt sie zu beheben. Verbindliche, transparente und zügige Kooperationsverfahren zwischen den bestehenden 18 Aufsichtsbehörden können die gleichen Rechtssicherheiten schaffen ohne die Risiken der Zentralisierung. Genau hier liegt der Hebel. Wir wollen bessere Kooperation, nicht den Abbau föderaler Verantwortungsebenen. Unser Fazit: Wir unterstützen die Stärkung verbindlicher Kooperationsverfahren und der Datenschutzkonferenz. Wer Landeskompetenzen schleifen will, um eine bequeme Fassade der Einheit vorzuschieben, handelt gegen die Interessen der Betroffenen hier vor Ort. Wir lehnen den Antrag in der vorliegenden Form ab. Wir stehen für wirksame, kooperative und föderal verankerte Datenaufsicht, nicht für eine zentrale Einheitsbehörde. Danke.

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