Kathrin Warnecke
Liebe Kolleginnen, liebes Präsidium! Die Erstausstattungspauschalen für die Einrichtung einer Wohnung sowie bei Schwangerschaft und Geburt gehören zu den Leistungen nach SGB 2 und 12, also Grundsicherung und Bürgergeld und damit zu den gesetzlichen Regelleistungen der Existenzsicherung. Die Höhe dieser gesetzlichen Regelleistungen wird in den Kommunen individuell berechnet. Dabei werden regionale Preisentwicklungen und Gegebenheiten berücksichtigt. Das Preisniveau in Großstädten ist insgesamt höher. Es gibt allerdings auch Dinge, die in Ballungsräumen tatsächlich günstiger zu beschaffen sind als in ländlichen Regionen. Hamburg dürfte in dieser Hinsicht von Städten wie Berlin und München sich allerdings nicht allzu sehr unterscheiden. Der aktuell zugrundeliegende Warenkorb in der entsprechenden Fachanweisung ist für jeden einsehbar und beschränkt sich auf das absolut Notwendige. Für die Anschaffung von Elektrogeräten wie Kühlschrank und Herd können zusätzliche Pauschalen beantragt werden, tatsächlich sogar inklusive der Lieferungs- und Anschlusskosten. Wäschetrockner sind allerdings nicht dabei. Hier geht es um so etwas wie einen Herd oder einen Kühlschrank. In Hamburg ist die letzte Überprüfung der Beträge, wie wir jetzt schon mehrfach gehört haben, 2015 erfolgt, die letzte Erhöhung ist noch länger her. Seitdem sind die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen. Es ist tatsächlich an der Zeit, sich das noch einmal ganz genau anzuschauen und die Bemessung der Pauschalen an die Preisentwicklung der vergangenen Jahre anzupassen. Im Rahmen der Koalitionsverhandlung haben wir uns mit der SPD darauf geeinigt, das in dieser Legislatur zu veranlassen. Und ich danke der Linken für diesen Antrag, kann Ihnen aber versichern, dass das Thema auch ohne Ihren Antrag in diesem Herbst auf der Tagesordnung der Bürgerschaft gelandet wäre. Ich danke der Linken... Genau. Erstausstattungspauschalen bieten Menschen in herausfordernden Lebenssituationen eine wichtige und unverzichtbare Starthilfe. Junge Erwachsenen nach der Jugendhilfe, Menschen mit Behinderungen, die in die erste eigene Wohnung ziehen, Familien in der Schwangerschaft und rund um die Geburt eines Kindes oder Menschen, die in einer Phase der Wohnungslosigkeit... nach einer Phase der Wohnungslosigkeit wieder eine Unterkunft gefunden haben und auch Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen ihren Hausstand verloren haben, sei es durch eine Trennung oder durch ein Feuer oder andere einschneidende Ereignisse. Und jetzt muss ich mich einmal an die CDU wenden, weil ich gerade mit Erstaunen und mit Entsetzen gehört habe, dass Sie davon ausgehen, dass diese Sonderbedarfe in besonderen Lebenslagen in den nächsten Monaten obsolet sind. Da möchte ich doch auch an die SPD appellieren, dafür Sorge zu tragen, dass das so nicht kommt, denn das darf so nicht kommen. Sonst stehen Menschen, die gar nichts haben... Und man kriegt diese Pauschale übrigens von 809 Euro nur, wenn man gar nichts hat. Alles, was man hat, wird angerechnet. Menschen, die gar nichts haben, stehen dann ohne Unterstützung da. Eine Anpassung dieser Pauschalen ist überfällig. Und mit unserem Antrag sorgen wir dafür, dass armutsbetroffene Hamburger:innen eine faire Chance auf einen eigenständigen und selbstbestimmten Start ins Leben haben. Vielen Dank.
