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Richard Seelmaecker

CDU 4:10 min Sitzungen 23/9

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Kollegen, Sie adressieren mit diesem Antrag ein tatsächlich ganz virulentes, schlimmes Problem, was wir haben in unserer Stadt und in Deutschland. Das haben Sie hier ja schon sehr genau geschildert. Die häusliche Gewalt, meistens gegen Frauen, in einem häuslichen Bereich, der ganz besonders schlimm ist, weil man sich dort eigentlich geschützt fühlen sollte in der Partnerschaft und in den eigenen vier Wänden. Aber das ist leider auch die Realität. Die Idee und der Grundsatz, den dieser Antrag erfolgt, ist richtig. Allerdings greift es etwas kurz. Ich bin froh, dass Frau Zags Sie das in der Debatte einmal so angerissen haben. Das Problem dieses Antrags liegt auf der anderen Seite darin, dass es darum geht, dass es ein Mietvertragsverhältnis gibt, also ein Verhältnis, wo mehrere Parteien an einem Vertrag beteiligt sind. Das bedeutet, dass wir auf der anderen Seite einen Vermieter haben, der ein Interesse hat und deswegen gegebenenfalls auch mit zwei Parteien diesen Mietvertrag ganz bewusst abgeschlossen hat, weil er sagt, der eine verdient das Geld, wie auch immer, da habe ich jedenfalls meine Sicherheit, dass ich meine Miete bekomme. Und Ihnen sagen Sie völlig zu Recht, in den Fällen, in denen häusliche Gewalt ausgeübt wird, ist es einer, meistens in diesen Fällen Frau, einfach nicht mehr zuzumuten, an der Stelle dort zu bleiben. Und deswegen haben wir an der Stelle ein gutes gesetzliches Konzept mit dem Gewaltschutzgesetz. Denn was passiert in der Realität und es funktioniert in der Realität gut, wie ich aus der anwaltlichen eigenen Tätigkeit berichten kann.Dann haben Sie einen Wohnungszuweisungsantrag im einstweiligen Anordnungsverfahren oder Verfügungsverfahren und haben gleichzeitig auch noch eine entsprechende Unterlassungsverfügung, nicht zu nähern, nicht die Wohnung zu betreten und keinen Kontakt aufzunehmen. Das funktioniert in der Regel gut. Wenn der Täter dagegen verstößt, dann macht er sich strafbar. Das zahlt auf das Punktekonto ein, will ich mal sagen, des Opfers in dem Fall. Und das ist ein rechtsstaatlich gutes Verfahren. Jetzt haben Sie gesagt, Sie haben noch das Gebalthelfe-Schutzgesetz da eingebracht. Das geht auch in die richtige Richtung, weil damit letztlich die Beratung gestärkt wird. Also bei den Opfern, die da eine Schwierigkeit sehen, dass sie sagen, wie kann ich mich denn dagegen wehren, wo kann ich rechtliche Hilfe bekommen an der Stelle, um die richtigen Maßnahmen einzuleiten, dass sie die Beratung an der Stelle stärken, das ist auch gut und richtig. Das Wichtige ist aber meines Erachtens, dass man nicht einfach sagen kann, durch administrative, wir greifen in ein Mietverhältnis ein, sondern es muss bei einem System bleiben, bei dem wir ein Gericht haben, was prüft. Und das haben Sie gerade gesagt gehabt, das hatte mir bei dem Antrag nämlich gefehlt. Bei dem Beschluss der Justizministerkonferenz, da ist es richtig, da steht es nämlich drin, es geht darum, zu beschleunigen und die Zuständigkeit anzupassen, dass wir eine Bündelung des Verfahrens haben. Das wäre schön gewesen, wenn Sie das so in den Antrag auch reingeschrieben hätten. Denn genau da liegt der Punkt, das hatten Sie nämlich gesagt am Ende, der Grundsatz, dass wir weiterhin ein gerichtliches Verfahren haben. Und ein Richter sagt, wem die Wohnung zusteht, ab wann sie zusteht und bei dem ein Vermieter...klare Rechtssicherheit hat, dass er sagt, wenn ich mich nicht einige mit den beiden, dann kann das Gericht das einseitig tun durch entsprechenden Beschluss. Das müssen wir beibehalten. Das ist ein gutes System. Damit helfen wir den Frauen dieser Gewalt. Und das zu beschleunigen ist richtig. Einseitig administrativ eingreifen sollten wir nicht. Sehen wir das grundsätzlich als positiv an, meinen, dass wir es hier in der Bürgerschaft jetzt nicht bräuchten, weil wir diese beiden Beschlüsse schon haben, aber der Sache nach sind wir bei Beschleunigung der Verfahren immer dabei und vielleicht noch zwei Punkte zum Ende an der Stelle, die wir auch nicht vergessen dürfen. Wir müssen natürlich auch die rechtliche Gestaltung so machen, dass es am Ende den Frauen gerade nicht unmöglich wird, einen Mietvertrag zu bekommen. Denn, wie gesagt, häufig werden in solchen Konstellationen Mietverträge nur auf Vermieterseite geschlossen, weil man zwei Haftungspartner hat. Wenn wir dann sagen, jetzt kann man das ganz furchtbar leicht vereinfachen, werden einige Vermieter mit solchen Menschen wahrscheinlich möglicherweise gar keinen Vertrag mehr abschließen wollen. Das können wir erst recht nicht wollen. Also da müssen wir in der Ausgestaltung sehr genau hingucken, damit wir denen am Ende keinen Bärendienst erweisen. Dankeschön.

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