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Lena Zagst

GRÜNE 4:34 min Sitzungen 23/11

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen! Einmal mehr muss man festhalten: Pseudojuristisches, ja, pseudojuristische Äußerungen werden auch nicht richtiger, indem sie gebrüllt werden. Und zunächst möchte ich auch noch mal Frau Brosius-Gersdorf hier erwähnen, die schon wieder von der rechten Seite hier persönlich und fachlich diskreditiert wurde. Das verwundert natürlich nicht, denn genau diese Vorgehensweise hat genau dasselbe Ziel wie der Antrag, der uns hier vorliegt, nämlich Jurist:innen und Rechtsprechung und die Justiz in ihrer Unabhängigkeit und Neutralität zu beschädigen. Sie haben das ja auch gerade in Ihrer zweiten Rede noch mal angerissen, dass es hier irgendwie um Demokratie und Stärkung der Demokratie gehen würde. Das Einzige, was, glaube ich, in den Äußerungen von ganz rechts heute richtig war, ist, dass es einer demokratischen Legitimation bedarf. Aber was auch schon richtigerweise angesprochen wurde: So eine Legitimation entsteht eben auch, ganz richtig, durch die Wahl, die wir hier im direkt gewählten Parlament durchführen. Und genau das sieht die Verfassung und die Demokratie auch richtigerweise so vor. Weil Richter:innen nicht der Mehrheit verpflichtet sind, sondern Recht und Gesetz. Würden Sie, wie es hier von der AfD vorgeschlagen wird, dazu verpflichtet werden, in der Öffentlichkeit Wahlkampf zu machen, müssten Sie von vornherein Positionen vertreten und um Stimmen werben, wären von Stimmungen abhängig. Und dann würde genau das passieren, dass sie nämlich Zweifel an ihrer Unvoreingenommenheit säen müssten. Und genau das ist das, was wir dringend verhindern müssen. Meine demokratischen Vorredner:innen haben es ganz richtig gesagt, dass auch der Verweis, der mehrfache Verweis auf die USA als positives Beispiel nicht taugt. Ich habe das in meinem Auslandssemester in eigener Anschauung erleben können, dass gerade dieses Phänomen, dass das Werben um Stimmen nicht die Unabhängigkeit der Richter:innen stärkt – im Gegenteil. Und hier in Deutschland würde ein solcher Zustand explizit dem Leitbild unserer Verfassung widersprechen, weil die rechtlich richtige Entscheidung einfach nicht immer diejenige ist, die der Mehrheit am plausibelsten erscheint. Sie kann auch eine... Die richtige Entscheidung kann auch eine sein, die gegen die Mehrheitsmeinung geltend gemacht werden muss. Minderheitenschutz ist auch der Inbegriff unserer Verfassung. Was in diesem Antrag aber auch drinsteckt, ist, dass die AfD darauf abzuzielen scheint, dass die vermeintliche Mehrheitsmeinung für die Rechtsprechung maßgeblich sein soll. So spricht sie nämlich auch davon, dass es besser sei, wenn ein Richter auf die Empfindungen des gesamten Volkes Rücksicht nimmt. Und diese Wortwahl ruft Erinner... Nein. Den Satz dürfen Sie gern beenden, aber ich würde Sie dann danach... Sie haben schon nein gesagt, also keine Zwischenfrage, gut. Und diese Wortwahl, auf die Empfindungen des gesamten Volkes Rücksicht zu nehmen, die ruft Erinnerungen an dunkelste Zeiten in diesem Land hervor, denn das sogenannte "gesunde Volksempfinden" war ein zentraler Begriff der nationalsozialistischen Rechtsordnung, und das war ein Begriff, der bewusst eingeführt wurde, um jedes beliebige Ergebnis rechtfertigen zu können, solange es der jeweiligen Stimmungslage entsprach. Und wenn die AfD in ihrem Antrag dann auch noch von der "hegemonialen Stellung" des Verfassungsgerichts spricht und seine Entscheidungsbefugnisse als "anormal" bezeichnet, dann lässt das nur einen Schluss zu: Das politische Ziel hinter diesem Antrag ist in Wahrheit die Aushöhlung der Gewaltenteilung und eine zunehmende Politisierung der Justiz. Wir dürfen also wieder festhalten, dass die AfD-Fraktion die letzte Fraktion in diesem Hause ist, von der man sich belehren lassen muss zu Themen wie Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, denn dieser Antrag ist nichts anderes als ein Angriff auf das Herz unseres Rechtsstaats, und er verdient eine klare Antwort: Nein. Danke schön.

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