David Stoop
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als Bürgerschaft und Sie als Senat dieser Stadt tragen Verantwortung für gute Bildung, für die Wahrung von Kinderrechten und die körperliche Unversehrtheit von Schülerinnen und Schülern. Der vorliegende Antrag und auch die Planung, die hier bekannt gegeben wurde von Ihnen, Herr Gwosdz, verstößt gegen alle drei dieser Sorgfalts- und Fürsorgepflichten. Das erste Problem, den Beutelsbacher Konsens, haben Sie ja bereits angesprochen. Ich halte das für einen Verstoß gegen das Kontroversitätsgebot des Beutelsbacher Konsenses, einseitig zu setzen auf Inputs der Bundeswehr. Wenn Sie nicht gleichzeitig auch friedenspolitische Initiativen einladen, ist die Kontroversität eben nicht geboten und damit ein klarer Verstoß gegen zentrale pädagogische Prinzipien. Die Bundeswehr übrigens sieht es auch nicht ausschließlich als ein didaktisches Angebot, sondern durchaus auch als einen Anteil von Werbung und Anwerbung junger Menschen in dieser Stadt, und das ist etwas, was man nicht in die Schulen holen sollte. Werbung in Schulen und in den Schulunterricht direkt zu holen, das lehnen wir prinzipiell ab. Das zweite Problem ist ein ganz grundsätzliches, dass die Bundeswehr weiterhin Minderjährige anwirbt und damit gegen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verstößt. Dort heißt es nämlich im Fakultativprotokoll, dass die Vertragsstaaten, zu denen Deutschland gehört, angehalten sind, das Mindestalter der Rekrutierung für die Streitkräfte auf 18 Jahre festzulegen und alle Formen von Werbekampagnen für die deutschen Streitkräfte, die auf Kinder abzielen, verbieten sollen. Das heißt, hier wird ganz klar festgelegt: Kinder sind zu schützen, auch vor der Werbung in das Militär. Das ist nicht gewährleistet mit dem, was Sie hier vorgeschlagen haben. Und zum Schluss komme ich noch zu der Frage der körperlichen Unversehrtheit, denn auch da haben wir erschreckende Zahlen. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage nannte die Bundeswehr: Insgesamt wurden in dem Zeitraum von 2020 bis 2024 1.319 Verdachtsfälle auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und sonstige Formen sexueller Belästigung gemeldet. Das liegt erheblich über den Werten, die bei anderen Arbeitgebern zu sehen sind. Das heißt, auch hier würden Sie Schutzrechte verletzen, wenn Sie verstärkt in die Bundeswehr rekrutieren lassen.
