buergerschaft.de ↗

Anna Gallina

Senatorin 1:46 min Sitzungen 23/9

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Abgeordnete, ich finde es gut, dass das Thema heute hier auch Raum bekommt und so konstruktiv diskutiert wird. Das ist auch absolut angemessen. Ich möchte meinerseits einfach noch einmal eine Klarstellung machen, weil es ja unterschiedliche Vorstellungen darüber gibt hier in der Debatte, was das jetzt eigentlich für die Vermieterseite bedeutet. Und da möchte ich ganz deutlich noch einmal sagen, und das wird vielleicht einen Teil der Zuhörenden dann auch entspannen, das, was wir uns hier vorstellen, und der Antrag nimmt ja Bezug auch auf die Beschlusslage der JustizministerInnenkonferenz, und insofern verstehe ich das sozusagen auch als Gesamtbild, bedeutet lediglich, dass die von uns jetzt dann vorzulegende Gesetzesänderung bedeutet, dass wir an der Stelle ansetzen, dass ja bereits jetzt eine gemeinsame Kündigung durch beide Mietparteien jederzeit innerhalb der gesetzlichen Frist möglich ist. Und hier geht es uns jetzt ausschließlich darum, dass Opfer häuslicher Gewalt ihren bereits bestehenden Anspruch auf Einwilligung in die fristgerechte Kündigung schneller und einfacher durchsetzen können. Und somit kommen wir überhaupt nicht in die Situation, dass sich für die Vermieterseite etwas verändert oder die in ein besonderes Risiko geht. Also das vielleicht einfach nochmal zur Klarstellung. Ich freue mich sehr über den Antrag, weil ich schon glaube, dass bei einem so wichtigen Thema es auch wichtig ist, dass aus den Ländern heraus Initiativen,angestrengt werden und konkret wird ja wirksam. Und deswegen freuen wir uns, wenn Sie diesem Antrag heute mit breiter Mehrheit zustimmen, dann auch einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Vielen Dank.

Rede ansehen ↗