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Sascha Greshake

CDU 4:52 min Sitzungen 23/13

Ja, sehr geehrter Herr Präsident, verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lieber Tim, der vorliegende Antrag von SPD und GRÜNEN greift ein zentrales Thema unserer Zeit auf: Wie schaffen wir eine einheitliche, verlässliche, zugleich effiziente Struktur im Datenschutz? Das deutsche Datenschutzsystem, du hast es gerade schon gesagt, ist derzeit ein Musterbeispiel für gute Absichten, aber eine schlechte Koordination. 18 Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene, unterschiedliche Rechtsauslegungen, lange Verfahren und für Unternehmen und Forschungseinrichtungen und auch Start-ups ein Flickenteppich an Zuständigkeiten. Das sorgt für Unsicherheit, kostet Zeit und hemmt Innovationen. Deshalb ist es richtig, dass wir jetzt über ein nationales One-Stop-Shop-Prinzip oder OSS-Prinzip sprechen. Wir als CDU-Fraktion unterstützen dieses Anliegen. Diese Initiative fügt sich aber auch gut in aktuelle Entwicklungen ein. Mit der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung hat die Bundesregierung jetzt gerade erst am 1. Oktober, wir sprachen vorhin darüber, ein Programm vorgelegt, das Bürokratieabbau, klare Zuständigkeiten und digitale Verfahren ins Zentrum stellt. Dort heißt es ausdrücklich: "Klare Zuordnung der Federführung ersetzt Mehrfachzuständigkeiten." Dieses Prinzip findet sich also auch in Ihrem, eurem Ansatz "Einer für alle" des Antrages wieder. Nur lassen Sie es uns konsequent und praktikabel umsetzen – mit Verfahren, die funktionieren, mit digitaler Vernetzung der Behörden und mit verbindlichen Standards, die den Alltag wirklich erleichtern. Heißt also, für uns als CDU ergeben sich daraus drei klare Ziele: Erstens: klare Service- und Qualitätsstandards. Das OSS-Prinzip darf nicht nur auf eine Bündelung von Zuständigkeiten sich beschränken. Es muss auch definieren, wie schnell Verfahren bearbeitet, wie Widersprüche behandelt und wie Unternehmen beraten werden. Eine Einheitlichkeit dann hier bedeutet nicht nur Gleichheit im Verfahren, sondern auch Verlässlichkeit in der Praxis. Zweitens: eine moderne digitale Infrastruktur, welche die Datenschutzbehörden hier auch technisch und organisatorisch besser vernetzt. Das One-Stop-Shop-Prinzip kann also nur funktionieren, wenn es eine koordinierte Aufsicht ermöglicht und für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen eine zentrale digitale Anlaufstelle schafft. Unabhängig vom Anliegen und vom Ort sollte niemand mehr darüber nachdenken müssen, an welche Stelle er oder sie sich wenden muss – egal ob eine Hamburgerin in Münster oder ein Unternehmer in einer seiner Zweigniederlassungen. Solche nutzerfreundlichen Strukturen kennen wir bereits aus anderen Bereichen der Verwaltungsdigitalisierung. Hier könnte Hamburg eine aktive Rolle übernehmen, etwa durch die Entwicklung einer Plattform für föderale Zusammenarbeit. Und drittens: den Datenschutz stärker mit Innovations- und Wirtschaftspolitik verzahnen. Die Einführung eines einheitlichen Verfahrens darf nicht nur Bürokratie abbauen, sondern sollte im Zuge des damit verbundenen Gesetzgebungsverfahrens gezielt auch hier Anreize setzen, damit neue Technologien datenschutzkonform und innovationsfreundlich zugleich entstehen können. Der Bund plant ja hier, wie Sie sicherlich alle wissen, auch schon Beispiele, beispielsweise hier die bürokratiearme Umsetzung der KI-Verordnung mit einer gebündelten Aufsicht, ein Ansatz, von dem wir alle und auch Hamburg lernen können. Meine Damen und Herren, liebe SPD, liebe GRÜNEN, wenn der von Ihnen vorgeschlagene One-Stop-Shop in diesen Handlungsfeldern der Modernisierungsagenda auch des Bundes dann einzahlt, also spürbarer Bürokratieabbau, bessere Rechtsetzung, bürgernaher und unternehmenszentrierter Service, dann kann das auch mehr als eine Verwaltungsreform werden – dann ist es auch vertrauensbildend: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen erleben, dass ihre Grundrechte geschützt werden und der Staat handlungsfähiger wird. Das wollen wir sicherlich alle. Und auch unsere Unternehmen profitieren. Sie gewinnen Planungssicherheit, Geschwindigkeit, und davon profitiert gerade hier unser Standort in Hamburg. Kommen wir also zum Schluss. Wir als CDU-Fraktion stehen hinter diesen drei Zielen, wir unterstützen den Antrag. Wir erwarten aber auch, dass Hamburg die bundespolitische Diskussion aktiv mitgestaltet mit technischer Kompetenz, klaren Standards und einem echten Beitrag zur Modernisierung des Datenschutzes. Dann wird aus dieser Initiative ein echter Fortschritt, lieber Tim. Und dann haben wir einen Datenschutz, der schützt statt blockiert, und einen Staat, der Vertrauen schafft statt Aktenstapel. Vielen Dank fürs Zuhören.

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