Richard Seelmaecker
Ja, vielen Dank. Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Die AfD irrt in diesem Punkt. Aber ganz fundamental, muss man sagen. Sie führen drei "andere" demokratische Staaten ins Feld für Ihren Antrag. Da sind die Schweiz, da sind die Kantone, die in der Tat die Obergerichte teilweise wählen. Aber das tun sie auf Vorschlag einer Kommission. Das heißt, es gibt einen Kommissionsvorschlag und dann kommt eine Bestätigung durch Volksabstimmung. Und seit 1874, meine Damen und Herren, gab es zwei Ablehnungen des Volkes. Und diese zwei Ablehnungen seit 1874 bezogen sich auf die Verlängerung einer Legislaturperiode des jeweiligen Richters – aus Altersgründen. Also will ich nur sagen: Dort ist es aber ein Vorschlag einer Kommission. Ich will darauf gleich zurückkommen. Die USA sind 22 von 50 Bundesstaaten. Da muss man sehr genau hingucken, weil die USA in den Bundesstaaten jeweils ganz unterschiedliche Systeme hat. Sie hat non-partison, partison, legislative Wahlen. Das sind unterschiedliche Kombinationen von Vorschlägen, von Bestätigungen, von Nichtablehnung. Da empfehle ich einmal, das noch mal zu differenzieren, denn das, was Sie beantragen, ist etwas anderes, als was dort gemacht wird. Beim Bund, der Supreme Court beispielsweise in den USA wiederum, haben wir Vorschlag des Präsidenten. Und wir sehen, was dann passiert, nachdem die Anhörung dort im Senatsausschuss, Justizausschuss stattfindet. Hochgradige Politisierung, meine Damen und Herren. Das amerikanische Volk, 58 Prozent sind hoch unzufrieden mit ihrem Supreme Court und sagen: "Wir vertrauen dem Gericht nicht." Und bei uns gibt es auch eine Umfrage. 80 Prozent der Deutschen sagen zum Bundesverfassungsgericht: "Das ist der Hüter unserer Verfassung und hat das höchste Vertrauen." Also sehe ich es anders, meine Damen und Herren, als es Herbert Wehner damals sagte: "Die acht...", das ist jetzt nicht weiter zitierfähig hier, aus Karlsruhe, und halte es lieber mit Helmut Schmidt, der gesagt hat: "Unsere parlamentarische Demokratie ist eine Demokratie, die Verantwortung übernimmt." Und ich meine, meine Damen und Herren, und das reklamiere ich hier für uns alle: Jeder, der hier bei einer Verfassungsrichterwahl an den Wahlen teilnimmt, tut dies nach bestem Wissen und Gewissen. Und ich glaube, dass wir damit die Legitimationskette sehr gut hingestellt haben, nämlich, dass wir gewählt sind, von der Bevölkerung, und dass wir entsprechend diese legitimierte, weitergegebene Macht, die es in diesem Falle ist, auch verantwortungsvoll nutzen, meine Damen und Herren. Darauf will ich gleich auch noch mal zurückkommen. Das dritte Beispiel, was Sie nennen, ist Japan. Da findet wiederum auch diese Volksabstimmung auf Vorschlag des Parlamentes statt. Also, da haben wir genau das, das Parlament schlägt wiederum vor. Dann kommt die Volksabstimmung. Die ist aber auch interessant, wenn man sie sich genau anguckt, weil diese Volksabstimmung, die hat weit mehrheitlich – fast 60 Prozent, zwischen 60 und 80 Prozent – Enthaltung. Das heißt, die meisten Menschen enthalten sich. Und das Interessante, rechtstechnisch, dabei ist auch noch, dass die Enthaltungen dann nicht mitgerechnet werden und insofern auch nie eine Ablehnung eines Richters zustande kommt. Also auf dieses System würde ich mich hier in Deutschland auch nicht beziehen wollen, meine Damen und Herren. Zwei weitere Staaten gibt es... Zwei weitere Staaten gibt es, die das durchführen. Das ist Bolivien seit 2011. Ich kann jedem empfehlen, sich einmal anzugucken, was in Bolivien passiert ist seit 2011. Die sind also stark am Zurückrudern, um nicht zu sagen, es ist eine reine Katastrophe. Die nächste Katastrophe bahnt sich an in Mexiko. Die machen das auch so seit 2023. Da haben sie die Verfassung geändert, und jetzt schlittern sie in das nächste Experiment rein. Man kann auch da die entsprechenden Studien dazu lesen, was Korruption und Ähnliches angeht. Keine gute Idee, die Beispiele, meine ich, meine Damen und Herren. Ergo: Aus meiner Sicht spricht nichts für einen Systemwechsel, nichts dafür. Andere Staaten, die dies tun, sind damit nicht zufrieden, beziehungsweise es ist nicht vergleichbar mit dem, was hier beantragt ist. Und es ist auch, meine Damen und Herren, das klang eben auch schon an, die falsche Prämisse. Absatz 4 Satz 1 bei Ihnen in der Einleitung sagen Sie: "Die personelle Besetzung der Judikative dem direkten Zugriff des Volkes zu entreißen." So schreiben Sie. Also, als ob wir dem Volk hier durch unsere Wahlen etwas entrissen hätten an Macht. Und Sie sagten gerade, Herr Nockemann, es würde in Hinterzimmern entstehen. - Und das, finde ich, ist eben auf... - <i>Das Volk sagt, dass das so passiert.</i> Und ich möchte nicht, dass das Volk das so sagt. Ganz im Gegenteil, das Volk soll weiterhin Vertrauen in sein Verfassungs-, ins Bundesverfassungsgericht und auch in das Landesverfassungsgericht haben, was es auch hat. Und das sichern wir auch. Wir sichern das durch das Verfassungsgerichtsgesetz. Wir haben dort eigene Leistung und Befähigung bei den Berufsrichtern. Wir haben, dass alle Richter im öffentlichen Leben erfahren sein müssen, sie müssen mindestens 35 Jahre alt sein. Und, meine Damen und Herren, worauf kommt es im Kern an? Im Kern kommt es darauf an, was bei uns im Verfassungsgerichtsgesetz drinsteht, nämlich, dass Sie dem Grundgesetz verpflichtet sind und den Gesetzen. Und was es letztlich bedeutet, was das Kernelement dahinter ist, ist, dass die Richterinnen und Richter die innere Unabhängigkeit haben. Und ich bin der felsenfesten Überzeugung, ich kenne keinen anderen Fall, in dem eine der Richterinnen oder Richter bei uns am Hamburgischen Verfassungsgericht jemals gegen eine innere, unabhängige Überzeugung gestimmt hätten, aus irgendwelchen populistischen Auffassungen, weder von linksextrem, rechtsextrem oder sonst wie, sondern ich kann nur sagen: Das, was ich über die letzten Jahre erlebt habe, das war immer parteiunpolitisch, und dafür bin ich dankbar, meine Damen und Herren. Und deswegen ist meine Redezeit auch schon zu Ende und möchte ich für Ihre Aufmerksamkeit danken.
