Carola Dr. Ensslen
Herr Präsident, liebe Kolleg:innen und Zuhörende! Erst einmal eines vorab: Die Bezirksamtsleiter:innenwahl ist etwas völlig anderes als eine Richter:innenwahl, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag natürlich ab. Zu der Richter:innenwahl springt mir sofort ins Auge: Wir hatten ja gerade eine Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts, und zwar eben sehr grundlegend, die AfD betreffend, was über sie gesagt werden darf. Nämlich, dass die AfD sich radikalisiert hat und die Relativierung des Holocaust zur Grunderzählung der Partei gehört. Und jetzt kommt dieser Antrag? Hm, da wundert man sich doch ein wenig. <i>Ja, dann fragen Sie mal</i> <i>nach dem Hintergrund.</i> Genau, der Hintergrund ist nämlich, dass in aller Regel der Angriff und Übergriff auf die Justiz von rechts außen kommt. So. Der Kollege Seelmaecker hat eben schon Beispiele genannt, nämlich Mexiko und Bolivien. Da will ich auch noch mal ein näheren Blick drauf werfen, weil die AfD nennt diese Beispiele merkwürdigerweise nicht. Sie könnte ja auch durch die Realität widerlegt werden. - Frau Dr. Ensslen? Nein? Okay. - Nein. Nein. Mexiko hat in der Absicht, in der sicherlich recht hehren Absicht, das Vertrauen in die Justiz stärken zu wollen, im Frühjahr gleich die gesamte Justiz von der Bevölkerung direkt wählen lassen. Gerade mal 12 bis 13 Prozent der Wahlberechtigten haben sich beteiligt. Das ist eine sehr schwache demokratische Legitimation und daher kein Vorbild für die Demokratie. Auch, aber noch viel mehr richtet sich eben in Mexiko der Blick auf den neuralgischen Punkt, nämlich den Auswahlprozess. Der Kollege Steinbiß ist da ja auch schon drauf eingegangen. Also auf die Frage, wer eigentlich am Ende wie auf eine solche Wahlliste gerät. Und da ist die Kritik in Mexiko gewaltig, insbesondere der Einfluss von Drogenkartellen auf die Richter:innen spielt dort eine bedeutende Rolle. Das mag jetzt hier nicht so eine Rolle spielen wie in Mexiko, aber die Gefahr politischen Machtmissbrauches bei der Aufstellung von Kandidierenden ist auch hier reell. Egal, wie sie aufgestellt werden, es geht dem ein Wahlkampf voraus, und am Ende sind die Kandidierenden darauf angewiesen, es denen Recht zu machen, die Mehrheiten versprechen. So haben es in Mexiko dann auch vor allem regierungsnahe Kandidat:innen geschafft. Es liegt nahe, dass sie die Regierungspolitik nicht behindern, um wiedergewählt zu werden. Das stellt die Unabhängigkeit der Justiz infrage und ist daher strikt abzulehnen. In einem weiteren Land, eben in Bolivien, gibt es das tatsächlich schon seit 2011, also die Wahl der höchsten Richter:innen. Die ist dort auch eine Direktwahl. Im Land erfreulich das System äußerster Unbeliebtheit. Es wird von einem grundlegenden Integritätsverlust gesprochen. Wie sehr ein solches demokratisch erscheinendes Wahlsystem am Ende die Demokratie aushebelt, zeigte sich 2017, als Boliviens Präsident Morales das Referendum für seine vierte Amtszeit verlor. Die ihm loyalen Richter:innen des Verfassungsgerichts entschieden kurzerhand, dass das gegen seine Menschenwürde verstieß. Im Machtkampf dann später zwischen Morales und seinem Nachfolger ließ Letzterer kurzerhand die Richterwahlen um ein Jahr auf Ende 2024 verschieben und ließ die dann ihm nahe stehenden Richter:innen entscheiden, dass Morales 2025 nicht zur Wahl antreten dürfe. Gefälligkeitsentscheidungen für jeweils amtierende Präsident:innen, das darf es bei uns nicht geben. Ich bin sehr sicher, dass der AfD sehr bewusst ist, wohin die Direktwahl führen kann, ohne das zu erwähnen. Es ist ein erneuter Versuch, mit demokratischen Mitteln die Demokratie auszuhöhlen. Diesen Angriff auf die Unabhängigkeit und Qualität unserer Justiz lassen wir nicht zu! Wehret den Anfängen. Vielen Dank.
