buergerschaft.de ↗

Thomas Meyer

DIE LINKE 2:45 min Sitzungen 23/11

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Gestern am 23. September war der Internationale Tag der Gebärdensprache. Dieser Tag wurde 2017 von den Vereinten Nationen aufgerufen. Mittlerweile gibt es weltweit viele Gebärdensprachen, meistens sind dies nationale Gebärdensprachen. Die Deutsche Gebärdensprache ist eine natürliche, vollständige Sprache und wird bereits seit Jahrhunderten genutzt. Sie ist ein Teil unseres kulturellen Erbes und ein wertvoller Sprachschatz. Dieses wurde lange Zeit nicht erkannt und auch daher nicht anerkannt. Ganz im Gegenteil: Voller Überzeugung haben Hörende die Gebärdensprache unterdrückt und verboten. Lange Zeit wurde behauptet, dass dies überhaupt keine Sprache sei. Dieses Jahr am 16. Juli haben wir hier in der Bürgerschaft darüber debattiert und die Gemeinschaft der tauben Menschen für dieses Unrecht um Verzeihung gebeten. Dies war ein historischer Tag. 2002 wurde die Deutsche Gebärdensprache von einer verachteten Sprache zu einer anerkannten Sprache. Auch das war historisch. Nun geht es darum, den nächsten Schritt zu gehen, denn die Deutsche Gebärdensprache ist ein wichtiger und ganz zentraler Teil der Kultur und der Identität der gehörlosen Community. Sie hat ihre eigene Poesie, ihr eigenes Theater und auch ihren eigenen Witz. Es ist unsere Aufgabe, diese Sprache und Kultur zu fördern und zu pflegen. Die Förderung zum Beispiel von Theater, von Medien oder Gebärdensprache als Wahlfach in den Schulen für hörende Kinder. Letzteres könnte sogar eine Stütze sein, denn viele hörende Kinder haben auch gehörlose Eltern. Deutschland hat 1998 die Charta der Regional- und Minderheitssprachen unterzeichnet. Dieses kann eine Grundlage sein, die Deutsche Gebärdensprache anzuerkennen sowie Dänisch, Sorbisch, Friesisch und auch Romanes. Die Anerkennung ist kein Selbstläufer, das wissen wir selber. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat geschrieben, dass die Gebärdensprache nach derzeitiger Rechtspraxis keine Minderheitssprache sei, da die Nutzer keine ethnische Gruppe sind. Mit anderen Worten: Gehörlose lernen nicht von ihren Eltern und diese nicht von ihren Eltern und so weiter. Diese Einschätzung ist aber nicht das Ende der Diskussion, sondern hoffentlich der Anfang einer Diskussion, denn was bisher als Praxis galt, muss ja nicht so bleiben. Danke schön.

Alle Reden von Thomas Meyer Rede ansehen ↗