Dr. Kaja Steffens
Wenn die CDU nach der letzten Bürgerschaftswahl auf der Regierungsbank sitzen würde, dann hätte es so ein Gesetz nicht gegeben, da können Sie mal Gift drauf nehmen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sache ist die: Für diesen Selbstermächtigungsvorschlag sind Sie nicht gewählt worden. Da sind Sie nicht für gewählt worden, weil das in Ihrem Wahlprogramm überhaupt nicht drinsteht. Weder bei SPD noch bei GRÜNEN steht drin, dass Sie vorhaben, die Bezirksversammlungen zu entmachten. Ich glaub auch nicht, dass irgendwer Ihnen da zugestimmt hätte, denn wir reden über, denn wir reden über den ersten Teil des Gesetzes, das Sie vorgeschlagen haben, dass Sie geschickterweise versteckt haben hinter einem Entschädigungsleistungsgesetz und nebenher darüber reden, dass Sie die Bezirksamtsleitung, wenn sich eine Bezirksversammlung nach neun Monaten nicht einigen konnten, schlicht selbst bestimmen – kann man Gleichschaltung nennen. - So, ich würde sagen, drei Gründe sprechen gegen dieses Gesetz. - Frau Kollegin, wenn die Glocke läutet, habe ich das Wort. Ich möchte Sie bitten, sich mit solchen Vergleichen zurückzuhalten. Verzeihung, das tut mir leid, das war nicht meine Absicht, nehme ich zurück. Drei Gründe gegen dieses Gesetz: Heutzutage, das wissen wir alle, sitzen in den Bezirksversammlungen nicht mehr drei oder vier Parteien, sondern inzwischen sieben zum Beispiel in Altona. Das macht Verhandlungen schwieriger, das wird jeder einsehen. Zweitens: Es gibt Vertretungsregeln, die gelten. Die Dezernatsleitung vertritt die Bezirksamtsleitung und so weiter. Eigentlich ist alles geregelt und hat in dieser Stadt auch gut funktioniert. Es gibt keine Notwendigkeit für dieses Gesetz. Letztes und wichtigstes Argument ist allerdings die Missachtung des Wählerwillens. Denn es gab ja Wähler in den Bezirken, die haben diese Fraktionen gewählt. Und die Abgeordneten, die diesen Wählerwillen widerspiegeln, werden unter Umständen durch eine andere Mehrheit, in den Regierungsfraktionen des Senates, ganz anders dargestellt. Das ist ein Problem: Der Wählerwillen wird an der Stelle ignoriert. Die Gefahr des Missbrauchs ist ebenso da, denn interessierte Parteien könnten an der Stelle natürlich auch Wahlen boykottieren, um dann von ihrem Senat die entsprechend richtige Person eingesetzt zu bekommen. Meine Damen und Herren, wir freuen uns, dass wir darüber noch mal diskutieren im Ausschuss und bin gespannt auf Ihre Reaktion.
